Die Vorbereitung der "Euthanasie"-Morde
Die Nationalsozialisten bereiteten die systematische Ermordung von Menschen mit Behinderungen durch verschiedene Gesetze und Maßnahmen vor. Der Begriff "Euthanasie" wurde dabei missbraucht, um die Morde zu verschleiern.
Bereits 1933 wurde das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" erlassen, das zur Zwangssterilisation von bis zu 400.000 Menschen führte. Weitere Gesetze folgten, die Schwangerschaftsabbrüche bei diagnostizierten Erbkrankheiten legalisierten und Ehetauglichkeitszeugnisse vorschrieben.
Highlight: Die NS-Gesetze zur Zwangssterilisation und Euthanasie bereiteten den Weg für die späteren Morde.
Am 1. September 1939 erteilte Hitler die Erlaubnis zur Ermordung "unheilbar Kranker". Dieses fiktive Datum wurde bewusst gewählt, um mit dem Angriff auf Polen zusammenzufallen. Kurz darauf begannen die ersten Krankenmorde in Polen.
Vocabulary: Zwangssterilisation - Unfreiwillige operative Entfernung der Fortpflanzungsfähigkeit
Die Planungsphase der "Aktion T4" begann im Oktober 1939 mit "Probevergasungen" von Psychiatriepatienten. Das Samariterstift Grafeneck wurde als erste Tötungsanstalt ausgewählt, gefolgt von fünf weiteren Anstalten in Deutschland und Österreich.