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Lehrplan Geschichte Bayern: Frühe Neuzeit und Leibeigenschaft erklärt

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Lehrplan Geschichte Bayern: Frühe Neuzeit und Leibeigenschaft erklärt
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Die Ständegesellschaft der Frühen Neuzeit prägte das Leben vom 15. bis 18. Jahrhundert. Diese Epoche, die von etwa 1500 bis 1800 dauerte, war gekennzeichnet durch bedeutende Erfindungen und Entdeckungen, die den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit markierten.

• Die Gesellschaft war streng hierarchisch gegliedert, mit dem Adel an der Spitze, gefolgt vom Klerus und den Bauern.
• Grundherrschaft und Leibeigenschaft bestimmten die sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen.
• Städte boten mehr Freiheiten, aber auch dort gab es klare soziale Unterschiede.
• Die Ständeordnung galt als gottgewollt und bot nur geringe Aufstiegsmöglichkeiten.

21.2.2021

3455

Geschichte: Frühe Neuzeit - Klausur 11/1
Das Leben in der Ständegesellschaft vom 15. – 18. Jahrhundert
Zeitliche Einordnung:
Bis ca. 500 ➜ A

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Städtische Welt: Freiheiten und Grenzen im urbanen Raum

Die Städte der Frühen Neuzeit boten im Vergleich zum ländlichen Raum mehr Freiheiten und Möglichkeiten, waren aber dennoch von klaren sozialen Unterschieden geprägt. Das städtische Leben unterschied sich in vielen Aspekten von der adelig-kirchlich-bäuerlichen Welt.

Highlight: In den Städten galt eine gewisse Rechtsgleichheit, die auch Frauen einschloss. Dies ermöglichte ihnen, Besitz zu haben und von größerer Freizügigkeit zu profitieren.

Zentrale Aspekte des städtischen Lebens waren:

  1. Das Bürgerrecht: Es bot Schutz und die Möglichkeit zur politischen Teilhabe, war aber an Bedingungen wie einen eigenen Hausstand und ein Aufnahmegeld geknüpft.
  2. Das Patriziat: Die städtische Oberschicht, die das Verwaltungsrecht innehatte.
  3. Gilden und Zünfte: Zusammenschlüsse von Fernhändlern, Kaufleuten und Handwerkern, die oft in Konkurrenz zueinander standen.

Definition: Zünfte waren Zusammenschlüsse von Handwerkern gleicher oder ähnlicher Berufe, die die Ausbildung, Qualität und Preise regulierten.

Trotz der größeren Freiheiten in den Städten gab es auch hier deutliche soziale Unterschiede:

  • 40-60% der städtischen Unterschicht hatten kein oder nur ein eingeschränktes Bürgerrecht.
  • Zu dieser Gruppe gehörten beispielsweise Kaufmannsgehilfen, Handwerksgesellen, Lehrlinge und Knechte.

Example: Ein Handwerksgeselle in einer Stadt der Frühen Neuzeit konnte zwar frei seinen Arbeitsplatz wählen, hatte aber ohne Bürgerrecht keinen Zugang zu politischer Mitbestimmung oder städtischen Privilegien.

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Das Leben in der Ständegesellschaft vom 15. – 18. Jahrhundert
Zeitliche Einordnung:
Bis ca. 500 ➜ A

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Das "Ganze Haus": Familienstruktur und Rollenverteilung

Das Konzept des "Ganzen Hauses" war in der Frühen Neuzeit von zentraler Bedeutung für die soziale und wirtschaftliche Organisation. Es beschrieb nicht nur die Familie im engeren Sinne, sondern umfasste alle Personen, die unter einem Dach lebten und arbeiteten.

Definition: Das "Ganze Haus" war eine sozioökonomische Einheit, die Familie, Gesinde und wirtschaftliche Aktivitäten unter einem Dach vereinte.

Die Rollenverteilung im "Ganzen Haus" war klar definiert:

  1. Der Hausherr/Vater:

    • Vertrat die Familie nach außen in Handel, Gewerbe und Politik.
    • War für die wirtschaftliche Versorgung verantwortlich.
    • Besaß das Züchtigungsrecht über alle Hausangehörigen.
  2. Die Ehefrau/Mutter:

    • War zuständig für die Versorgung und Arbeit im Haus.
    • Kümmerte sich um die Erziehung der Kinder.
  3. Die Kinder:

    • Wurden eher als "kleine Erwachsene" betrachtet.
    • Wurden früh in die Arbeit einbezogen.
    • Hatten keine Kindheit im modernen Sinne.

Highlight: Obwohl Ehen in der Frühen Neuzeit oft aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen geschlossen wurden, waren Treue, Liebe und gegenseitige Achtung durchaus vorhanden.

Example: In einer Handwerkerfamilie der Frühen Neuzeit könnte der Vater die Werkstatt leiten, während die Mutter sich um den Haushalt und den Verkauf der Waren kümmerte. Die Kinder würden von klein auf in der Werkstatt mithelfen und das Handwerk erlernen.

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Das Leben in der Ständegesellschaft vom 15. – 18. Jahrhundert
Zeitliche Einordnung:
Bis ca. 500 ➜ A

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Der Adel in der Frühen Neuzeit: Hochadel und landsässiger Adel

In der Ständegesellschaft der Frühen Neuzeit nahm der Adel eine herausragende Stellung ein. Er war jedoch keineswegs eine homogene Gruppe, sondern unterteilte sich hauptsächlich in zwei Kategorien: den Hochadel und den landsässigen Adel.

Definition: Der Hochadel, auch als Reichsritter bekannt, war direkt dem Kaiser unterstellt und galt als reichsunmittelbar.

Charakteristika des Hochadels:

  1. Vertretung auf dem Reichstag durch Kurfürsten, Herzöge, reichsunmittelbare Grafen, Freiherren und Ritter.
  2. Eine Gruppe von sieben Kurfürsten hatte das Privileg, den Kaiser zu wählen.

Vocabulary: Landsässiger Adel bezeichnet Adlige, die einem Landesherrn unterstanden und nicht direkt dem Kaiser.

Der landsässige Adel:

  • War von seinem jeweiligen Landesherrn abhängig.
  • Vergrößerte im 14. und 15. Jahrhundert seinen Einfluss durch strategische Heiraten und Landtausch.
  • Geriet dadurch in Rivalität mit den Reichsrittern.

Highlight: Die Niederlage der Ritter führte zu einem Bedeutungsgewinn der Fürstenhöfe, die sich zu wichtigen Zentren der Macht und Kultur entwickelten.

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Die Gesellschaftspyramide: Struktur und Legitimation der Ständeordnung

Die Ständegesellschaft der Frühen Neuzeit war streng hierarchisch gegliedert und wurde oft als Pyramide dargestellt. An der Spitze stand der König, gefolgt von den verschiedenen Ebenen des Adels, dem Klerus und schließlich den Bauern als Basis der Gesellschaft.

Highlight: Die Ständeordnung wurde als gottgewollte Ordnung betrachtet, was ihre Stabilität und Akzeptanz in der Bevölkerung förderte.

Die Ständeleiter teilte die Gesellschaft in drei Hauptgruppen ein:

  1. Der Adel (WEHREN): Genoss zahlreiche Privilegien wie Steuerfreiheit, einen eigenen Gerichtsstand und das Jagdrecht.
  2. Der Klerus/die Kirche (LEHREN): Oft aus Zweitgeborenen des Adels bestehend, ebenfalls mit Privilegien ausgestattet.
  3. Die Bauern (NÄHREN): Hatten zwar Rechte wie die Allmendnutzung und das Wahlrecht zu Dorfämtern, waren aber der Grundherrschaft und Leibeigenschaft unterworfen.

Vocabulary: Die Allmende war eine Form gemeinschaftlichen Eigentums, das von den Dorfbewohnern gemeinsam genutzt wurde.

Diese Einteilung sollte die Gesellschaft stabilisieren, indem jeder Stand eine klar definierte Rolle und Funktion hatte. Allerdings gab es auch Veränderungen:

  • Neue Waffentechniken machten die Reichsritter militärisch weniger bedeutsam, weshalb viele von ihnen Hofämter übernahmen.
  • Der Fürstenhof entwickelte sich zum gesellschaftlichen Leitbild im 16. bis 18. Jahrhundert.

Quote: "Deus vult!" (Gott will es!) - Dieser Ausspruch wurde oft verwendet, um die Ständeordnung als gottgewollt zu legitimieren.

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Die Frühe Neuzeit: Eine Epoche des Wandels

Die Frühe Neuzeit, die sich von etwa 1500 bis 1800 erstreckte, markierte einen bedeutenden Wendepunkt in der europäischen Geschichte. Diese Epoche war geprägt von bahnbrechenden Erfindungen und Entdeckungen, die den Übergang vom Mittelalter zur Moderne einleiteten.

Highlight: Die Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern durch Johannes Gutenberg um 1450 revolutionierte die Verbreitung von Wissen und Ideen.

Weitere wichtige Ereignisse, die den Beginn der Frühen Neuzeit kennzeichneten, waren:

  1. Die Eroberung Konstantinopels durch die Türken 1453, was das Ende des oströmischen Reiches bedeutete.
  2. Die "Entdeckung" Amerikas durch Christoph Kolumbus 1492, die das Zeitalter der Entdeckungen einläutete.
  3. Der Thesenanschlag Martin Luthers 1517, der die Reformation auslöste.

Definition: Die Ständegesellschaft war das vorherrschende soziale System der Frühen Neuzeit, das die Menschen in klar definierte soziale Gruppen oder "Stände" einteilte.

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Grundherrschaft und Leibeigenschaft: Fundamente der Ständegesellschaft

Die Ständegesellschaft der Frühen Neuzeit basierte auf einem komplexen System von Abhängigkeiten und Verpflichtungen. Zwei zentrale Konzepte prägten die soziale und wirtschaftliche Ordnung: die Grundherrschaft und die Leibeigenschaft.

Definition: Die Grundherrschaft war ein System, in dem der Grundherr die Verfügungsgewalt über Land und die darauf lebenden Menschen hatte.

Die Bauern, die den Großteil der Bevölkerung ausmachten, waren dem Grundherrn zu verschiedenen Diensten und Abgaben verpflichtet:

  1. Frondienste, die Hand- und Spanndienste umfassten
  2. Buß- und Gerichtsgelder
  3. Kirchenzehnt, eine 10%ige Steuer an religiöse und weltliche Institutionen

Vocabulary: Leibeigenschaft bezeichnet eine Form der persönlichen Unfreiheit, bei der Menschen (Leibeigene) an einen Grundherrn gebunden waren.

Die Leibeigenschaft war eine besonders strenge Form der Abhängigkeit:

  • Leibeigene waren zu mehr Frondiensten verpflichtet als andere Bauern.
  • Sie benötigten die Genehmigung ihres Leibherrn für Heirat und Umzug.
  • Sie galten als "unfreies Gesinde".

Example: Ein leibeigener Bauer, der in die Stadt ziehen wollte, musste zunächst die Erlaubnis seines Grundherrn einholen und konnte erst nach längerer Zeit in der Stadt mehr Freiheiten gewinnen.

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Die Ständegesellschaft der Frühen Neuzeit prägte das Leben vom 15. bis 18. Jahrhundert. Diese Epoche, die von etwa 1500 bis 1800 dauerte, war gekennzeichnet durch bedeutende Erfindungen und Entdeckungen, die den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit markierten.

• Die Gesellschaft war streng hierarchisch gegliedert, mit dem Adel an der Spitze, gefolgt vom Klerus und den Bauern.
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Städtische Welt: Freiheiten und Grenzen im urbanen Raum

Die Städte der Frühen Neuzeit boten im Vergleich zum ländlichen Raum mehr Freiheiten und Möglichkeiten, waren aber dennoch von klaren sozialen Unterschieden geprägt. Das städtische Leben unterschied sich in vielen Aspekten von der adelig-kirchlich-bäuerlichen Welt.

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  1. Das Bürgerrecht: Es bot Schutz und die Möglichkeit zur politischen Teilhabe, war aber an Bedingungen wie einen eigenen Hausstand und ein Aufnahmegeld geknüpft.
  2. Das Patriziat: Die städtische Oberschicht, die das Verwaltungsrecht innehatte.
  3. Gilden und Zünfte: Zusammenschlüsse von Fernhändlern, Kaufleuten und Handwerkern, die oft in Konkurrenz zueinander standen.

Definition: Zünfte waren Zusammenschlüsse von Handwerkern gleicher oder ähnlicher Berufe, die die Ausbildung, Qualität und Preise regulierten.

Trotz der größeren Freiheiten in den Städten gab es auch hier deutliche soziale Unterschiede:

  • 40-60% der städtischen Unterschicht hatten kein oder nur ein eingeschränktes Bürgerrecht.
  • Zu dieser Gruppe gehörten beispielsweise Kaufmannsgehilfen, Handwerksgesellen, Lehrlinge und Knechte.

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Das "Ganze Haus": Familienstruktur und Rollenverteilung

Das Konzept des "Ganzen Hauses" war in der Frühen Neuzeit von zentraler Bedeutung für die soziale und wirtschaftliche Organisation. Es beschrieb nicht nur die Familie im engeren Sinne, sondern umfasste alle Personen, die unter einem Dach lebten und arbeiteten.

Definition: Das "Ganze Haus" war eine sozioökonomische Einheit, die Familie, Gesinde und wirtschaftliche Aktivitäten unter einem Dach vereinte.

Die Rollenverteilung im "Ganzen Haus" war klar definiert:

  1. Der Hausherr/Vater:

    • Vertrat die Familie nach außen in Handel, Gewerbe und Politik.
    • War für die wirtschaftliche Versorgung verantwortlich.
    • Besaß das Züchtigungsrecht über alle Hausangehörigen.
  2. Die Ehefrau/Mutter:

    • War zuständig für die Versorgung und Arbeit im Haus.
    • Kümmerte sich um die Erziehung der Kinder.
  3. Die Kinder:

    • Wurden eher als "kleine Erwachsene" betrachtet.
    • Wurden früh in die Arbeit einbezogen.
    • Hatten keine Kindheit im modernen Sinne.

Highlight: Obwohl Ehen in der Frühen Neuzeit oft aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen geschlossen wurden, waren Treue, Liebe und gegenseitige Achtung durchaus vorhanden.

Example: In einer Handwerkerfamilie der Frühen Neuzeit könnte der Vater die Werkstatt leiten, während die Mutter sich um den Haushalt und den Verkauf der Waren kümmerte. Die Kinder würden von klein auf in der Werkstatt mithelfen und das Handwerk erlernen.

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Der Adel in der Frühen Neuzeit: Hochadel und landsässiger Adel

In der Ständegesellschaft der Frühen Neuzeit nahm der Adel eine herausragende Stellung ein. Er war jedoch keineswegs eine homogene Gruppe, sondern unterteilte sich hauptsächlich in zwei Kategorien: den Hochadel und den landsässigen Adel.

Definition: Der Hochadel, auch als Reichsritter bekannt, war direkt dem Kaiser unterstellt und galt als reichsunmittelbar.

Charakteristika des Hochadels:

  1. Vertretung auf dem Reichstag durch Kurfürsten, Herzöge, reichsunmittelbare Grafen, Freiherren und Ritter.
  2. Eine Gruppe von sieben Kurfürsten hatte das Privileg, den Kaiser zu wählen.

Vocabulary: Landsässiger Adel bezeichnet Adlige, die einem Landesherrn unterstanden und nicht direkt dem Kaiser.

Der landsässige Adel:

  • War von seinem jeweiligen Landesherrn abhängig.
  • Vergrößerte im 14. und 15. Jahrhundert seinen Einfluss durch strategische Heiraten und Landtausch.
  • Geriet dadurch in Rivalität mit den Reichsrittern.

Highlight: Die Niederlage der Ritter führte zu einem Bedeutungsgewinn der Fürstenhöfe, die sich zu wichtigen Zentren der Macht und Kultur entwickelten.

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Die Ständegesellschaft der Frühen Neuzeit war streng hierarchisch gegliedert und wurde oft als Pyramide dargestellt. An der Spitze stand der König, gefolgt von den verschiedenen Ebenen des Adels, dem Klerus und schließlich den Bauern als Basis der Gesellschaft.

Highlight: Die Ständeordnung wurde als gottgewollte Ordnung betrachtet, was ihre Stabilität und Akzeptanz in der Bevölkerung förderte.

Die Ständeleiter teilte die Gesellschaft in drei Hauptgruppen ein:

  1. Der Adel (WEHREN): Genoss zahlreiche Privilegien wie Steuerfreiheit, einen eigenen Gerichtsstand und das Jagdrecht.
  2. Der Klerus/die Kirche (LEHREN): Oft aus Zweitgeborenen des Adels bestehend, ebenfalls mit Privilegien ausgestattet.
  3. Die Bauern (NÄHREN): Hatten zwar Rechte wie die Allmendnutzung und das Wahlrecht zu Dorfämtern, waren aber der Grundherrschaft und Leibeigenschaft unterworfen.

Vocabulary: Die Allmende war eine Form gemeinschaftlichen Eigentums, das von den Dorfbewohnern gemeinsam genutzt wurde.

Diese Einteilung sollte die Gesellschaft stabilisieren, indem jeder Stand eine klar definierte Rolle und Funktion hatte. Allerdings gab es auch Veränderungen:

  • Neue Waffentechniken machten die Reichsritter militärisch weniger bedeutsam, weshalb viele von ihnen Hofämter übernahmen.
  • Der Fürstenhof entwickelte sich zum gesellschaftlichen Leitbild im 16. bis 18. Jahrhundert.

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Die Frühe Neuzeit: Eine Epoche des Wandels

Die Frühe Neuzeit, die sich von etwa 1500 bis 1800 erstreckte, markierte einen bedeutenden Wendepunkt in der europäischen Geschichte. Diese Epoche war geprägt von bahnbrechenden Erfindungen und Entdeckungen, die den Übergang vom Mittelalter zur Moderne einleiteten.

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Grundherrschaft und Leibeigenschaft: Fundamente der Ständegesellschaft

Die Ständegesellschaft der Frühen Neuzeit basierte auf einem komplexen System von Abhängigkeiten und Verpflichtungen. Zwei zentrale Konzepte prägten die soziale und wirtschaftliche Ordnung: die Grundherrschaft und die Leibeigenschaft.

Definition: Die Grundherrschaft war ein System, in dem der Grundherr die Verfügungsgewalt über Land und die darauf lebenden Menschen hatte.

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  • Leibeigene waren zu mehr Frondiensten verpflichtet als andere Bauern.
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