Der Frankfurter Auschwitz-Prozess war einer der bedeutendsten NS-Prozesse in der deutschen Nachkriegsgeschichte, der von 1963 bis 1965 stattfand.
Die Auschwitz-Prozess Täter und Frankfurter Auschwitz-Prozess Angeklagte umfassten 22 ehemalige SS-Angehörige, die im Konzentrationslager Auschwitz tätig waren. Der Prozess wurde durch den hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer initiiert und basierte auf umfangreichen Zeugenaussagen von über 350 Überlebenden des Holocaust. Die Auschwitz-Prozess Urteile fielen unterschiedlich aus: 17 Angeklagte wurden verurteilt, davon sechs zu lebenslanger Haft, während drei freigesprochen wurden.
Besonders bemerkenswert sind die erhaltenen Frankfurter Auschwitz-Prozess Tonaufnahmen, die einen einzigartigen Einblick in die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen geben. Der Prozess hatte eine enorme gesellschaftliche Bedeutung und trug maßgeblich zur Bewusstseinsbildung in der deutschen Nachkriegsgesellschaft bei. Während in der DDR die Aufarbeitung anders verlief, wurde der Frankfurter Prozess zum Symbol für die juristische Konfrontation mit der NS-Vergangenheit in Westdeutschland. Verschiedene Auschwitz-Prozess Filme und dokumentierte Zeugenaussagen auf YouTube machen diese historischen Ereignisse auch heute noch für nachfolgende Generationen zugänglich. Der Prozess ist heute ein wichtiger Bestandteil des Geschichtsunterrichts, insbesondere in der Geschichte Oberstufe und Geschichte Klasse 8 Gymnasium Baden-Württemberg, wo er im Rahmen des Bildungsplans Geschichte BW behandelt wird.