Aktive Sterbehilfe als Grundrecht - Eine ethische Auseinandersetzung
Die Debatte um Sterbehilfe gehört zu den kontroversesten ethischen Diskussionen unserer Zeit. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Februar 2020, dass jeder Mensch grundsätzlich ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat. Dennoch bleibt die aktive Sterbehilfe in Deutschland gemäß §216 StGB unter allen Umständen verboten.
Dieser grundlegende Widerspruch zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und dem absoluten Verbot aktiver Sterbehilfe wirft wichtige Fragen auf: Sollte der Staat seinen Bürgern ein solches Recht gewähren? Welche ethischen Prinzipien stehen dabei im Konflikt?
In den Niederlanden ist die aktive Sterbehilfe seit 2002 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, während in Deutschland weiterhin Vorschläge für eine Neuregelung diskutiert werden. Der Ethikrat steht vor der Herausforderung, zwischen verschiedenen ethischen Positionen zu vermitteln.
Wichtig zu wissen: Während die aktive Sterbehilfe verboten bleibt, hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit des assistierten Suizids gestärkt – diese beiden Formen der Sterbehilfe unterscheiden sich jedoch grundlegend in der Frage der Tatherrschaft.











