Die Reichsgründung und die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs
Die Reichsgründung 1871 markierte einen entscheidenden Wendepunkt in der deutschen Geschichte. Unter der Führung Otto von Bismarcks als preußischer Ministerpräsident vollzog sich die Einigung Deutschlands durch eine "Revolution von oben". Der Weg zur Gründung des Deutschen Reiches verlief über mehrere strategische Etappen.
Der Prozess begann mit dem Heereskonflikt 1861/62, bei dem Bismarck und die Gründung des Deutschen Reiches eng verknüpft waren. Die Ablehnung der Heeresreform führte zu einem Verfassungskonflikt, den Bismarck durch die Durchsetzung der Reform ohne parlamentarische Zustimmung löste. Die Armee wurde auf 400.000 Mann aufgestockt und die Wehrpflicht auf drei Jahre festgelegt.
Hinweis: Die drei entscheidenden Kriege auf dem Weg zur Reichsgründung waren der Deutsch-Dänische Krieg 1864, der Deutsch-Deutsche Krieg 1866 und der Deutsch-Französische Krieg 1870/71.
Die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs 1871 etablierte eine föderale Struktur mit starker Zentralgewalt. Die Reichsverfassung 1871 sah keine echten Grundrechte vor, sondern konzentrierte sich auf die Organisationsstruktur des Reiches. Der Bundesrat wurde zum verfassungsrechtlich höchsten Organ, während der Reichstag zwar durch allgemeines Männerwahlrecht gewählt wurde, aber nur begrenzte Befugnisse hatte.