Die Verfassung von 1871 markierte die Gründung des Deutschen Kaiserreichs unter preußischer Führung. Sie etablierte eine föderale Struktur mit starker Exekutive und eingeschränkter parlamentarischer Kontrolle. Bismarck spielte als Reichskanzler eine zentrale Rolle bei der Reichsgründung und Gestaltung der Verfassung. Die soziale Frage im 19. Jahrhundert blieb zunächst ungelöst, wurde aber später durch Bismarcks Sozialgesetzgebung adressiert.
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