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Migration und Asyl in Europa - einfach erklärt

10.3.2022

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<p>Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 von der Generalversammlung der VN verabschiedet. Sie definiert, wer ein Flüchtli

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<p>Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 von der Generalversammlung der VN verabschiedet. Sie definiert, wer ein Flüchtli

<p>Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 von der Generalversammlung der VN verabschiedet. Sie definiert, wer ein Flüchtli

<p>Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 von der Generalversammlung der VN verabschiedet. Sie definiert, wer ein Flüchtli

<p>Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 von der Generalversammlung der VN verabschiedet. Sie definiert, wer ein Flüchtli

Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 von der Generalversammlung der VN verabschiedet. Sie definiert, wer ein Flüchtling ist, sowie welcher rechtliche Schutz, Hilfe & soziale Rechte Flüchtlingen zustehen. Staaten müssen alle Menschen schützen, die einen triftigen Grund zur Flucht haben, sei es aufgrund von Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung. Kein Flüchtling, der diese Kriterien erfüllt, darf zurückgewiesen werden (Art. 33 Non-Refoulement), es muss eine Prüfung erfolgen. Dies gilt auch für Menschen, die vor unmenschlicher Behandlung, Todesstrafe und willkürlicher Gewalt im Rahmen bewaffneter Konflikte fliehen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Flüchtlinge, die eine Gefahr darstellen oder ein schweres Verbrechen begangen haben. Auch Flucht vor Armut oder Naturkatastrophen ist nicht im Sinne der Konvention.

Flüchtlingen steht Basisversorgung (Unterkunft, Lebensmittel, Kleider, Geld/Gutscheine) bis zum Abschluss des Asylverfahrens zu. Ebenso haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Bildung und Flüchtlinge haben Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Des Weiteren sollten Anträge innerhalb von sechs Monaten bearbeitet werden. Bei Anerkennung des Flüchtlingsstatus haben Flüchtlinge Zugang zum Arbeitsmarkt.

Die Dublin-Verordnung legt fest, dass ein Asylbewerber in dem EU-Land Asyl beantragen muss, welches er als erstes betreten hat. Dieses Land ist dann für das Asylverfahren zuständig. Bei illegaler Weiterreise in einen anderen Staat besteht die Möglichkeit, die Person in das Land der ersten Einreise zurückzuschicken.

Das Asylverfahren in Deutschland durchläuft verschiedene Schritte, darunter die persönliche Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Entscheidung des Bundesamtes. Je nach Entscheidung des Bundesamtes wird das Dublin-Verfahren angewendet. Im Falle einer Klage kann der Asylbewerber vor Verwaltungsgericht klagen.

Laut aktuellen Statistiken haben im Jahr 2019 rund 657.000 Menschen einen Erstantrag auf Asyl in einem EU-Staat gestellt. Diese Asylbewerber verteilten sich auf verschiedene Länder in Europa, darunter Deutschland, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien, Schweden und viele andere.

Die Flucht über das Mittelmeer war eine bedeutende Route, die viele Asylsuchende nutzten, um in die EU zu gelangen. Es gibt verschiedene Gruppen von Mitgliedstaaten, darunter Verweigerer, Frontstaaten und Zielländer, die sich alle unterschiedlich zur Aufnahme von Flüchtlingen äußern.

Das Asylrecht in Deutschland gewährt Bleiberecht für EU-Bürger, Familienangehörige von Deutschen oder Ausländern, qualifizierte Personen aus Nicht-EU-Ländern und Spätaussiedler aus Mittel- oder Osteuropa. Es gibt verschiedene Schutzarten, darunter das Recht auf Asyl gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes, Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiären Schutz.

Die Aufenthaltsdauer für anerkannte Flüchtlinge variiert je nach Status, wobei nach der Anerkennung eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre gewährt wird. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten zuerst eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, die dann um weitere 2 Jahre verlängert werden kann.

Zusammenfassung - Gesch./Soz./pol. Bildung

  • Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert, wer ein Flüchtling ist
  • Staaten müssen alle Menschen schützen, die einen triftigen Grund zur Flucht haben
  • Flüchtlinge haben Recht auf Basisversorgung, Bildung und Gesundheitsversorgung
  • Dublin-Verordnung legt fest, dass Asylbewerber in dem EU-Land Asyl beantragen müssen, welches sie als erstes betreten haben
  • 657.000 Menschen stellten 2019 einen Erstantrag auf Asyl in einem EU-Staat, Flucht über das Mittelmeer als bedeutende Route
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Gesch./Soz./pol. Bildung

Q: Was regelt die Genfer Flüchtlingskonvention?

A: Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert, wer ein Flüchtling ist und welcher rechtliche Schutz, Hilfe & soziale Rechte Flüchtlingen zustehen.

Q: Welche Rechte haben Flüchtlinge in Bezug auf Basisversorgung?

A: Flüchtlingen steht Basisversorgung (Unterkunft, Lebensmittel, Kleider, Geld/Gutscheine) bis zum Abschluss des Asylverfahrens zu.

Q: Wie funktioniert das Dublin-Verfahren?

A: Die Dublin-Verordnung legt fest, dass ein Asylbewerber in dem EU-Land Asyl beantragen muss, welches er als erstes betreten hat. Dieses Land ist dann für das Asylverfahren zuständig.

Q: Was sind die Schritte im Asylverfahren in Deutschland?

A: Das Asylverfahren in Deutschland durchläuft verschiedene Schritte, darunter die persönliche Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Entscheidung des Bundesamtes.

Q: Wie viele Menschen haben im Jahr 2019 in der EU einen Erstantrag auf Asyl gestellt?

A: Im Jahr 2019 haben rund 657.000 Menschen einen Erstantrag auf Asyl in einem EU-Staat gestellt. Diese Asylbewerber verteilten sich auf verschiedene Länder in Europa.

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