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Asylpolitik & Flüchtlingspolitik der EU

Asylpolitik & Flüchtlingspolitik der EU

 Asyl-& Flüchtlingspolitik d. EU
Rechtliche Bestimmungen für Aufnahme v. Flüchtlingen in EU
Flüchtling, wenn: (§3 Abs.1 Asylgesetz ->Genfer

Asylpolitik & Flüchtlingspolitik der EU

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Annika

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Ab wann gilt man eigentlich als Flüchtling? Was sind die Rechtsgrundlagen der EU-Asylpolitik? Was sind Kritikpunkte & mögliche Reformvorschläge? Was denken die einzelnen EU-Staaten von der gemeinsamen Asylpolitik?

 

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Lernzettel

Asyl-& Flüchtlingspolitik d. EU Rechtliche Bestimmungen für Aufnahme v. Flüchtlingen in EU Flüchtling, wenn: (§3 Abs.1 Asylgesetz ->Genfer Flüchtlingskonvention, 1951) Derjenige in seinem Land verfolgt wird, Verfolgung ist wenn: Verletzung der MR, Anwendung körperl./psych. Gewalt, Gesetze die Menschen benachteiligen/unverhältnismäßig bestrafen ->ausgehend von Staat/Parteien/ Organisationen wegen: Rasse, Religion, Nationalität, polit. Überzeugung oder Zugehörigkeit zu best. soz. Gruppe NICHT: Naturkatastrophen, Armut ->keine anerkannten Fluchtgründe Rechtsgrundlagen: Verpflichtung d. EU Schutzbedürftigen zu helfen in Charta d. GR & Vertrag über Arbeitsweise d. EU verankert Art. 16a GG ->sichert Flüchtlingen Recht auf Asyl in D, Anerkennungsverfahren für Asylsuchende, sowie Dublin-Verordnung im dt. Asylgesetz (AsylG) verankert Asylsuchende werden mithilfe bundesweiten Verteilungsschlüssels (im AsylG festgelegt) auf einzelnen Bundesländern verteilt Dublin-III-Verordnung (seit 2013) ->EU + Island, Norwegen, Liechtenstein & Schweiz regelt welches Land für Prüfung Asylantrag zuständig ist ->soll verhindern, dass Flüchtlinge sich in mehreren Ländern bewerben & sicherstellen, dass jeder Asylantrag nur von 1 Land geprüft wird Asylbewerber in dem Land zu registrieren, indem er EU betritt, es wird geprüft ob anderes Land für Aufnahme zuständig (z.B., wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einreisen die Familie in anderem Dublin-Staat haben) Erwachsene können auch bei Verwandtschaft in anderem Dublin-Staat auf Asylantrag im jwgl. Land bestehen Flüchtlinge müssen in Land bleiben, das Asylverfahren leitet, woanders aufgegriffen - >Abschiebung in zuständiges Land Länder können frw. Asylverfahren übernehmen, auch wenn nicht zuständig Kritik an Asylpolitik Fokus = Schutz VOR Flüchtlingen, nicht...

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VON Flüchtlingen Lebensbedingungen, in denen Flüchtlinge leben müssen sind unmenschlich & erniedrigend ->katastrophale Erstaufnahmezentren ➤ Langandauernde Asylprüfungsverfahren Kein Ausbau legaler Mögl. nach Europa zu kommen Einige EU-MS entziehen sich Verantwortung & schotten sich ab Reformvorschläge Verbessern Bearbeitung & Anerkennung Asylanträge Verbessern Aufnahme-& Lebensbedingungen Flüchtlinge Legale Einreisemöglichkeiten schaffen Verfolgung v. Menschenhändlern, bzw. Schleppern Verstärkung Seenotrettung Ziel: EU-weite Aufnahmeregelung die Dublin-Verordnung ablöst Unterschiedl. Standpunkte der EU-Staaten Osteuropäische Staaten (Slowakei, Ungarn, Polen, Tschechien) wollen keine (weiteren) Flüchtlinge aufnehmen ->eigene sozioökon. Probleme + mangelnde Aufnahmebereitschaft Bevölkerung Südeuropa (Spanien, Italien & Griechenland) zwiegespalten, Bedenken über Pakt bzgl. gewollter Entlastung Mittelmeerstaaten Meisten Asylanträge gehen an D, Frk (+Spanien) ->bereit weitere aufzunehmen