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Asylpolitik EU Zusammenfassung & Neues Asylgesetz 2024: Einfach erklärt

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Asylpolitik EU Zusammenfassung & Neues Asylgesetz 2024: Einfach erklärt
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Annika

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Die Asylpolitik der EU ist ein komplexes und kontroverses Thema. Die EU-Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Ansichten zur Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen, was die Umsetzung einer einheitlichen Politik erschwert. Zentrale Elemente sind:

  • Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) und die Dublin-Verordnung regeln Zuständigkeiten
  • Kritik an unmenschlichen Bedingungen und langwierigen Asylverfahren
  • Reformvorschläge zielen auf verbesserte Aufnahmebedingungen und legale Einreisemöglichkeiten ab
  • Osteuropäische Staaten lehnen Flüchtlingsaufnahme weitgehend ab, südeuropäische Länder fordern Entlastung

16.9.2021

3962

Asyl-& Flüchtlingspolitik d. EU
Rechtliche Bestimmungen für Aufnahme v. Flüchtlingen in EU
Flüchtling, wenn: (§3 Abs.1 Asylgesetz ->Genfer F

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Rechtliche Grundlagen der EU-Asylpolitik

Die rechtlichen Bestimmungen für die Aufnahme von Flüchtlingen in der EU basieren auf internationalen Abkommen und EU-Recht. Als Flüchtling gilt laut §3 Abs.1 des Asylgesetzes, welches auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 beruht, wer in seinem Heimatland verfolgt wird.

Definition: Verfolgung liegt vor, wenn Menschenrechte verletzt werden, körperliche oder psychische Gewalt angewendet wird oder Gesetze Menschen benachteiligen oder unverhältnismäßig bestrafen. Diese Verfolgung muss vom Staat, Parteien oder Organisationen ausgehen.

Die Gründe für eine Verfolgung können Rasse, Religion, Nationalität, politische Überzeugung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe sein.

Highlight: Wichtig zu beachten ist, dass Naturkatastrophen und Armut keine anerkannten Fluchtgründe darstellen.

Die Verpflichtung der EU, Schutzbedürftigen zu helfen, ist in der Charta der Grundrechte und im Vertrag über die Arbeitsweise der EU verankert. In Deutschland sichert Artikel 16a des Grundgesetzes Flüchtlingen das Recht auf Asyl zu. Das Anerkennungsverfahren für Asylsuchende sowie die Dublin-Verordnung sind im deutschen Asylgesetz (AsylG) festgelegt.

Example: Asylsuchende werden in Deutschland mithilfe eines bundesweiten Verteilungsschlüssels, der im Asylgesetz festgelegt ist, auf die einzelnen Bundesländer verteilt.

Die Dublin-III-Verordnung, die seit 2013 gilt und neben der EU auch Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz einschließt, regelt, welches Land für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Sie soll verhindern, dass Flüchtlinge sich in mehreren Ländern bewerben und sicherstellen, dass jeder Asylantrag nur von einem Land geprüft wird.

Vocabulary: Dublin-Staat - Ein Land, das die Dublin-Verordnung anwendet, also entweder ein EU-Mitgliedstaat oder eines der assoziierten Länder (Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz).

Asylbewerber sollen in dem Land registriert werden, in dem sie die EU betreten. Es wird geprüft, ob ein anderes Land für die Aufnahme zuständig ist, beispielsweise wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einreisen, die Familie in einem anderen Dublin-Staat haben. Erwachsene können auch bei Verwandtschaft in einem anderen Dublin-Staat auf einen Asylantrag im jeweiligen Land bestehen.

Highlight: Flüchtlinge müssen in dem Land bleiben, das das Asylverfahren leitet. Werden sie woanders aufgegriffen, droht die Abschiebung in das zuständige Land.

Länder können freiwillig Asylverfahren übernehmen, auch wenn sie nicht zuständig sind. Dies zeigt, dass trotz der strengen Regelungen eine gewisse Flexibilität im System vorhanden ist.

Asyl-& Flüchtlingspolitik d. EU
Rechtliche Bestimmungen für Aufnahme v. Flüchtlingen in EU
Flüchtling, wenn: (§3 Abs.1 Asylgesetz ->Genfer F

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Kritik und Reformvorschläge zur EU-Asylpolitik

Die Asylpolitik der EU steht unter erheblicher Kritik. Ein Hauptkritikpunkt ist, dass der Fokus mehr auf dem Schutz vor Flüchtlingen als auf dem Schutz von Flüchtlingen liegt.

Highlight: Die Lebensbedingungen, unter denen Flüchtlinge leben müssen, werden oft als unmenschlich und erniedrigend beschrieben, insbesondere in den katastrophalen Zuständen vieler Erstaufnahmezentren.

Weitere Kritikpunkte umfassen:

  • Langandauernde Asylprüfungsverfahren
  • Mangelnder Ausbau legaler Möglichkeiten, nach Europa zu kommen
  • Einige EU-Mitgliedstaaten entziehen sich ihrer Verantwortung und schotten sich ab

Um diese Probleme anzugehen, gibt es verschiedene Reformvorschläge für die migrations- und asylpolitik der eu:

  1. Verbesserung der Bearbeitung und Anerkennung von Asylanträgen
  2. Verbesserung der Aufnahme- und Lebensbedingungen für Flüchtlinge
  3. Schaffung legaler Einreisemöglichkeiten
  4. Verstärkte Verfolgung von Menschenhändlern bzw. Schleppern
  5. Verstärkung der Seenotrettung

Quote: "Ziel: EU-weite Aufnahmeregelung die Dublin-Verordnung ablöst"

Diese Reformvorschläge zielen darauf ab, ein gerechteres und effizienteres System zu schaffen, das sowohl den Bedürfnissen der Schutzsuchenden als auch den Herausforderungen der aufnehmenden Länder gerecht wird.

Die Umsetzung dieser Reformen wird jedoch durch die unterschiedlichen Standpunkte der EU-Staaten erschwert:

  • Osteuropäische Staaten wie die Slowakei, Ungarn, Polen und Tschechien lehnen die Aufnahme (weiterer) Flüchtlinge ab. Sie begründen dies mit eigenen sozioökonomischen Problemen und der mangelnden Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung.

  • Südeuropäische Länder wie Spanien, Italien und Griechenland sind zwiegespalten. Sie haben Bedenken bezüglich des Pakts zur gewollten Entlastung der Mittelmeerstaaten.

  • Die meisten Asylanträge gehen an Deutschland und Frankreich (sowie Spanien). Diese Länder zeigen sich bereit, weitere Flüchtlinge aufzunehmen.

Highlight: Die unterschiedlichen Positionen der EU-Mitgliedstaaten machen deutlich, wie komplex die Herausforderungen bei der Gestaltung einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik sind.

Diese Divergenzen erschweren die Einigung auf eine gemeinsame Asylpolitik EU und zeigen die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes, der die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt.

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Definition: Verfolgung liegt vor, wenn Menschenrechte verletzt werden, körperliche oder psychische Gewalt angewendet wird oder Gesetze Menschen benachteiligen oder unverhältnismäßig bestrafen. Diese Verfolgung muss vom Staat, Parteien oder Organisationen ausgehen.

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Die Verpflichtung der EU, Schutzbedürftigen zu helfen, ist in der Charta der Grundrechte und im Vertrag über die Arbeitsweise der EU verankert. In Deutschland sichert Artikel 16a des Grundgesetzes Flüchtlingen das Recht auf Asyl zu. Das Anerkennungsverfahren für Asylsuchende sowie die Dublin-Verordnung sind im deutschen Asylgesetz (AsylG) festgelegt.

Example: Asylsuchende werden in Deutschland mithilfe eines bundesweiten Verteilungsschlüssels, der im Asylgesetz festgelegt ist, auf die einzelnen Bundesländer verteilt.

Die Dublin-III-Verordnung, die seit 2013 gilt und neben der EU auch Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz einschließt, regelt, welches Land für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Sie soll verhindern, dass Flüchtlinge sich in mehreren Ländern bewerben und sicherstellen, dass jeder Asylantrag nur von einem Land geprüft wird.

Vocabulary: Dublin-Staat - Ein Land, das die Dublin-Verordnung anwendet, also entweder ein EU-Mitgliedstaat oder eines der assoziierten Länder (Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz).

Asylbewerber sollen in dem Land registriert werden, in dem sie die EU betreten. Es wird geprüft, ob ein anderes Land für die Aufnahme zuständig ist, beispielsweise wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einreisen, die Familie in einem anderen Dublin-Staat haben. Erwachsene können auch bei Verwandtschaft in einem anderen Dublin-Staat auf einen Asylantrag im jeweiligen Land bestehen.

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Die Asylpolitik der EU steht unter erheblicher Kritik. Ein Hauptkritikpunkt ist, dass der Fokus mehr auf dem Schutz vor Flüchtlingen als auf dem Schutz von Flüchtlingen liegt.

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  • Langandauernde Asylprüfungsverfahren
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  2. Verbesserung der Aufnahme- und Lebensbedingungen für Flüchtlinge
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Die Umsetzung dieser Reformen wird jedoch durch die unterschiedlichen Standpunkte der EU-Staaten erschwert:

  • Osteuropäische Staaten wie die Slowakei, Ungarn, Polen und Tschechien lehnen die Aufnahme (weiterer) Flüchtlinge ab. Sie begründen dies mit eigenen sozioökonomischen Problemen und der mangelnden Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung.

  • Südeuropäische Länder wie Spanien, Italien und Griechenland sind zwiegespalten. Sie haben Bedenken bezüglich des Pakts zur gewollten Entlastung der Mittelmeerstaaten.

  • Die meisten Asylanträge gehen an Deutschland und Frankreich (sowie Spanien). Diese Länder zeigen sich bereit, weitere Flüchtlinge aufzunehmen.

Highlight: Die unterschiedlichen Positionen der EU-Mitgliedstaaten machen deutlich, wie komplex die Herausforderungen bei der Gestaltung einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik sind.

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