Der NS-Staat: Monokratie oder Polykratie?
Die Herrschaftsstruktur des NS-Staates wird oft als Spannungsfeld zwischen Monokratie und Polykratie beschrieben. Diese beiden Konzepte bieten einen Rahmen, um die komplexe Machtverteilung im nationalsozialistischen Deutschland zu verstehen.
Definition: Monokratie bezeichnet eine Organisationsform der Alleinherrschaft, bei der die letzte Entscheidungsgewalt bei einer einzigen Person liegt. Sie ist ein Organisations- und Zuständigkeitsprinzip, bei dem Führungs- und Entscheidungsgewalt von einer Person ausgeübt wird, die auch die Verantwortung für getroffene Entscheidungen trägt.
Highlight: Die monokratische Führung im NS-Staat konzentrierte sich theoretisch auf die Person Adolf Hitlers als "Führer", was dem Prinzip der Alleinherrschaft entsprach.
Im Gegensatz dazu steht das Konzept der Polykratie:
Definition: Polykratie beschreibt das Nebeneinanderbestehen von konkurrierenden Herrschaftsinstitutionen mit gleichen oder ähnlichen Kompetenzen. Dieser Begriff charakterisiert nicht klar abzugrenzende, ineinandergreifende Machtstrukturen.
Example: Ein Polykratie Beispiel im NS-Staat wäre das Nebeneinander von Parteiorganisationen wie der SS und staatlichen Institutionen wie dem Innenministerium, die oft um Einfluss und Kompetenzen konkurrierten.
Die Struktur des NS-Staates war in der Realität eine Mischung aus beiden Konzepten. Während Hitler an der Spitze stand, existierte darunter ein komplexes Netzwerk von Partei- und Staatsorganen, die oft in Konkurrenz zueinander standen.
Vocabulary: Der Begriff "Doppelstaat NS" beschreibt diese Dualität zwischen dem offiziellen Staatsapparat und den Parteistrukturen der NSDAP, die parallel existierten und oft überlappende Funktionen hatten.
Die Herrschaftsstruktur des NS-Regimes lässt sich somit weder als reine Monokratie noch als reine Polykratie klassifizieren. Vielmehr handelte es sich um ein komplexes System, in dem Elemente beider Konzepte koexistierten und zu einer einzigartigen Form der Diktatur führten.