Unterschiede zwischen Locke und Montesquieu
Trotz ihrer Gemeinsamkeiten unterscheiden sich die Theorien von John Locke und Montesquieu in einigen wesentlichen Punkten, insbesondere in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Machtverteilung.
Lockes Ansatz zur Machtverteilung:
Locke argumentiert, dass die Macht vom Volk ausgeht und der Wille der Mehrheit entscheidend ist. Seine Staatstheorie basiert stark auf dem Konzept des Gesellschaftsvertrags und der Zustimmung der Regierten.
Quote: "Die Macht geht von der Mehrheit und deren Wille aus." - Zusammenfassung von Lockes Position
Montesquieus Konzept der Gewaltenteilung:
Montesquieu entwickelte ein detaillierteres Modell der Gewaltenteilung, das drei Gewalten unterscheidet:
- Legislative Befugnis (Gesetzgebung)
- Exekutive Befugnis in Sachen des Völkerrechts
- Exekutive Befugnis in Sachen des Zivilrechts (später als Judikative bezeichnet)
Vocabulary: Gewaltenverschränkung bezeichnet im Gegensatz zur strikten Gewaltenteilung die gegenseitige Kontrolle und Zusammenarbeit der Staatsgewalten.
Ein weiterer Unterschied liegt in der Begründung des Naturzustands. Während Locke in seiner Argumentation oft auf Gott Bezug nimmt, verzichtet Montesquieu weitgehend auf religiöse Begründungen.
Highlight: Lockes Definition von Eigentum und seine Vorstellungen vom Naturzustand wurden teilweise von Montesquieu übernommen und in dessen Theorie integriert.
Example: Der Schutz von Minderheiten durch die Gewaltenteilung bei Montesquieu ist ein Beispiel für die Weiterentwicklung von Lockes Ideen.
Die Kombination beider Theorien bietet eine solide Grundlage für moderne demokratische Systeme. Lockes Betonung des Volkswillens und Montesquieus ausgeklügelte Gewaltenteilung ergänzen sich zu einem Modell, das sowohl den Willen der Mehrheit respektiert als auch Minderheiten schützt und eine gesicherte Rechtsprechung gewährleistet.
Definition: Der Gesellschaftsvertrag, ein zentrales Konzept in Lockes Theorie, beschreibt die Übereinkunft zwischen Bürgern und Staat, bei der die Bürger bestimmte Rechte an den Staat abtreten, um im Gegenzug Schutz und Ordnung zu erhalten.