Die Ständegesellschaft im Mittelalter war eine hierarchisch gegliederte Gesellschaftsordnung, die als gottgewollt galt. Sie bestand aus drei Hauptständen: dem Klerus, dem Adel und dem dritten Stand, zu dem Bauern und Bürger gehörten. Diese Ordnung bestimmte den sozialen Status, die Rechte und Pflichten der Menschen. Obwohl sie als unveränderlich galt, gab es durchaus Möglichkeiten für sozialen Aufstieg, insbesondere durch Bildung und Beamtentum.
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