Die Bundesregierung: Zentrum der Exekutive
Die Bundesregierung ist das Herzstück der Exekutive in Deutschland. Sie setzt sich aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministern zusammen. Jedes Ministerium hat einen spezifischen Aufgabenbereich, wie beispielsweise Familie, Bildung oder Finanzen.
Der Bundeskanzler nimmt als Regierungschef eine herausragende Stellung ein. Er bestimmt die Richtlinien der Politik, was als "Richtlinienkompetenz" bezeichnet wird. Dies macht ihn zum einflussreichsten Politiker Deutschlands.
Das Bundeskabinett, wie die Bundesregierung auch genannt wird, trifft sich regelmäßig, um wichtige politische Fragen zu erörtern und Gesetzesentwürfe zu beschließen, die dann dem Bundestag vorgelegt werden.
Highlight: Der Bundeskanzler ist die einflussreichste Person im Kabinett und der mächtigste Politiker in Deutschland.
Die Amtszeit der Bundesregierung beträgt vier Jahre. Um eine Regierung zu bilden, benötigt eine Partei oder eine Koalition die absolute Mehrheit der Wählerstimmen. Die Koalitionspartner handeln ihre Vereinbarungen in einem Koalitionsvertrag aus, an den sie sich während der Regierungszeit halten müssen.
Vocabulary: Koalitionsvertrag - Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Parteien, die gemeinsam eine Regierung bilden wollen.
Der Bundeskanzler wird nicht direkt vom Volk, sondern vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Er benötigt dafür die absolute Mehrheit der Stimmen. Nach seiner Wahl schlägt der Kanzler dem Bundespräsidenten die Minister vor.
Example: Wenn ein Minister seine Aufgaben nicht zufriedenstellend erfüllt, kann er aus der Bundesregierung entlassen werden. Der Kanzler entscheidet dann über einen Nachfolger.
Ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Kontrolle ist das Misstrauensvotum. Hierbei kann der Bundestag dem Kanzler das Vertrauen entziehen und gleichzeitig einen neuen Regierungschef wählen.
Definition: Misstrauensvotum - Ein parlamentarisches Verfahren, bei dem die Abgeordneten über das Vertrauen in den Bundeskanzler abstimmen.
Das Grundgesetz legt fest, dass es in Deutschland fünf Verfassungsorgane gibt: Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht. Diese sollen sich gegenseitig kontrollieren, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Quote: "Der Bundestag ist das einzige dieser fünf Organe, das direkt vom Volk gewählt wird. Deswegen ist er auch besonders wichtig."