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Verfassungsorgane Deutschlands

11.12.2020

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Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den
Bundesministern und -ministerinnen. Jeder
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Bundesministern und -ministerinnen. Jeder

Bundesregierung Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Bundesministern und -ministerinnen. Jeder Minister hat eine bestimmte Aufgabe und einen speziellen Bereich, für den er zuständig ist: So beschäftigt sich das Familienministerium mit Fragen, die die Politik rund um die Familie betreffen, das Bildungsministerium mit Bildungsfragen oder das Finanzministerium mit Fragen zum Thema Geld und Haushalt. Man bezeichnet die deutsche Bundesregierung auch als "Bundeskabinett". Der Bundeskanzler ist die einflussreichste Person im Kabinett und der mächtigste Politiker in Deutschland. Er oder sie bestimmt die Richtlinien der Politik im Land - man spricht auch von "Richtlinienkompetenz". Das Bundeskabinett berät auf seinen Sitzungen regelmäßig über wichtige politische Fragen. Bei Gesetzesänderungen kann es zum Beispiel einen Entwurf beschließen, der dem Bundestag dann vorgelegt wird. Die Bundesregierung wird jeweils für vier Jahre gewählt und nach Ablauf finden dann neue Bundestagswahlen statt. Um die Regierung zu stellen, benötigt eine Partei oder ein Bündnis aus mehreren Parteien ("Koalition") die absolute Mehrheit, also über die Hälfte der Wählerstimmen. Diese Parteien verhandeln dann miteinander und halten die Ergebnisse in dem so genannten "Koalitionsvertrag" fest - dort steht genau, was ausgehandelt wurde, denn beide Bündnispartner haben die Pflicht, sich an die Vereinbarungen zu halten. Der Bundeskanzler wird aber nicht direkt von den Wählern, sondern vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Die Bundestagsabgeordneten wählen den Kanzler für...

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vier Jahre und im Anschluss finden Neuwahlen statt. Auch ein Kanzlerkandidat benötigt die absolute Mehrheit der Stimmen, um die Wahl zu gewinnen. Der gewählte Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten dann die Minister seiner Regierung vor. Erfüllt ein Minister seine Aufgaben nicht zufriedenstellend oder möchte er das Amt nicht weiter ausüben, wird er aus der Bundesregierung entlassen und der Kanzler entscheidet über den Nachfolger im Amt. Genießt der Bundeskanzler kein Vertrauen mehr, dann kann das Parlament ein so genanntes "Misstrauensvotum" stellen: Die Abgeordneten stimmen dabei ab, ob der Bundeskanzler seine Arbeit überhaupt gewissenhaft ausübt. Wenn die Mehrheit sich gegen den Bundeskanzler entscheidet, entlässt der Bundespräsident den Kanzler. Gleichzeitig wird ein neuer Bundeskanzler als deutscher Regierungschef gewählt Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass es in Deutschland fünf Verfassungsorgane gibt: Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht. Sie sollen sich gegenseitig kontrollieren, damit der Staat seine Macht nicht missbrauchen kann. Der Bundestag ist das einzige dieser fünf Organe, das direkt vom Volk gewählt wird. Deswegen ist er auch besonders wichtig. In Deutschland darf jeder Bürger, der 18 Jahre oder älter ist, die Abgeordneten des Bundestages wählen. Die Bundestagswahl findet normalerweise alle vier Jahre statt. Die Mitglieder einer Partei werden über die Erststimme oder Zweitstimme in den Bundestag gewählt. Bundestag Der Bundestag bestimmt, welche Gesetze in Deutschland gelten sollen. Außerdem wählt er den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, kontrolliert die Bundesregierung und legt den Bundeshaushalt fest (also wie viel zum Beispiel für Gesundheit, Bildung oder Verkehr ausgegeben wird). Neue oder überarbeitete Gesetze können von verschiedenen Seiten aus vorgeschlagen werden: von Abgeordneten, Fraktionen, der Bundesregierung oder dem Bundesrat. Zu einer Fraktion können sich mindestens fünf Prozent der Bundestagsmitglieder zusammenschließen, die derselben oder einer "verschwisterten" Partei (wie CDU und CSU) angehören, um gemeinsame Ziele durchzusetzen. Die meisten Vorschläge für Gesetze kommen von der Bundesregierung. Will die Bundesregierung ein Gesetz ändern oder neu einbringen, muss der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin den Entwurf zunächst dem Bundesrat vorlegen. Dieser kann dann dazu Stellung beziehen. Andersherum ist es genauso: Wenn der Bundesrat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt hat, wird er an die Bundesregierung geschickt, die sich dazu äußert. Vorschläge von Abgeordneten müssen nicht erst dem Bundesrat vorgelegt werden. Allerdings kann nicht einfach ein Abgeordneter alleine über einen Entwurf abstimmen lassen, sondern er muss von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion eingebracht werden. Danach durchläuft der Gesetzentwurf mehrere Stationen: Der Bundestag diskutiert ihn in meistens drei Beratungen, so genannten Lesungen. In Ausschüssen kümmern sich Experten um die Feinheiten. Ist die Mehrheit des Bundestages mit dem Gesetz einverstanden, muss auch noch der Bundesrat zustimmen. Im Bundesrat sitzen Mitglieder der Landesregierungen. Dadurch stellt man sicher, dass auch die Bundesländer mit dem Gesetz einverstanden sind. Die zweite wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin: Der Bundespräsident schlägt einen Kandidaten oder eine Kandidatin vor, dessen/ deren Partei oder Koalition die Bundestagswahlen gewonnen hat. In einer Koalition verbünden sich Parteien, da eine einzelne Partei in der Bundestagswahl nur selten die Mehrheit erhält. Die Abgeordneten stimmen geheim über den Kandidaten ab. Er braucht die absolute Mehrheit, das heißt, mehr als die Hälfte aller Stimmen. Der Bundestag kann den Bundeskanzler/ die Bundeskanzlerin mit dem so genannten Misstrauensvotum auch wieder abwählen. Dafür muss die Mehrheit der Abgeordneten einen Nachfolger wählen. Der Bundespräsident muss daraufhin den alten Bundeskanzler entlassen und den neuen ernennen. Die Kontrolle der Bundesregierung ist die dritte wichtige Aufgabe des Bundestages. Um die Regierung kontrollieren zu können, kann der Bundestag auf verschiedene Instrumente zurückgreifen: In den so genannten ständigen Ausschüssen sitzen Abgeordnete der verschiedenen Fraktionen. Wer mehr Sitze im Bundestag hat, darf auch mehr Abgeordnete in den jeweiligen Ausschuss schicken. Die Ausschüsse sind thematisch genauso aufgeteilt wie die Bundesministerien, zum Beispiel gibt es welche für Arbeit und Soziales, Auswärtiges und Finanzen. Sie beraten neue Gesetzentwürfe und üben schon damit eine gewisse Kontrolle aus. Sie haben aber auch das Recht, von Vertretern des zuständigen Bundesministeriums Bundesrat Der Bundesrat ist eine Versammlung von Vertretern aus allen 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. Er tagt im Bundesratsgebäude, das sich in Berlin befindet. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus 16 Bundesländern besteht. Die Bundesländer sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Landtage dieser Länder können Gesetze beschließen, die ausschließlich für diese Länder gelten. Gesetze, die in ganz Deutschland gelten, beschließt der Bundestag. Manche dieser Gesetze haben aber auch Auswirkungen auf die Bundesländer. Damit die Länder auf diese Gesetze Einfluss nehmen können, können sie diese Gesetze verhindern oder verändern. Um über solche Gesetze beraten zu können, wurde der so genannte "Bundesrat" eingerichtet. Die Aufgaben des Bundesrates wurden in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland niedergeschrieben. In den Artikeln 50 bis 53 des Grundgesetzes ist festgelegt, welche Aufgaben der Bundesrat hat. So heißt es in Art. 50: "Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit." Das heißt, der Bundesrat ist so etwas wie eine zweite Kammer (Versammlung, die Gesetze erlassen, diskutieren oder verhindern kann) neben dem Bundestag. Dieses so genannte "Zwei-Kammern-System" gibt es auch in anderen Staaten, wie zum Beispiel in den USA. Dort ist das Repräsentantenhaus mit dem Deutschen Bundestag vergleichbar. Der Senat vertritt in den USA die Interessen der einzelnen Bundesstaaten und arbeitet als zweite Kammer ähnlich wie der deutsche Bundesrat. Der Bundesrat besteht aus weisungsgebundenen Mitgliedern der 16 Landesregierungen. Die Landesregierungen bestimmen jeweils, wer in den Bundesrat entsendet oder abberufen wird. Die "Opposition" (die "Nicht-Regierenden") in den einzelnen Ländern hat keine Möglichkeit, sich im Bundesrat unmittelbar Gehör zu verschaffen. Laut Grundgesetz Art. 51, Absatz 2, hat jedes Bundesland mindestens drei Vertreter im Bundesrat. Länder mit mehr als zwei lillio Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als chs Mil onen Einw nern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen. Aufgrund dieser Regelung sind im Bundesrat derzeit insgesamt 69 Mitglieder vertreten. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden. Die für Beschlüsse erforderliche absolute Mehrheit (mehr als die Hälfte der Stimmen) im Bundesrat wird mit 35 Stimmen erreicht. Die Zweidrittelmehrheit, die zum Beispiel notwendig ist, um das Grundgesetz zu ändern, liegt bei mindestens 46 Stimmen. Der Bundesrat kommt bis zu zwölf Mal im Jahr - meistens an einem Freitag - zusammen Bundespräsident Das Schloss Bellevue in Berlin ist der erste Amtssitz des Bundespräsidenten. Der Bundespräsident ist das deutsche Staatsoberhaupt - sein Sitz im Schloss Bellevue in Berlin. Er hat vor allem "repräsentative" Aufgaben - das bedeutet, er tritt als Vertreter des deutschen Staates auf, seine Macht ist aber begrenzt. Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehören zum Beispiel Staatsbesuche in anderen Nationen oder der Empfang von ausländischen Gästen wie Staatschefs. Weiterhin ernennt der Bundespräsident den Bundeskanzler, die Bundesminister und die Bundesrichter. Damit entscheidet er allerdings nicht darüber, wer Kanzler wird dieser wird von der stärksten Partei vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Ein wichtiges Recht des Bundespräsidenten ist es, den Bundestag nach einer abgelehnten Vertrauensfrage aufzulösen. Dies geschah zum Beispiel im Juli 2005: Gerhard Schröder, der damalige Bundeskanzler, stellte vor dem Parlament die so genannte "Vertrauensfrage". Er verkündete, nicht mehr genügend Rückhalt im Bundestag zu haben und in dieser Situation nicht mehr richtig regieren zu können. Schröder verlor die Vertrauensfrage: Nur weniger als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages standen noch hinter seiner Politik. Daraufhin wurde der deutsche Bundestag von dem damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler aufgelöst und es wurden vorzeitige Neuwahlen einberufen. Der Bundespräsident entscheidet auch über die Begnadigung (also die vorzeitige Entlassung) von Gefangenen. Eine entscheidende Aufgabe des Bundespräsidenten ist es, Verträge mit anderen Ländern oder Gesetze, die ihm zur Prüfung vorgelegt werden, zu unterschreiben. Damit erhält ein zuvor beschlossenes Gesetz dann seine Gültigkeit und kann in Kraft treten. Von einigen wird der Bundespräsident immer wieder als "Bundesnotar" bezeichnet. Dies soll heißen, dass seine Unterschrift bloß formal ist, er aber keinen wirklichen Handlungsspielraum hat. Bis zu einem gewissen Grad hat der Bundespräsident aber durchaus das Recht, selbst zu urteilen und nach seinem Ermessen über ein Gesetz, das ihm vorgelegt wird, zu entscheiden. Der Bundespräsident wird nicht von den Bürgern direkt gewählt. Prinzipiell kann jeder deutsche Staatsbürger in das Amt gewählt werden, der mindestens 40 Jahre alt ist. Er muss allerdings zuvor von mindestens einem Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen werden. Diese hat ausschließlich die Aufgabe, den Bundespräsidenten zu wählen. Die Bundesversammlung setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Bundestags und einer gleichen Anzahl von Wahlmännern und -frauen, die von den einzelnen Landtagen (also den 16 deutschen Bundesländern) gewählt wurden. Die Vertreter aus den Bundesländern müssen nicht unbedingt Politiker, sondern können auch berühmte Persönlichkeiten sein. Der Bundespräsident wird von der Versammlung geheim gewählt und muss die absolute Mehrheit (also mehr als die Hälfte aller Stimmen) erreichen. Sollte dies in zwei Wahlgängen kein Kandidat schaffen, ist in einem dritten Wahlgang auch eine relative Mehrheit ausreichend. Dies ist jedoch nur selten der Fall Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht (BVG) ist das höchste Gericht in Deutschland. Es befindet sich in Karlsruhe. Es wurde 1951 gegründet und bezog zunächst das Prinz-Max Palais. 1969 zog es dann in ein eigens für das Gericht gebautes Gebäude um. Der Name verrät dir, dass dieses Gericht etwas mit der Verfassung zu tun hat. Die Verfassung eines Landes regelt, dass die Menschen friedlich zusammenleben - sie haben deshalb bestimmte Regeln und Pflichten, die darin niedergeschrieben sind. In Deutschland ist dies das Grundgesetz. Wenn ein Bürger oder eine Bürgerin der Meinung ist, dass ein Gesetz der Verfassung widerspricht, kann er vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das BVG überprüft dann die Klage und entscheidet, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht und das Gesetz geändert oder sogar abgeschafft werden muss. Das Gericht ist also der "Beschützer der Verfassung" und es hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Wenn jemand zum Beispiel glaubt, dass er in seiner Freiheit eingegrenzt wird, etwa bei der Kleidungswahl, dann kann er vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das Gericht in Karlsruhe trägt dazu bei, dass die Demokratie in Deutschland gewährleistet wird und die Menschen- und Bürgerrechte eingehalten werden. Die Richter entscheiden "im Namen des Volkes". Das Gericht kann zudem über ein Parteienverbot entscheiden - also politische Parteien verbieten, wenn diese sich nicht an das Grundgesetz halten. Auch wenn bei einer Wahl betrogen wird, muss sich das Gericht um den Vorfall kümmern, das nennt man "Wahlprüfverfahren". Das BVG grenzt somit auch die staatliche Macht ein, deshalb bezeichnet man Deutschland als "Rechtsstaat". Das Bundesverfassungsgericht ist unabhängig von den anderen wichtigen Verfassungsorganen wie der Bundesregierung, dem Bundestag, Bundesrat und dem Bundespräsidenten und ihnen gleichgeordnet. Jeder Bürger hat außerdem das Recht, wenn er mit dem Urteilsspruch eines Gerichtes nicht einverstanden ist, in Berufung zu gehen und sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden. Das Urteil, das dann gefällt wird, ist endgültig und kann nicht mehr geändert werden. Manchmal fällt das Bundesverfassungsgericht Urteile, mit denen nicht alle Menschen einverstanden sind, die aber dem Sinn der Gerechtigkeit dienen sollen. Zum Beispiel waren viele Menschen in Bayern empört, als entschieden wurde, dass auch homosexuelle Menschen heiraten dürfen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts können einmalig für eine Amtszeit von zwölf Jahren gewählt werden. Danach können sie nicht mehr wiedergewählt werden. Das BVG setzt sich aus zwei "Senaten" zusammen, die jeweils über acht Richter verfügen. Sie werden zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Der Präsident und sein Stellvertreter werden im Wechsel von diesen Bundesorganen gewählt. Jeweils drei Mitglieder von jedem der beiden Senate des BVG werden von Richtern der obersten Bundesgerichte gewählt.