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14.4.2022
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Die deutschen Verfassungen Staatsform Staatsoberhaupt Wahl des Staatsoberhaupts Ländervertretung Paulskirchenverfassung 1848/49 Konstitutionelle Monarchie Erblicher Kaiser mit begrenzten Kompetenzen Dynastisches Prinzip Staatenhaus: begrenzte Mitwirkung bei Gesetzgebung, Kultur und Rechtsfragen Verfassung des Deutschen Reiches 1871 Konstitutionelle Monarchie Preußischer König ist zugleich erblicher Kaiser, der den Reichskanzler ernennt und ebenso preußischer Ministerpräsident Kaiser als Präsident des Bundesrats und Oberbefehlshaber der Armee Dynastisches Prinzip Der Bundesrat (Vertretung der Reichsländer) beschließt gemeinsam mit dem Reichstag die Gesetze Weimarer Verfassung 1919 Republik Vom Volk gewählt Ernennt und entlässt die Regierung Oberbefehl über die Armee In Krisenzeiten kann er mit Artikel 48 (Notverordnung) regieren Direktwahl Reichsrat hat beschränkte Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung Grundgesetz 1949 Republik Bundespräsident nimmt als Staatsoberhaupt vor allem repräsentative Aufgaben wahr Er wird von der Bundesversammlung (Bundestag + Bundesrat) gewählt Er ernennt auf Vorschlag des Kanzlers die Minister Indirekte Wahl Bundesrat bei Gesetzgebung maßgeblich beteiligt, hat Vetorecht bei Gesetzen, die Interessen und Kompetenzen der Länder betreffen Volksvertretung Wahlbürger Wahlrecht Hauptstädte Besonderheiten Volkshaus beschließt Gesetze, den Haushalt und Verträge, Minister sind dem Volkshaus verantwortlich Wahl des Volkshauses Männer ab 25 sind wahlberechtigt → allgemein, gleich, geheim Frankfurt am Main Kommt niemals zur Anwendung, da der preußische König die Kaiserkrone ablehnt Reichstag ist zuständig für die Gesetzgebung und bewilligt den Haushalt (auch für das Militär) Wahl des Reichstags Männer ab 25 sind wahlberechtigt → allgemein, gleich, geheim Preußen: Dreiklassenwahlrecht Berlin Schwaches Parlament, starke Exekutive, preußische Hegemonie Reichstag ist zuständig für die Gesetzgebung und den Haushalt und hat Mitwirkungsrechte bei Krieg und Frieden Wahl des Reichstags und des Reichspräsidenten → Volksbegehren und Volksentscheid Frauenwahlrecht, Bürgerinnen und Bürger ab 20 sind wahlberechtigt → allgemein, gleich, geheim Berlin Sehr starkes Staatsoberhaupt (Reichspräsident als ,,Ersatzkaiser), schwacher Regierungschef (Reichskanzler), Notverordnungen (→ Präsidialkabinette) Gesetzgebung und Haushalt; der Bundestag wählt den Bundeskanzler und ist zu 50% bei der Bundespräsidentenwahl beteiligt, er hat das Recht auf ein konstruktives Misstrauensvotum Wahl des Bundestags Seit 1970 sind Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren wahlberechtigt Vor 1970 sind Bürgerinnen und Bürger ab 21 wahlberechtigt → allgemein, gleich, geheim Bonn/Berlin Schwaches Staatsoberhaupt (repräsentative Rolle), starker Regierungschef (,,Kanzlerdemokratie"), Bundestag kann nur schwer aufgelöst werden, wehrhafte Demokratie Heer Reichsgericht Einsetzung sollte durch...
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ein Gesetz geregelt werden Landesregierungen Landtage völkerrechtliche Vertretung des Reichs Wahl Bundesrat 58 Stimmen der 25 Bundesstaaten (Preußen 17 Stimmen) entsenden Bevollmächtigte Oberbefehl Länderregierungen Benennung 25 Bundesstaaten Länder- parlamente Erbliches Kaisertum Regierungshandlungen sind erst gültig, wenn ein Minister sie gegengezeichnet hat. Landeswahlrechte Initiative, aufschiebendes Vete Gesetzgebung Initiative, Beschluss Reichstag Staatenhaus 192 Mitglieder Volkshaus 1 Vertreter pro 50.000 Einwohner (allgemeine, gleiche, geheime und direkte) Wahl durch männliche Staatsbürger ab 25 Für einen Beschluss müssen beide Hauser übereinstimmen Wahl Deutscher Kaiser und König von F emnennt entläßt Reichskanzler 7 emennt Staatssekretäre der Reichsämter Reichsgesetzgebung in Übereinstimmung von Bundesrat und Reichstag Ernennung, Entlassung Initiative, aufschiebendes Vete wahlberechtigte männliche Bevölkerung Möglichkeit der Anklage Rechenschaft Die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 Reichstag 397 Abgeordnete g min- Einberuflich destens. Minister Streitkräfte allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht (Männer über 25 Jahre) Paulskirchenverfassung 1848/49 Verfassung des Deutschen Reiches 1871 Die Weimarer Verfassung Reichsgericht (Leipzig) Staatsgerichtshof Justizhoheit der Länder Bundes- kanzler 3 Bundeskabinett Bundestag ¹ ernennt Direktwahl auf 7 Jahre § A Reichspräsident ernennt entlässt Bundes- verfassungsgericht Legislative wählt/ ernennt Exekutive ➡entsendet/ ist Mitglied Judikative → ernennt formal / Vetorecht Reichskanzler Reichsminister Reichsregierung Vertrauen 1919= 421 Abgeordnete bis 1933- SPD ZIDDP DVP/DNVEINSDAP 647 Abgeordnete Reichstag Jahre Verhältnis- wahlrecht Bundes- präsident 4 Bundesversammlung Bundesrat 2 18 Länderparlamente Wahl Wahlberechtigte Staatsbürger über 20 Jahre (allgemeines, gleiches, unmittelbares und geheimes Wahlrecht) I A+ 1 1 I I Oberbefehl Beschluss Gesetzgebung Artikel 48 Notverordnung Wahlberechtigte Bürger (ab 18 Jahren) Landeskabinett gekorene Mitglieder Ministerpräsident Volksentscheid, Volksbegehren Landes- verfassungsgericht 의외의외의 PPPPP Reichswehr Bund Länder Mitwirkung 66 Stimmen der 18 Länder Landtag Reichsrat 1: Alle vier Jahre Wahl von Direktmandaten und Parteien 2: Länderkammer. Sitzverteilung abhängig von Bevölkerungsgröße 3: Regober mit Richtinienkompetenz. Wird vom Bundespräsidenten vorgeschlagen 4:3 Neutrale Gewalt - nur im Notstand stärkere Kompetenzen 5: Landesebenen und Namen der einzelnen Organe unterscheiden sich von Land zu Land stark Weimarer Verfassung 1919 Grundgesetz ab 1949/1970