Herrschaftsstruktur und Selbstverständnis
Die NS-Diktatur und die DDR wiesen als totalitäre Systeme einige strukturelle Ähnlichkeiten auf, unterschieden sich aber in wesentlichen Aspekten ihrer Ideologie und Herrschaftspraxis.
Der NS-Staat war als Einparteienstaat mit Führerprinzip und Führerkult organisiert. Die Hierarchie basierte auf Befehl und Gehorsam, wobei durch Notverordnungen die Gewaltenteilung aufgehoben wurde. Grundrechte und Pluralismus existierten nicht mehr. Das Selbstverständnis war antisemitisch und antimarxistisch geprägt.
Highlight: Die Indoktrination begann bereits im Kindesalter durch Organisationen wie die Hitlerjugend (HJ) und setzte sich in SA, Wehrmacht und anderen Massenorganisationen fort.
Die DDR hatte offiziell ein Mehrparteiensystem, das jedoch von der SED dominiert wurde. Der Herrschaftsanspruch wurde aus dem Marxismus abgeleitet und in der Verfassung verankert. Grundrechte und Gewaltenteilung waren formal vorgesehen, in der Praxis aber eingeschränkt. Das Selbstverständnis war kommunistisch/sozialistisch und antifaschistisch ausgerichtet.
Definition: Der "demokratische Zentralismus" in der DDR bezeichnete ein Organisationsprinzip, bei dem Entscheidungen zentralistisch getroffen und dann von oben nach unten durchgesetzt wurden.
Beide Systeme nutzten Propaganda und Medienmonopole zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung. Im NS-Staat wurde die Reichskulturkammer eingesetzt, um den Pluralismus auszuschalten und "artfremde Kunst" zu verbieten. Die DDR setzte auf den sozialistischen Realismus und kontrollierte die Kunst durch staatliche Organisationen wie den Kulturbund.
Beispiel: In der NS-Zeit kam es zur Bücherverbrennung und Verfolgung von Künstlern, während in der DDR Künstler zwar auch verfolgt oder ausgebürgert wurden, jedoch in geringerem Umfang.