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Schule. Endlich einfach.
Weimarer Verfassung vs. moderne Demokratie (Kriterien)
Jonna
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Ausarbeitung
Aufgabenstellung: Erläutern Sie – mit Bezug auf die Aufgaben 1 & 2, inwiefern die Weimarer Verfassung den Kriterien einer modernen Demokratie entsprach (orientieren Sie sich am besten an der Struktur des bpb-Dokuments).
Geschichte GK Erläutern Sie - — mit Bezug auf die Aufgaben 1 & 2, inwiefern die Weimarer Verfassung den Kriterien einer modernen Demokratie entsprach (orientieren Sie sich am besten an der Struktur des bpb-Dokuments). Durch die militärische Niederlage im Ersten Weltkrieg kommt es in Deutschland zur Revolution und die erste parlamentarische Regierung entsteht. Das neue demokratische System entsteht auf Grundlage der Weimarer Verfassung, welche die erste demokratische Verfassung Deutschlands war. Doch inwiefern stimmt diese mit der heutigen/modernen Definition von Demokratie überein und kann diese überhaupt als demokratisch bezeichnet werden? In der Weimarer Verfassung war der oberste Grundsatz die Volkssouveränität, wodurch erstmalig alle Frauen und Männer über 20 Jahren wählen dürfen. Dabei durften diese die Abgeordneten des Reichstags wählen, unmittelbar den Reichspräsidenten wählen sowie im Volksentscheid über Gesetze abstimmen. Die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung war somit die erste deutschlandweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. Jetzt durften erstmals Frauen und Soldaten wählen und zusammen mit der Absenkung des Wahlalters von 25 auf 20 Jahre war dies die größte Wahlrechtsausweitung der deutschen Geschichte und diente der staatsbürgerlichen und familienrechtlichen Gleichstellung der Frauen. Somit stellt die Volkssouveränität eine Beschränkung der politischen Herrschaft dar und stimmt weitestgehend mit der Definition von Demokratie überein. Ein weiteres zentrales Verfassungsprinzip war die Gewaltenteilung. Zum einen war Deutschland mehrstufig aufgebaut. Die vertikale Gewaltenteilung sorgte für Wahlen der Landesregierung, wodurch Deutschland ein föderativer Staat war....
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Zum anderen war die Staatsgewalt in den Reichstag, den Reichspräsidenten und die Reichsregierung unterteilt. Der Reichstag stimmt über Gesetze ab und wird von den Bürgern auf vier Jahre gewählt. Die Wahl geschieht allgemein, gleich, frei und geheim. Dies stimmt mit den Wahlrechten von heute überein, wobei die Wahlen heute zudem noch unmittelbar ablaufen. Der Reichstag kann die Notverordnung des Präsidenten außer Kraft setzen, wodurch die Macht des Reichspräsidenten eingeschränkt wird und somit seine Handlungen gewisserweise kontrolliert werden. Zudem kann der Reichstag die Reichsregierung, welche aus Reichskanzler und Reichsministern besteh um Rücktritt zwingen, wodurch dieser ebenfalls eine gewisse Kontrollfunktion hat. Die Reichsregierung legt die Gesetzentwürfe vor und ist vom Parlament abhängig. Das Parlament kann nämlich durch ein Misstrauensvotum die Regierung zum Rücktritt zwingen. Auch dadurch liegt eine weitere Kontrollfunktion vor. Im Kaiserreich konnte nur der Kaiser alleine den Kanzler auswechseln. Somit ist dies eine deutlich demokratischere Vorgehensweise, da nicht nur eine Person die komplette Macht besitzt. Der Reichspräsident kann jedoch als "Ersatzkaiser" gesehen werden, da nach wie vor eine Person einen überwiegenden Machtanteil besitzt, welche jetzt der Reichspräsident ist. Dieser wird direkt vom Volk für sieben Jahre gewählt. Er kann den Reichstag auflösen, eine Volksabstimmung anordnen, er ernennt und erlässt die Reichsregierung und ist der Oberbefehlshaber der Armee, welche er sogar im Inneren einsetzen dürfte. Zudem kann der Reichspräsident den Notstand ausrufen und Bürgerrechte außer Kraft setzen. All dies sind Anzeichen für eine diktatorische Vollmacht, wobei die Macht lediglich von dem Kaiser auf den Reichspräsidenten übertragen wurde. Somit liegt zwar eine Gewaltenteilung vor, jedoch ist die Machtaufteilung nicht ausgewogen, wodurch die Vefassung nur als System von außen betrachtet als demokratisch bezeichnet werden. Das Problem der Weimarer Verfassung war somit, dass sie ein Mix der verschiedenen Herrschaften war, welche schlichtweg nicht zusammen passen und sich teilweise sogar gegenseitig aufheben. Sie hatte nicht nur plebiszitäre Züge, sondern auch autoritäre und parlamentarische Elemente integriert. Zudem konnten in der Weimarer Verfassung die Grundrechte, welches das dritte zentrale Verfassungsprinzip darstellt, durch Gesetze eingeschränkt werden. Die Weimarer Grundrechte im engeren rechtsstaatlichen Sinne waren vor allem elementare Ansprüche des Individuums auf Freiheit und Gleichheit. Der Satz: "Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich" bedeutete jedoch nach damals vorherrschendem Verständnis nicht etwa gleiches Recht für alle mittels inhaltlicher Gleichheit des Gesetzes, vielmehr nur die gleiche Anwendung des jeweiligen Gesetzes auf alle. Das Verfassungsgebot der Gleichheit richtete sich also nicht an den Gesetzgeber, sondern lediglich an die Gerichte und Behörden, denen die gesetzmäßige Entscheidung im Einzelfall oblag. Somit galten die Grundrechte selbst nur als Maßgabe der Gesetze, statt eine Richtschnur für die Gesetzgebung zu sein. Soziale Grundrechte wurden daher als Programmsätze oder Staatszielbestimmungen verstanden, die vom Gesetzgeber lediglich verlangten, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um eine Verwirklichung der Programme und Ziele zu bemühen. In der modernen Demokratie sind die Bürgerrechte verbürgt. Somit soll garantiert werden, dass die Regierung gegen die Grundrechte nicht verstoßen kann, wodurch beispielsweise die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert werden soll. Außerdem gab es in der Weimarer Verfassung kein Kontrollgericht, wie es es heute als Bundesverfassungsgericht gibt. Dieses kontrolliert die Handlungen des Staates. Es lag also keine außenstehende Gewalt vor, die die Regierung von Ihrer Handlung abhalten konnte. Lediglich die einzelnen Mächte in der Regierung selbst konnten einander kontrollieren, wie es zum Beispiel dem Reichstag möglich war die Notverordnung des Präsidenten außer Krat zu setzen. Somit wurden damals die Handlungen der Regierung und des Präsidenten nicht von einer außenstehenden Macht auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft, wodurch diese in der Lage waren mehr oder weniger willkürlich zu handeln. Die sogenannte "vierte Gewalt" sorgt in der modernen Demokratie zu einer weiteren mittelbaren Kontrolle und Beschränkung der politischer Macht. In der Weimarer Verfassung war zwar die Meinungsfreiheit geschützt, doch die Pressefreiheit eingeschlossen. Es gab zwar keine Vorzensur, eine Nachzensur war jedoch erlaubt. Diese ist das Verbot und die Einstampfung eines Druckerzeugnisses, wenn dieses außerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze stand, womit erneut die Grundrechte in Frage gestellt werden. Die Volkssouveränität, sowie auch die Gewaltenteilung sind in den Grundzügen ähnlich zu einer modernen Demokratie, wobei der Reichspräsident in der Weimarer Verfassung deutlich mehr Macht besitzt, als die anderen Staatsgewalten. Zudem wurden deren Handlungen von keiner Art von Kontrollgericht kontrolliert, wodurch die Herrschaft willkürlich erscheinen konnte. Das größte Problem jedoch lag bei den Grundrechten, die durch Gesetze eingeschränkt werden konnten. Alles in allem kann man sagen, dass die Weimarer Verfassung zwar die erste demokratische Verfassung war und somit bereits einige demokratische Elemente intergiert hatte, jedoch die Verfassung als Ganzes den Kriterien einer modernen Demokratie nicht entsprechen. Bürger: Volksentscheide (über Gesetze abstimmen) wählen die Legislative (Gesetzgebend) = Reichstag ● wählen Chef der Exekutiven = Reichspräsident ● wählen Landesregierung (Deutschland ist noch ein föderalistisches Land) Reichstag: stimmt über Gesetze ab ● wird auf 4 Jahre gewählt (allgemein, gleich, frei, geheim) → heute noch unmittelbar kann Kanzler und Minister zum Rücktritt zwingen kann Notverordnung des Präsidenten außer Kraft setzen Reichsregierung: besteht aus Reichskanzler und -minister legt Gesetzentwürfe vor ● ist vom Parlament abhängig Misstrauensvotum des Parlaments → Zurücktreten der Regierung (Kanzler oder Minister) ➤ in Kaiserreich: alleine Kaiser konnte Kanzler auswechseln Reichspräsident: "Ersatzkaiser" wird direkt vom Volk für 7 Jahre gewählt kann Reichstag auflösen kann Volksabstimmung anordnen ● ernennt und erlässt Regierung (Kanzler) Oberbefehlshaber der Armee (darf diese sogar im Inneren einsetzen) kann den Notstand ausrufen kann Bürgerrechte außer Kraft setzen ➤ diktatorische Vollmachten Weimarer Verfassung Grundrechte durch Gesetze einschränkbar Kein Kontrollgericht Grundgesetz heute Bürgerrechte verbürgt (keine Regierung darf gegen diese Rechte verstoßen) Bundesverfassungsgericht (kontrolliert Handlung der Regierung und des Präsidenten) Problem der Weimarer Verfassung: Mix von Volksherrschaft (plebiszitär), Königsherrschaft (autoritär) und Parlamentsherrschaft (parlamentarisch) → passen nicht zusammen (heben sich teilweise gegenseitig aus)
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Im Kaiserreich konnte nur der Kaiser alleine den Kanzler auswechseln. Somit ist dies eine deutlich demokratischere Vorgehensweise, da nicht nur eine Person die komplette Macht besitzt. Der Reichspräsident kann jedoch als "Ersatzkaiser" gesehen werden, da nach wie vor eine Person einen überwiegenden Machtanteil besitzt, welche jetzt der Reichspräsident ist. Dieser wird direkt vom Volk für sieben Jahre gewählt. Er kann den Reichstag auflösen, eine Volksabstimmung anordnen, er ernennt und erlässt die Reichsregierung und ist der Oberbefehlshaber der Armee, welche er sogar im Inneren einsetzen dürfte. Zudem kann der Reichspräsident den Notstand ausrufen und Bürgerrechte außer Kraft setzen. All dies sind Anzeichen für eine diktatorische Vollmacht, wobei die Macht lediglich von dem Kaiser auf den Reichspräsidenten übertragen wurde. Somit liegt zwar eine Gewaltenteilung vor, jedoch ist die Machtaufteilung nicht ausgewogen, wodurch die Vefassung nur als System von außen betrachtet als demokratisch bezeichnet werden. Das Problem der Weimarer Verfassung war somit, dass sie ein Mix der verschiedenen Herrschaften war, welche schlichtweg nicht zusammen passen und sich teilweise sogar gegenseitig aufheben. Sie hatte nicht nur plebiszitäre Züge, sondern auch autoritäre und parlamentarische Elemente integriert. Zudem konnten in der Weimarer Verfassung die Grundrechte, welches das dritte zentrale Verfassungsprinzip darstellt, durch Gesetze eingeschränkt werden. Die Weimarer Grundrechte im engeren rechtsstaatlichen Sinne waren vor allem elementare Ansprüche des Individuums auf Freiheit und Gleichheit. Der Satz: "Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich" bedeutete jedoch nach damals vorherrschendem Verständnis nicht etwa gleiches Recht für alle mittels inhaltlicher Gleichheit des Gesetzes, vielmehr nur die gleiche Anwendung des jeweiligen Gesetzes auf alle. Das Verfassungsgebot der Gleichheit richtete sich also nicht an den Gesetzgeber, sondern lediglich an die Gerichte und Behörden, denen die gesetzmäßige Entscheidung im Einzelfall oblag. Somit galten die Grundrechte selbst nur als Maßgabe der Gesetze, statt eine Richtschnur für die Gesetzgebung zu sein. Soziale Grundrechte wurden daher als Programmsätze oder Staatszielbestimmungen verstanden, die vom Gesetzgeber lediglich verlangten, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um eine Verwirklichung der Programme und Ziele zu bemühen. In der modernen Demokratie sind die Bürgerrechte verbürgt. Somit soll garantiert werden, dass die Regierung gegen die Grundrechte nicht verstoßen kann, wodurch beispielsweise die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert werden soll. Außerdem gab es in der Weimarer Verfassung kein Kontrollgericht, wie es es heute als Bundesverfassungsgericht gibt. Dieses kontrolliert die Handlungen des Staates. Es lag also keine außenstehende Gewalt vor, die die Regierung von Ihrer Handlung abhalten konnte. Lediglich die einzelnen Mächte in der Regierung selbst konnten einander kontrollieren, wie es zum Beispiel dem Reichstag möglich war die Notverordnung des Präsidenten außer Krat zu setzen. Somit wurden damals die Handlungen der Regierung und des Präsidenten nicht von einer außenstehenden Macht auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft, wodurch diese in der Lage waren mehr oder weniger willkürlich zu handeln. Die sogenannte "vierte Gewalt" sorgt in der modernen Demokratie zu einer weiteren mittelbaren Kontrolle und Beschränkung der politischer Macht. In der Weimarer Verfassung war zwar die Meinungsfreiheit geschützt, doch die Pressefreiheit eingeschlossen. Es gab zwar keine Vorzensur, eine Nachzensur war jedoch erlaubt. Diese ist das Verbot und die Einstampfung eines Druckerzeugnisses, wenn dieses außerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze stand, womit erneut die Grundrechte in Frage gestellt werden. Die Volkssouveränität, sowie auch die Gewaltenteilung sind in den Grundzügen ähnlich zu einer modernen Demokratie, wobei der Reichspräsident in der Weimarer Verfassung deutlich mehr Macht besitzt, als die anderen Staatsgewalten. Zudem wurden deren Handlungen von keiner Art von Kontrollgericht kontrolliert, wodurch die Herrschaft willkürlich erscheinen konnte. Das größte Problem jedoch lag bei den Grundrechten, die durch Gesetze eingeschränkt werden konnten. Alles in allem kann man sagen, dass die Weimarer Verfassung zwar die erste demokratische Verfassung war und somit bereits einige demokratische Elemente intergiert hatte, jedoch die Verfassung als Ganzes den Kriterien einer modernen Demokratie nicht entsprechen. Bürger: Volksentscheide (über Gesetze abstimmen) wählen die Legislative (Gesetzgebend) = Reichstag ● wählen Chef der Exekutiven = Reichspräsident ● wählen Landesregierung (Deutschland ist noch ein föderalistisches Land) Reichstag: stimmt über Gesetze ab ● wird auf 4 Jahre gewählt (allgemein, gleich, frei, geheim) → heute noch unmittelbar kann Kanzler und Minister zum Rücktritt zwingen kann Notverordnung des Präsidenten außer Kraft setzen Reichsregierung: besteht aus Reichskanzler und -minister legt Gesetzentwürfe vor ● ist vom Parlament abhängig Misstrauensvotum des Parlaments → Zurücktreten der Regierung (Kanzler oder Minister) ➤ in Kaiserreich: alleine Kaiser konnte Kanzler auswechseln Reichspräsident: "Ersatzkaiser" wird direkt vom Volk für 7 Jahre gewählt kann Reichstag auflösen kann Volksabstimmung anordnen ● ernennt und erlässt Regierung (Kanzler) Oberbefehlshaber der Armee (darf diese sogar im Inneren einsetzen) kann den Notstand ausrufen kann Bürgerrechte außer Kraft setzen ➤ diktatorische Vollmachten Weimarer Verfassung Grundrechte durch Gesetze einschränkbar Kein Kontrollgericht Grundgesetz heute Bürgerrechte verbürgt (keine Regierung darf gegen diese Rechte verstoßen) Bundesverfassungsgericht (kontrolliert Handlung der Regierung und des Präsidenten) Problem der Weimarer Verfassung: Mix von Volksherrschaft (plebiszitär), Königsherrschaft (autoritär) und Parlamentsherrschaft (parlamentarisch) → passen nicht zusammen (heben sich teilweise gegenseitig aus)