Die rechtlichen Anforderungen an die inhaltliche Verantwortung bei Internetauftritten
Die inhaltliche Verantwortung für einen Internetauftritt ist ein zentraler Bestandteil der Impressum Pflichtangaben gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag RStV. Besonders relevant wird dies bei Webseiten mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, wo zusätzliche rechtliche Vorgaben zu beachten sind.
Definition: Journalistisch-redaktionelle Angebote sind Inhalte, die gezielt auf die öffentliche Meinungsbildung einwirken und nach journalistischen Grundsätzen gestaltet sind.
Bei Vorliegen solcher Inhalte muss gemäß § 55 Abs. 2 RStV ein inhaltlich Verantwortlicher im Impressum benannt werden. Diese Person trägt die rechtliche Verantwortung für die publizierten Inhalte und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie muss ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben, nicht durch gerichtliches Urteil die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben und voll geschäftsfähig sein.
Die Anforderungen an ein vollständiges Impressum gehen dabei über die Grundangaben nach 5 TMG hinaus. Während bei gewöhnlichen Webseiten die Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten ausreicht, müssen bei journalistisch-redaktionellen Angeboten zusätzlich Informationen zur presserechtlichen Verantwortung aufgenommen werden. Ein Impressum Generator kann hier nur die Basis-Anforderungen abdecken - die spezifischen Anforderungen für redaktionelle Inhalte müssen individuell ergänzt werden.