Die 4-A-Regel der Radioaktivität
Die 4-A-Regel ist eine essentielle Methode für ABC-Einsätze der Feuerwehr und des Rettungsdienstes bei Vorhandensein radioaktiver Stoffe. Sie gibt an, was im Umgang mit dem Schadstoff beachtet werden muss.
Die Regel besteht aus vier Komponenten: Abstand, Aufenthalt, Abschirmung und Aktivität.
Beim Abstand gilt es, möglichst viel Distanz zum Schadstoff zu halten, da die Wirkung mit der Entfernung stark abnimmt. Eine situationsbedingte, abgemessene Absperrung ist hier sehr wichtig. Auch Distanzwerkzeuge bieten eine gute Möglichkeit, Kontakt zu vermeiden. Hierbei kommt das quadratische Abstandsgesetz zum Tragen (DL2 = (r1/r2)² DL1).
Highlight: Das quadratische Abstandsgesetz ist ein fundamentales Prinzip im Strahlenschutz und zeigt, wie die Strahlendosis mit zunehmender Entfernung abnimmt.
Der Aufenthalt in der Gefahrenzone sollte so kurz wie möglich sein. Je weniger Zeit man dort verbringt, desto weniger Schadstoff bzw. Strahlung kann auf den Körper einwirken. Dies ist besonders wichtig, da sich die Konzentration im Körper summiert und nicht abgebaut wird, wodurch die Gefahr stetig zunimmt.
Vocabulary: Gefahrenzone - Ein Bereich, in dem eine erhöhte Gefahr durch radioaktive Strahlung oder andere Schadstoffe besteht.