Altersbestimmung mit dem Zerfallsgesetz
Mit dem Zerfallsgesetz können wir spannende Fragen beantworten, wie zum Beispiel das Alter der Ötzi-Mumie. Bei solchen Berechnungen nutzt man die Formel N(t) = N₀ · (1/2)^(t/T), wobei T die Halbwertszeit ist.
Bei der Beispielaufgabe mit Ötzi wurden 0,5g Kohlenstoff entnommen, die 1,59·10¹⁰ Atome des Radionuklids C-14 enthielten. Zum Vergleich: 1g Kohlenstoff von lebenden Organismen enthält 6,00·10¹⁰ C-14 Atome. Mit der Halbwertszeit von 5730 Jahren für C-14 können wir das Alter berechnen.
Der Lösungsweg führt über das Verhältnis der gemessenen zur ursprünglichen C-14-Menge: 1,59·10¹⁰/3,00·10¹⁰ = (1/2)^(t/5730a). Durch Umformen und Logarithmieren erhalten wir t = log₂(1,59/3,00) · 5730a, was ungefähr 5250 Jahre ergibt.
💡 Die radioaktive Altersbestimmung ist ein Paradebeispiel für die praktische Anwendung des Zerfallsgesetzes. Die C-14-Methode eignet sich besonders gut für organische Materialien mit einem Alter bis zu etwa 50.000 Jahren.