Gewaltenteilung in Deutschland
Die Gewaltenteilung teilt die Staatsgewalt auf drei unabhängige Institutionen auf, um Machtmissbrauch zu verhindern:
Legislative (gesetzgebende Gewalt):
- Der Bundestag wird vom Volk gewählt und vertritt dessen Interessen
- Abgeordnete haben ein freies Mandat (sind nur ihrem Gewissen verpflichtet)
- Arbeitet in Ausschüssen zu verschiedenen Themen (Verteidigung, Umwelt, Gesundheit)
- Beschließt Gesetze
Exekutive (ausführende Gewalt):
- Die Bundesregierung besteht aus Bundeskanzler, Ministern und Bundespräsident
- Wird nach dem Kanzlerprinzip geführt (Kanzler bestimmt Richtlinien)
- Nach dem Ressortprinzip leiten Minister ihre Bereiche eigenverantwortlich
Judikative (rechtsprechende Gewalt):
- Wird vom Bundesgerichtshof repräsentiert
- Ist unabhängig von den anderen Gewalten
In Deutschland existiert eine Gewaltenverschränkung zwischen Exekutive und Legislative. Ein wichtiges Spannungsfeld entsteht, wenn die Opposition den Bundesrat als Waffe nutzen kann, um Gesetze zu blockieren. Dies geschieht, wenn im Bundesrat andere parteipolitische Mehrheiten herrschen als im Bundestag.
💡 Prüfungsrelevant: Die "vitale Gewaltenteilung" in Deutschland besteht nicht zwischen den klassischen drei Gewalten, sondern zwischen Regierungsmehrheit und Opposition!