Die Soziale Marktwirtschaft im Grundgesetz: Prinzipien und Wirtschaftspolitische Maßnahmen
Das deutsche Grundgesetz legt die Rahmenbedingungen für die Politische Partizipation im Grundgesetz und das Wirtschaftssystem fest, ohne dabei eine konkrete Wirtschaftsordnung vorzuschreiben. Verschiedene Artikel definieren fundamentale Rechte und Prinzipien, die das Fundament der sozialen Marktwirtschaft bilden. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde, während Artikel 2 die freie Berufswahl sichert. Besonders wichtig sind auch die Artikel 20 und 28, die Deutschland als sozialen Bundesstaat und Rechtsstaat definieren.
Definition: Die soziale Marktwirtschaft basiert auf dem Prinzip "so viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig" und verbindet wirtschaftliche Freiheit mit sozialem Ausgleich.
In der Praxis zeigt sich das Verhältnis zwischen Markt und Staat als komplexes Zusammenspiel. Der Staat fungiert als Regelsetzer und greift regulierend ein, beispielsweise durch die Festlegung des Mindestlohns. Gleichzeitig dient er als soziales Auffangnetz durch Transferleistungen für Menschen, die am Markt nicht erfolgreich sind. Die Ordnungspolitik strukturiert dabei die grundlegenden Spielregeln des Wirtschaftssystems.
Die aktuelle Umsetzung der sozialen Marktwirtschaft steht vor verschiedenen Herausforderungen. Eine zu große Staatsabhängigkeit, besonders in ostdeutschen Regionen, widerspricht dem ursprünglichen Konzept. Stattdessen sollte der Fokus darauf liegen, Menschen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit zu befähigen. Das wirtschaftliche Handeln orientiert sich dabei an drei Grundprinzipien: dem Leistungsprinzip, dem Bedarfsprinzip und dem Gleichheitsprinzip.