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Schule. Endlich einfach.
Deutsch /
Terror Ferdinant von Schirnach
Jenni 🌸
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Ausarbeitung
Dialoganalyse Staatsanwältin Nelson
Deutsch Dialoganalyse Das Drama ,,Terror" verfasst von Ferdinand Schirach wurde 2015 veröffentlicht und spielt während der Gerichtsverhandlung des Kampfpiloten Lars Koch ab, der gegen den Befehl seiner Vorgesetzten auf ein von einem Terroristen entführtes Flugzeug schießt, und somit die 164 Insassen tötet. Die Verhandlung beschäftigt sich mit der Frage, ob man wenige Menschenleben opfern darf, um mehrere andere zu retten. Der Autor fordert den Leser vor der Schuldsprechung dazu auf, sich ein eigenes Urteil zu bilden. In dem vorliegenden zu analysierenden Textauszug handelt es sich um das Verhör des Angeklagten Lars Koch der durch die Staatsanwältin Nelson, nachdem er bereits durch den Vorsitzenden befragt wurde, zum Tathergang befragt wird. Thema des Gesprächs sind ethische sowie rechtliche Fragen bezüglich Lars Kochs Entscheidung, die letztendlich auch persönlich werden, weshalb das Verhör mehrmals vom Verteidiger unterbrochen wird. Die Staatsanwältin und der Angeklagte sowie sein Verteidiger vertreten in der Gerichtsverhandlung zwei unterschiedliche Seiten. Während Lars Koch und sein Anwalt zwar zugeben, dass Lars Koch rechtswidrig gehandelt hat, aber sich nicht schuldig bekennt, versucht Nelson ihn hartnäckig durch geschickten Kreuzverhör zur Rechenschaft zu ziehen. Dieses beharrliche Verhalten wird aus ihrem Beruf hervorgehen und zeigt sich besonders, indem die Staatsanwältin Fragen stellt, die Lars Kochs Schuld aufdecken sollen, beispielsweise, ,,Hätten Sie denn sehen können, ob die Passagiere gerade versuchten, ins Cockpit einzudringen?"...
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(S.76, Z.26f.). Der Angeklagte ist ein „intelligenter“ und kompetenter Mann, der sich „über sein Handeln bewusst ist“, weshalb er sich nicht einschüchtern lässt und kurze, sachliche Antworten gibt. (vgl. S.77, Z.2, Z.13). Lediglich der Verteidiger scheint sich durch die kritischen Nachfragen bedroht zu fühlen, weshalb er die Staatsanwältin wiederholt unterbricht (S.77, Z.15/ S.78, Z.19). Der nach Lauterbach (vgl. S. Z..) ,,zynische" Charakter Nelsons spiegelt sich besonders in direkten Forderungen wie beispielsweise ,,Entweder Sie beanstanden jetzt meine Frage durch einen Antrag, oder Sie unterbrechen mich nicht weiter.' (S78, Z.22f.) wider. Ihre Verhörtechnik zeichnet sich auch durch gezielte Hinterfragungen aus, deren Antwort sie eigentlich schon kennt. Durch diese Rhetorik in ihren Fragen verfolgt sie das Ziel, dass der Angeklagte seinen Fehler bekennt. Bestärkt wird dieses Verhalten auch dadurch, dass die Staatsanwältin die Antworten wiederholt (vgl. S78, Z.16) um den Angeklagten indirekt dazu aufzufordern, über seine Aussagen und Argumentationen nachzudenken. Insbesondere zwischen dem Verteidiger und der Staatsanwältin herrscht eine gereizte Atmosphäre. Dieser reagiert sehr erbost und wirft ihr vor, die Antworten des Angeklagten zu kommentieren (S78, Z.19f.), da sie seine Antworten mit ,,In Ordnung." (S.78, 2 Z.16) zur Kenntnis nimmt. Das Eingreifen durch den Vorsitzenden ist erforderlich, um darauf hinzuweisen, dass Beanstandungen förmlich einzureichen sind (S.79, Z.1f.). Der Verteidiger empfindet die Situation als ungerechtfertigt, weshalb er daraufhin den Kopf schüttelt (S.78, Z.3). Um Lars Koch in die Enge zu treiben, möchte Nelson von ihm wissen, wie er seine Entscheidung gegenüber der Verfassung begründet, da sie weiß, dass er auf rechtlicher Ebene in keinem Fall richtig antworten kann (S.79, Z.18). Darüber hinaus geht sie auch auf seine Vergangenheit ein und betont, dass er sich während seiner Ausbildung intensiv mit Fragen des Rechts beschäftigt" habe (S.79, Z.7- 10). Die dominierende Gesprächsteilnehmerin Nelson führt ihre durch juristische Kenntnis geprägten Anschuldigungen und Fragen weiter, bis schließlich der Vorsitzende nun auch bei ihr eingreift, da das Gericht,, keine Rechtsgespräche mit einem Angeklagten führen" darf (S.79, Z.20-25). Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts spielt besonders in der heutigen Zeit eine große Rolle, weshalb Lars Kochs Situation an Terroranschläge wie Charlie Hebdo und den 11. September erinnert. Die Diskussion behandelt ein ethisches Dilemma, bei dem es kein wirklich richtig oder falsch geben kann. Lars Koch besteht auf seine Unschuld, da er sich in einer Extremsituation befunden habe und das kleinere Übel gewählt hat, doch die Staatsanwältin erklärt es als falsch und argumentiert stets mit basierenden rechtlichen Vorschriften. Mit der Szene des Kreuzverhörs wird der Höhepunkt des Dramas eingeleitet, weshalb diese Textstelle insgesamt nicht als enorm bedeutsam eingestuft werden kann. Dennoch ist sie wichtig, da der Angeklagte dauerhaft mit kritischen Fragen im Bezug auf sein Handeln innerhalb dieser Extremsituation konfrontiert wird und im Bezug darauf seine Entscheidungsfindung erklären muss.
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(S.76, Z.26f.). Der Angeklagte ist ein „intelligenter“ und kompetenter Mann, der sich „über sein Handeln bewusst ist“, weshalb er sich nicht einschüchtern lässt und kurze, sachliche Antworten gibt. (vgl. S.77, Z.2, Z.13). Lediglich der Verteidiger scheint sich durch die kritischen Nachfragen bedroht zu fühlen, weshalb er die Staatsanwältin wiederholt unterbricht (S.77, Z.15/ S.78, Z.19). Der nach Lauterbach (vgl. S. Z..) ,,zynische" Charakter Nelsons spiegelt sich besonders in direkten Forderungen wie beispielsweise ,,Entweder Sie beanstanden jetzt meine Frage durch einen Antrag, oder Sie unterbrechen mich nicht weiter.' (S78, Z.22f.) wider. Ihre Verhörtechnik zeichnet sich auch durch gezielte Hinterfragungen aus, deren Antwort sie eigentlich schon kennt. Durch diese Rhetorik in ihren Fragen verfolgt sie das Ziel, dass der Angeklagte seinen Fehler bekennt. Bestärkt wird dieses Verhalten auch dadurch, dass die Staatsanwältin die Antworten wiederholt (vgl. S78, Z.16) um den Angeklagten indirekt dazu aufzufordern, über seine Aussagen und Argumentationen nachzudenken. Insbesondere zwischen dem Verteidiger und der Staatsanwältin herrscht eine gereizte Atmosphäre. Dieser reagiert sehr erbost und wirft ihr vor, die Antworten des Angeklagten zu kommentieren (S78, Z.19f.), da sie seine Antworten mit ,,In Ordnung." (S.78, 2 Z.16) zur Kenntnis nimmt. Das Eingreifen durch den Vorsitzenden ist erforderlich, um darauf hinzuweisen, dass Beanstandungen förmlich einzureichen sind (S.79, Z.1f.). Der Verteidiger empfindet die Situation als ungerechtfertigt, weshalb er daraufhin den Kopf schüttelt (S.78, Z.3). Um Lars Koch in die Enge zu treiben, möchte Nelson von ihm wissen, wie er seine Entscheidung gegenüber der Verfassung begründet, da sie weiß, dass er auf rechtlicher Ebene in keinem Fall richtig antworten kann (S.79, Z.18). Darüber hinaus geht sie auch auf seine Vergangenheit ein und betont, dass er sich während seiner Ausbildung intensiv mit Fragen des Rechts beschäftigt" habe (S.79, Z.7- 10). Die dominierende Gesprächsteilnehmerin Nelson führt ihre durch juristische Kenntnis geprägten Anschuldigungen und Fragen weiter, bis schließlich der Vorsitzende nun auch bei ihr eingreift, da das Gericht,, keine Rechtsgespräche mit einem Angeklagten führen" darf (S.79, Z.20-25). Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts spielt besonders in der heutigen Zeit eine große Rolle, weshalb Lars Kochs Situation an Terroranschläge wie Charlie Hebdo und den 11. September erinnert. Die Diskussion behandelt ein ethisches Dilemma, bei dem es kein wirklich richtig oder falsch geben kann. Lars Koch besteht auf seine Unschuld, da er sich in einer Extremsituation befunden habe und das kleinere Übel gewählt hat, doch die Staatsanwältin erklärt es als falsch und argumentiert stets mit basierenden rechtlichen Vorschriften. Mit der Szene des Kreuzverhörs wird der Höhepunkt des Dramas eingeleitet, weshalb diese Textstelle insgesamt nicht als enorm bedeutsam eingestuft werden kann. Dennoch ist sie wichtig, da der Angeklagte dauerhaft mit kritischen Fragen im Bezug auf sein Handeln innerhalb dieser Extremsituation konfrontiert wird und im Bezug darauf seine Entscheidungsfindung erklären muss.