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Die Rentenversicherung ermöglicht Rentnern, den Ruhestand zu genießen Sie bietet finanziellen Schutz und sorgt für einen

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5 Säulen der Sozialversicherungen

 

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Rentenversicherung Die Rentenversicherung ermöglicht Rentnern, den Ruhestand zu genießen Sie bietet finanziellen Schutz und sorgt für einen soliden Lebensstandard Pflichtversichert sind: - Generell alle Arbeitnehmer - Auszubildende - Bestimmte Gruppen selbstständiger Person wie zum Beispiel Handwerksmeister, Lehrer und Erzieher, Hebammen, Künstler, Publizisten und andere, - Wehrdienstpflichtige und Zivildienstleistende, - nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen - Bezieher bestimmter so genannter Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld - behinderte Menschen, die in Behindertenwerkstätten tätig sind die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gliedert sich in zwei zentrale Bereiche: -Zahlung von Altersrenten -Absicherung vor Folgen der verminderten Erwerbsfähigkeit und Tod des Ehepartners -Rehabilitation: sorgt dafür die Erwerbsfähigkeit kranker oder behinderter Menschen positiv zu beeinflussen bzw. wiederherzustellen Finanzierung Generationenvertrag: Renten werden im Umlageverfahren von den laufenden Beitragseinnahmen gezahlt. Beim Umlageverfahren werden die Beiträge der Renten Versicherten direkt an die Rentner ausbezahlt. Die gesetzliche Rentenversicherung wird hauptsächlich durch Beiträge der Beitragszahler finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge entsprechend den jeweils gültigen Beitragssatz je zur Hälfte. Die Beitragshöhe des Versicherten orientiert sich bis zu einer bestimmten Höhe bei beitragspflichtigen Einkommen des Versicherten, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. - Seit Ende des 19. Jhdt. 1889 wurde erstes Gesetz zur Altersversorgung verabschiedet -> seit 120 Jahren unverändert Wer ist versichert? Gesetzliche Krankenkassen sichern ihre Mitglieder und deren Familien im Krankheitsfall ab, damit kein finanzielles Risiko entsteht. In Deutschland ist man in der Regel...

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versicherungspflichtig, also automatisch krankenversichert. => Jeder ist versichert Bsp. Studenten, Azubis, Praktikanten - Krankenversicherung -Bezieher von Arbeitslosengeld -Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz .-USW. Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung? -Kostenübernahme der ärztlichen Behandlung, Früherkennung, Krankenhausaufenthalt - Gesundheit wiederherstellen, erhalten und Gesundheitszustand verbessern. Finanzierung -Weitestgehend selbst, insbesondere von Beiträge. von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Höhe des Beitrags hängt von individuellen Gehältern ab. => Finanziell Stärkere unterstützen Schwächere Organisationsstruktur -Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung => finanziell selbstständig, führen von Staat zugewiesene Aufgaben eigenverantwortlich durch Geschichte der Krankenversicherung 1883 wurde Krankenversicherung der Arbeiter etabliert, die letzten 120 Jahre hat sich das System bewährt allem politischen und ökonomischen Widerstand zu Trotz Wer ist versichert? Unfallversicherung - Arbeitnehmer und Angestellte - Landwirte, Familien Angehörige - Kinder die Tageseinrichtungen besuchen, - Schüler und Studenten - Behinderte Menschen in Werkstätten für Behinderte Menschen - Helfer bei Unglücks fällen, Zivil und Katastrophenschutzhelfer - Häusliche pflegende und Haushaltshilfen - Arbeitslose und sozial Hilfe Empfänger bei Erfüllung ihrer Meldepflichten Was leistet diese Versicherung? - Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten - Prävention - bei Versicherungsfall -Heilbehandlung -Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (bsp. Umschulung) -Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen -Geldleistungen an Versicherte und Hinterbliebene Finanzierung Finanzierung durch Beiträge von Arbeitgebern. Höhe des Beitrags wird über Umlageverfahren ermittelt und vom Unfallrisiko beeinflusst. Im öffentlichen Bereich fragen Bund, Länder und Gemeinden die Kosten. Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung -Teil der deutschen Sozialversicherungen - Kontinuierliche Weiterentwicklung - mitgestaltung einer sichereren und gesünderer Arbeitswelt - Wesentliche Bestandteile haben bis heute ihre Gültigkeit? Pflegeversicherung Wer ist versichert? Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit/Behinderung, die die regelmäßigen Aufgaben de täglichen Lebens nicht mehr selbstständig leisten können. Um als pflegebedürftig zu gelten, muss man mindestens 6 Monate Hilfe bei Verrichtungen des Alltags beanspruchen." => Vorversicherungszeit nachweisen und Antrag auf Leistungen gestellt haben Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung: -Transparenz, Aufklärung und Beratung - Erbringt Leistungen als Geld/-Sachleistungen, mit denen Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung finanziert wird. -Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen -Verhinderungspflege, wenn betreuende Person krank oder im Urlaub ist. -Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen -Tages und Nachtpflege -Pflegehilfsmittel und technische Hilfen -Zuschüsse zur pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfeldes Finanzierung „Einheitsversicherung" = einheitliche Leistungen und keine Unterschiede im Beitragssatz. -Beiträge werden von Versicherten und Arbeitgebern paritätisch geleistet Sonstiges - jüngste Versicherung der Deutschen Sozialversicherung -schließt große Lücke in sozialer Versorgung - 80. Mio Menschen haben Versicherungsschutz, den es vorher nicht gab (seit 1995) Arbeitslosenversicherung Wer ist Versichert? Pflichtversicherung = jeder muss versichert sein, der mehr als geringfügige Arbeit leistet (450€ im Monat) Ausnahme sind Beamte, Soldaten und Personen die reguläres Rentenalter erreicht haben. Was leistet die Arbeitslosenversicherung? - Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Vermittlungsgutschein -Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten - Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihi,fe, Reisekostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe,.. -Förderung der Berufsausbildung -Förderung der beruflichen Weiterbildung Finanzierung Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte, Staat zahlt Zuschüsse Sonstiges Gründung 1927, wegen Weltwirtschaftskrise und Massenarbeitslosigkeit

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