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Politische Partizipation zwischen Anspruch und Wirklichkeit
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Kerninhalt 1 (12.1) - Politische Partizipation zwischen Anspruch und Wirklichkeit, Abitur 2022 NDS Politik/Wirtschaft eA
Abitur 2022 E3 PO/WI FRE 1. Kurshalbjahr: Politische Partizipation zwischen Anspruch und Wirklichkeit Partizipation in der Demokratie (soziale Partizipation => ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement) Funktionen von Partizipation: Im Großen und Ganzen meint „politische Partizipation“ die Teilhabe und Beteiligung von Bürgern an politischen Entscheidungsprozessen (z.B. an Planungsprozessen). ,,Politische Partizipation" gilt als Voraussetzung, Bestandteil und wesentliches Merkmal einer Demokratie. In einer Demokratie haben alle Menschen grundsätzlich die gleichen Pflichten und Rechte. Das heißt also, dass jeder Mensch seine Meinung äußern, sich informieren und versammeln darf. => In diesem Zusammenhang hat der Bürger also das Recht auf Meinungsäußerung, das Recht auf Information und das Versammlungsrecht. Insgesamt ist die „politische Partizipation" eine Ergänzung des demokratischen Grundgedankens und schafft Vertrauen in die Demokratie und dessen politischen Verantwortlichen. Mithilfe dieser Ergänzung können alle Menschen aktiv Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen und sich dementsprechend artikulieren, indem sie Vorstellungen und Wünsche äußern und diese Ideen in das Gesamtkonzept miteinbringen. Jedoch sollten diese Ideen konsensfähig sein. D.h., dass die Ideen und Vorschläge den Vorstellungen der Bürger entsprechen sollte, jedoch nicht die eingeschränkte Sichtweise einer kleinen Gruppe repräsentieren sollte, welche andere Sichtweisen unterdrückt. Partizipation schafft Raum für die Repräsentation von unterschiedlichen vielfältigen Gruppen, welche durch Partizipation Gehör in der Politik gewinnen können. Dieser Aspekt schafft Vielfältigkeit in der Politik. Zudem ermöglicht Partizipation die Kontrolle durch Bürger über Verwaltung und Mandatsträgern, da Transparenz gewährleistet wird und keiner...
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ausgeschlossen werden muss. Folgen mangelnder Partizipation: = Mangelnde Partizipation Mangelnde bzw. fehlende Transparenz => schafft Misstrauen in die politischen Verantwortlichen und Repräsentanten und Gefühle von Wut, Frustration, Angst, Unsicherheit und Ohnmacht als auch der Ungleichbehandlung (Gegensatz des Leitgedankens einer Demokratie, dass alle Menschen die gleichen Rechte hätten = Ausschluss eines Großteils der Bevölkerung und dessen Meinung) => Gefahr für die Demokratie, denn Partizipation erfordert Zugang zu Informationen und damit Transparenz. Jedoch bewirkt Ausschließung der Bürger das Gegenteil => keine Offenheit oder diskursives Verfahren für Ergebnisse Partizipation und Regeln: 1. Regel => Gebot der Fairness im gesellschaftlichen Umgang miteinander, welches bei allen Beteiligungsverfahren befolgt werden sollte. Alle Bürger werden miteinbezogen. Dies 1 Abitur 2022 E3 PO/WI FRE wiederrum bietet Transparenz im Verfahren, Offenheit für den Dialog sowie die Chance auf ein diskursives Verfahren ohne Bedingungen. 2. Regel => frühzeitige Einbindung der Bürger bei der Beteiligung. Diese Regel ist angeheftet an eine gewisse Reihenfolge, welche besagt das zunächst die Bürger miteinbezogen werden und nach deren Meinungen und Vorstellungen gefragt wird bevor feste Ergebnisse präsentiert werden. 3. Regel => intensive Auseinandersetzung von Ideen und Vorschlägen der Bürger. Diese Auseinandersetzung beinhaltet die Prüfung auf Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit sowie die Kategorisierung und Priorisierung der verlangten Ziele und Forderungen. Mit diesem Prozess soll verhindert werden das Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung unter den Tisch gekehrt werden. Drei Faktoren erleichtern diesen Prozess. Die Zugänglichkeit zu Informationen, die Transparenz beim Prozess und die Begründung seitens der Verwaltung, wenn Forderungen nicht umsetzbar sind oder scheinen. 4. Regel => Ergebnisoffenheit seitens der politischen Autoritätspersonen. Mithilfe dieser Regel sollen wesentliche Handlungsspielräume werden. Diese gewährleistet Rahmenbedingungen sollen zu Beginn der Beteiligung geklärt und für die Öffentlichkeit transparent gemacht werden. 5. Regel => Besprechung der gemeinsamen Vorgehensweise im Vorhinein. Unteranderem bedarf es der Definition von Zielen, also im Wesentlichen der Klärung was mit den eingereichten Ergebnissen geschieht. Außerdem müssen Zielgruppen definiert werden, das heißt es muss geguckt werden, welche Gruppen miteinbezogen werden müssen und wen in diesem Zusammenhang diese Änderung betrifft. Zudem braucht es eine Methodenauswahl, wodurch man die Einbindung der vielfältigsten Zielgruppen erzielt und auf diese Bedürfnisse eingeht. Des Weiteren bedarf es der Klärung der Zeitachse, welche vorsieht für alle Beteiligten einen überschaubaren Zeithorizont zu schaffen. Aspekte der Nachhaltigkeit: Zeitaspekt: Eine Entscheidung ist nachhaltig, wenn sie entweder positiv in die Zukunft wirkt und/oder Entscheidungsspielräume für die Zukunft offen hält. Kohärenzaspekt: Eine Entscheidung ist nachhaltig, wenn sie Folgewirkungen in dem Dreieck von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt berücksichtigt und bearbeitet. Bindungsaspekt: Eine Entscheidung ist nachhaltig, wenn sie –ausgehend von der gemeinsamen Verpflichtung zur Nachhaltigkeit- im öffentlich-rechtlichen Raum so sicher verankert ist, dass sich alle Akteure ihr verpflichtet und an sie gebunden fühlen. 2 Abitur 2022 ,,Nachhaltige" Entwicklung ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung, die weltweit die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation befriedigt, ohne die Lebenschancen künftiger Generationen zu gefährden. Dimensionen der Nachhaltigkeit: Menschen - Lebenswelt - Menschenrechte Diversity Umwelt - Lebensgrundlage Naturräume/Ökosysteme Nachwachsende Rohstoffe lebensfähig Kommunale Ebene E3 PO/WI FRE Verschmutzung/Entsorgung - Einfluss auf Biodiversität, Ressourcenverbrauch, Treibhausgasemissionen - Chancengleichheit/Teilhabe NACH- HALTIGKEIT gerecht Direktdemokratische Mitbestimmung: tragbar Wirtschaft Lebensstandard Bedürfnisbefriedigung -Weltmarkt/Finanzmarkt Beschäftigung Stärkung der regionalen Wirtschaft, Beitrag zur Wertschöpfung Bürgerbefragung: Die Bürgerbefragung ist eine Initiative ausgehend von der Vertretung der Kommune, also des Stadtrates, welcher bei Angelegenheiten der Kommune eine Befragung der Einwohner beschließen kann. Dieses Vorgehen ist nicht rechtlich bindend, sondern dient als Stütze. Um an einer solchen Befragung teilzunehmen muss man 14 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in der betreffenden Kommune haben. Einwohnerantrag: Der Einwohnerantrag ist eine Initiative seitens der Einwohner, welche beantragen können, dass der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten berät. Inhalt dürfen nur Angelegenheiten sein, welche den eigenen Wirkungskreis der Kommune betreffen. Die Kommune muss sich mit diesem Antrag auseinandersetzen, wenn mindestens 2,5% der Einwohner unterschrieben haben. Bürgerbegehren/Bürgerentscheid: Das Bürgerbegehren ist Initiative ausgehend von den Bürgern, welche insgesamt drei Vertreter benennen, die die antragstellenden Personen vertreten. In diesem Begehren kann beantragt werden, dass Bürger über eine Angelegenheit ihrer Kommune mit JA oder Nein abstimmen dürfen. Das Bürgerbegehren benötigt eine Begründung. Des Weiteren ist ein gewisser Prozentsatz an Unterschriften erforderlich, welcher sich nach der Einwohnerzahl richtet. Das Bürgerbegehren ist innerhalb von sechs Monaten in schriftlicher Form bei 3 Abitur 2022 E3 PO/WI FRE der Kommune einzureichen. Richtet sich das Begehren gegen einen bekannt gemachten Beschluss der Vertretung, so beträgt die Frist 3 Monate nach dem Tag der Bekanntmachung. Ist das Bürgerbegehren zulässig, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeizuführen. Diesen Bescheid kann die Vertretung abwenden, indem sie zuvor vollständig oder im Wesentlichen im Sinne des Bürgerbegehrens entscheidet. Landesebene Volksinitiative: Im Rahmen der Volksinitiative zwingen 70.000 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern den Landtag, sich mit einer gewissen politischen Angelegenheit zu befassen. Der Landtag muss sich dann mit dieser Angelegenheit befassen. Um eine Volksinitiative teilzunehmen muss man das 18. Lebensjahr vollenden und den Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Volksbegehren/Volksentscheid: Gesetzesänderungen => Gesetze aufheben oder erlassen, 10% der Bevölkerung und Volksentscheid muss ein ausgefertigter Gesetzesentwurf beiliegen, der ein erkanntes Problem regelt. Falls der Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens ablehnt oder nicht darüber entscheidet oder einen eigenen Gesetzentwurf dazu präsentiert, wird ein Volksentscheid durchgeführt, wobei bei einer Mehrheit, die zugleich einem Viertel aller Wahlberechtigten entspricht, eine Entscheidung rechtskräftig ist. => Vorbereiten und hervorrufen einer unmittelbaren Entscheidung durch die Bürger Konventionelle und unkonventionelle Verhaltensformen: Konventionell: Teilnahme an Wahlen/Abstimmungen, parteibezogene Aktivitäten, Gemeindewahlkampf und Politiker bezogene Aktivitäten, Mitarbeit in Parteien, Übernahme politischer Ämter Unkonventionell: Engagement in Bürgerinitiativen, Vereinen, sozialen Bewegungen => Aktionsformen z.B. Demonstrationen, Streiks, Besetzungen Möglichkeiten der Partizipation in der repräsentativen Demokratie: Protestbewegungen und Bürgerinitiativen (frei Meinungsäußerung Art 5, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit Art 8, Vereinigungsfreiheit Art. 9), Wahlen (Art. 20, Art. 38, Art. 79), Netzforen (freie Meinungsäußerung, freier Zugang zu Informationen), Mitarbeit in Parteien (Art. 21), Petitionsrecht (Art. 17), Politische Arbeit als Abgeordneter im Bundestag (Art. 38) Formen der Bürgerbeteiligung: Freie Meinungsäußerung (GG Art. 5) Pressefreiheit (GG Art. 5) Versammlungsfreiheit (GG Art. 8) Vereinigungsfreiheit (GG Art. 9) Bitten und Beschwerden (GG Art. 17) Wahlen und Abstimmungen (GG Art. 20) Parteien (GG. Art 21) 4 Abitur 2022 E3 PO/WI FRE Funktionen der politischen Partizipation: Artikulation Bürger können eigene Wünsche, Ideen, Vorstellungen, Anliegen artikulieren und dies in die Projektplanung einbringen Integration Geordnete Beteiligungsverfahren integrieren verschiedene Ideen und Interessen in einem Gesamtkonzept, das konsensfähig sein muss Repräsentation Projekte und politische Lösungen repräsentieren alle Beteiligten Kontrolle Beteiligungsmöglichkeiten ermöglichen es, Verwaltung und Mandatsträger zu kontrollieren => Partizipationschancen ermöglichen Kommunikationen und stärken das Vertrauen in die Demokratie. Sie sind nicht Alternative sondern Ergänzungen der repräsentativen Demokratie Funktionen von Verbänden: Aggregatfunktion: bündeln der Ziele und Interessen (Vertretung unterschiedlicher Interessen) Artikulationsfunktion: Wahrnehmung von Interessen => Gewinn an Aufmerksamkeit, um sich ein Gehör zu verschaffen Selektionsfunktion: filtern, was erreichbar ist Integrationsfunktion/Vermittlungsfunktion: politischen Entscheidungsprozess einfließen lassen: Vermittlungsinstanz zwischen Bevölkerung und Staat => politische Teilhabe/Partizipation aber: Konkurrenz von Partikularinteressen und Gemeinwohl Lobbyismus: Interessen in Interessensvertreter: Einflussmöglichkeiten, Informationen im Vorfeld, Zugang zu Entscheidern, Mitwirkungsmöglichkeiten an Gesetzgebung und politischen Entscheidungen Politische Entscheidungsträger: Benötigen und profitieren von Expertise und Sachinformationen, Formulierungshilfen juristischer Art, Konfliktvermeidung, Problemlösungs- und Erwartungsdruck seitens der Öffentlichkeit Lobbyismus - ein Problem für die Demokratie? - Die Antworten von Lobbycontrol Lobbyismus gefährdet (kann) einen demokratischen, am Gemeinwohl orientierten Interessenausgleich (gefährden). Übermacht von Unternehmens-/Wirtschaftsverbänden, geringerer Einfluss von Sozialverbänden - neben Verbänden gewinnen einzelne Konzerne/große Unternehmen an Einfluss 5
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E-Demokratie
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grundlagen des politischen systems, politische teilhabe
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Zusammenfassung PO/WI Abitur 2022 eA NDS
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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
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Abitur 2022 E3 PO/WI FRE 1. Kurshalbjahr: Politische Partizipation zwischen Anspruch und Wirklichkeit Partizipation in der Demokratie (soziale Partizipation => ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement) Funktionen von Partizipation: Im Großen und Ganzen meint „politische Partizipation“ die Teilhabe und Beteiligung von Bürgern an politischen Entscheidungsprozessen (z.B. an Planungsprozessen). ,,Politische Partizipation" gilt als Voraussetzung, Bestandteil und wesentliches Merkmal einer Demokratie. In einer Demokratie haben alle Menschen grundsätzlich die gleichen Pflichten und Rechte. Das heißt also, dass jeder Mensch seine Meinung äußern, sich informieren und versammeln darf. => In diesem Zusammenhang hat der Bürger also das Recht auf Meinungsäußerung, das Recht auf Information und das Versammlungsrecht. Insgesamt ist die „politische Partizipation" eine Ergänzung des demokratischen Grundgedankens und schafft Vertrauen in die Demokratie und dessen politischen Verantwortlichen. Mithilfe dieser Ergänzung können alle Menschen aktiv Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen und sich dementsprechend artikulieren, indem sie Vorstellungen und Wünsche äußern und diese Ideen in das Gesamtkonzept miteinbringen. Jedoch sollten diese Ideen konsensfähig sein. D.h., dass die Ideen und Vorschläge den Vorstellungen der Bürger entsprechen sollte, jedoch nicht die eingeschränkte Sichtweise einer kleinen Gruppe repräsentieren sollte, welche andere Sichtweisen unterdrückt. Partizipation schafft Raum für die Repräsentation von unterschiedlichen vielfältigen Gruppen, welche durch Partizipation Gehör in der Politik gewinnen können. Dieser Aspekt schafft Vielfältigkeit in der Politik. Zudem ermöglicht Partizipation die Kontrolle durch Bürger über Verwaltung und Mandatsträgern, da Transparenz gewährleistet wird und keiner...
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Schule. Endlich einfach.
ausgeschlossen werden muss. Folgen mangelnder Partizipation: = Mangelnde Partizipation Mangelnde bzw. fehlende Transparenz => schafft Misstrauen in die politischen Verantwortlichen und Repräsentanten und Gefühle von Wut, Frustration, Angst, Unsicherheit und Ohnmacht als auch der Ungleichbehandlung (Gegensatz des Leitgedankens einer Demokratie, dass alle Menschen die gleichen Rechte hätten = Ausschluss eines Großteils der Bevölkerung und dessen Meinung) => Gefahr für die Demokratie, denn Partizipation erfordert Zugang zu Informationen und damit Transparenz. Jedoch bewirkt Ausschließung der Bürger das Gegenteil => keine Offenheit oder diskursives Verfahren für Ergebnisse Partizipation und Regeln: 1. Regel => Gebot der Fairness im gesellschaftlichen Umgang miteinander, welches bei allen Beteiligungsverfahren befolgt werden sollte. Alle Bürger werden miteinbezogen. Dies 1 Abitur 2022 E3 PO/WI FRE wiederrum bietet Transparenz im Verfahren, Offenheit für den Dialog sowie die Chance auf ein diskursives Verfahren ohne Bedingungen. 2. Regel => frühzeitige Einbindung der Bürger bei der Beteiligung. Diese Regel ist angeheftet an eine gewisse Reihenfolge, welche besagt das zunächst die Bürger miteinbezogen werden und nach deren Meinungen und Vorstellungen gefragt wird bevor feste Ergebnisse präsentiert werden. 3. Regel => intensive Auseinandersetzung von Ideen und Vorschlägen der Bürger. Diese Auseinandersetzung beinhaltet die Prüfung auf Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit sowie die Kategorisierung und Priorisierung der verlangten Ziele und Forderungen. Mit diesem Prozess soll verhindert werden das Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung unter den Tisch gekehrt werden. Drei Faktoren erleichtern diesen Prozess. Die Zugänglichkeit zu Informationen, die Transparenz beim Prozess und die Begründung seitens der Verwaltung, wenn Forderungen nicht umsetzbar sind oder scheinen. 4. Regel => Ergebnisoffenheit seitens der politischen Autoritätspersonen. Mithilfe dieser Regel sollen wesentliche Handlungsspielräume werden. Diese gewährleistet Rahmenbedingungen sollen zu Beginn der Beteiligung geklärt und für die Öffentlichkeit transparent gemacht werden. 5. Regel => Besprechung der gemeinsamen Vorgehensweise im Vorhinein. Unteranderem bedarf es der Definition von Zielen, also im Wesentlichen der Klärung was mit den eingereichten Ergebnissen geschieht. Außerdem müssen Zielgruppen definiert werden, das heißt es muss geguckt werden, welche Gruppen miteinbezogen werden müssen und wen in diesem Zusammenhang diese Änderung betrifft. Zudem braucht es eine Methodenauswahl, wodurch man die Einbindung der vielfältigsten Zielgruppen erzielt und auf diese Bedürfnisse eingeht. Des Weiteren bedarf es der Klärung der Zeitachse, welche vorsieht für alle Beteiligten einen überschaubaren Zeithorizont zu schaffen. Aspekte der Nachhaltigkeit: Zeitaspekt: Eine Entscheidung ist nachhaltig, wenn sie entweder positiv in die Zukunft wirkt und/oder Entscheidungsspielräume für die Zukunft offen hält. Kohärenzaspekt: Eine Entscheidung ist nachhaltig, wenn sie Folgewirkungen in dem Dreieck von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt berücksichtigt und bearbeitet. Bindungsaspekt: Eine Entscheidung ist nachhaltig, wenn sie –ausgehend von der gemeinsamen Verpflichtung zur Nachhaltigkeit- im öffentlich-rechtlichen Raum so sicher verankert ist, dass sich alle Akteure ihr verpflichtet und an sie gebunden fühlen. 2 Abitur 2022 ,,Nachhaltige" Entwicklung ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung, die weltweit die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation befriedigt, ohne die Lebenschancen künftiger Generationen zu gefährden. Dimensionen der Nachhaltigkeit: Menschen - Lebenswelt - Menschenrechte Diversity Umwelt - Lebensgrundlage Naturräume/Ökosysteme Nachwachsende Rohstoffe lebensfähig Kommunale Ebene E3 PO/WI FRE Verschmutzung/Entsorgung - Einfluss auf Biodiversität, Ressourcenverbrauch, Treibhausgasemissionen - Chancengleichheit/Teilhabe NACH- HALTIGKEIT gerecht Direktdemokratische Mitbestimmung: tragbar Wirtschaft Lebensstandard Bedürfnisbefriedigung -Weltmarkt/Finanzmarkt Beschäftigung Stärkung der regionalen Wirtschaft, Beitrag zur Wertschöpfung Bürgerbefragung: Die Bürgerbefragung ist eine Initiative ausgehend von der Vertretung der Kommune, also des Stadtrates, welcher bei Angelegenheiten der Kommune eine Befragung der Einwohner beschließen kann. Dieses Vorgehen ist nicht rechtlich bindend, sondern dient als Stütze. Um an einer solchen Befragung teilzunehmen muss man 14 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in der betreffenden Kommune haben. Einwohnerantrag: Der Einwohnerantrag ist eine Initiative seitens der Einwohner, welche beantragen können, dass der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten berät. Inhalt dürfen nur Angelegenheiten sein, welche den eigenen Wirkungskreis der Kommune betreffen. Die Kommune muss sich mit diesem Antrag auseinandersetzen, wenn mindestens 2,5% der Einwohner unterschrieben haben. Bürgerbegehren/Bürgerentscheid: Das Bürgerbegehren ist Initiative ausgehend von den Bürgern, welche insgesamt drei Vertreter benennen, die die antragstellenden Personen vertreten. In diesem Begehren kann beantragt werden, dass Bürger über eine Angelegenheit ihrer Kommune mit JA oder Nein abstimmen dürfen. Das Bürgerbegehren benötigt eine Begründung. Des Weiteren ist ein gewisser Prozentsatz an Unterschriften erforderlich, welcher sich nach der Einwohnerzahl richtet. Das Bürgerbegehren ist innerhalb von sechs Monaten in schriftlicher Form bei 3 Abitur 2022 E3 PO/WI FRE der Kommune einzureichen. Richtet sich das Begehren gegen einen bekannt gemachten Beschluss der Vertretung, so beträgt die Frist 3 Monate nach dem Tag der Bekanntmachung. Ist das Bürgerbegehren zulässig, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeizuführen. Diesen Bescheid kann die Vertretung abwenden, indem sie zuvor vollständig oder im Wesentlichen im Sinne des Bürgerbegehrens entscheidet. Landesebene Volksinitiative: Im Rahmen der Volksinitiative zwingen 70.000 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern den Landtag, sich mit einer gewissen politischen Angelegenheit zu befassen. Der Landtag muss sich dann mit dieser Angelegenheit befassen. Um eine Volksinitiative teilzunehmen muss man das 18. Lebensjahr vollenden und den Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Volksbegehren/Volksentscheid: Gesetzesänderungen => Gesetze aufheben oder erlassen, 10% der Bevölkerung und Volksentscheid muss ein ausgefertigter Gesetzesentwurf beiliegen, der ein erkanntes Problem regelt. Falls der Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens ablehnt oder nicht darüber entscheidet oder einen eigenen Gesetzentwurf dazu präsentiert, wird ein Volksentscheid durchgeführt, wobei bei einer Mehrheit, die zugleich einem Viertel aller Wahlberechtigten entspricht, eine Entscheidung rechtskräftig ist. => Vorbereiten und hervorrufen einer unmittelbaren Entscheidung durch die Bürger Konventionelle und unkonventionelle Verhaltensformen: Konventionell: Teilnahme an Wahlen/Abstimmungen, parteibezogene Aktivitäten, Gemeindewahlkampf und Politiker bezogene Aktivitäten, Mitarbeit in Parteien, Übernahme politischer Ämter Unkonventionell: Engagement in Bürgerinitiativen, Vereinen, sozialen Bewegungen => Aktionsformen z.B. Demonstrationen, Streiks, Besetzungen Möglichkeiten der Partizipation in der repräsentativen Demokratie: Protestbewegungen und Bürgerinitiativen (frei Meinungsäußerung Art 5, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit Art 8, Vereinigungsfreiheit Art. 9), Wahlen (Art. 20, Art. 38, Art. 79), Netzforen (freie Meinungsäußerung, freier Zugang zu Informationen), Mitarbeit in Parteien (Art. 21), Petitionsrecht (Art. 17), Politische Arbeit als Abgeordneter im Bundestag (Art. 38) Formen der Bürgerbeteiligung: Freie Meinungsäußerung (GG Art. 5) Pressefreiheit (GG Art. 5) Versammlungsfreiheit (GG Art. 8) Vereinigungsfreiheit (GG Art. 9) Bitten und Beschwerden (GG Art. 17) Wahlen und Abstimmungen (GG Art. 20) Parteien (GG. Art 21) 4 Abitur 2022 E3 PO/WI FRE Funktionen der politischen Partizipation: Artikulation Bürger können eigene Wünsche, Ideen, Vorstellungen, Anliegen artikulieren und dies in die Projektplanung einbringen Integration Geordnete Beteiligungsverfahren integrieren verschiedene Ideen und Interessen in einem Gesamtkonzept, das konsensfähig sein muss Repräsentation Projekte und politische Lösungen repräsentieren alle Beteiligten Kontrolle Beteiligungsmöglichkeiten ermöglichen es, Verwaltung und Mandatsträger zu kontrollieren => Partizipationschancen ermöglichen Kommunikationen und stärken das Vertrauen in die Demokratie. Sie sind nicht Alternative sondern Ergänzungen der repräsentativen Demokratie Funktionen von Verbänden: Aggregatfunktion: bündeln der Ziele und Interessen (Vertretung unterschiedlicher Interessen) Artikulationsfunktion: Wahrnehmung von Interessen => Gewinn an Aufmerksamkeit, um sich ein Gehör zu verschaffen Selektionsfunktion: filtern, was erreichbar ist Integrationsfunktion/Vermittlungsfunktion: politischen Entscheidungsprozess einfließen lassen: Vermittlungsinstanz zwischen Bevölkerung und Staat => politische Teilhabe/Partizipation aber: Konkurrenz von Partikularinteressen und Gemeinwohl Lobbyismus: Interessen in Interessensvertreter: Einflussmöglichkeiten, Informationen im Vorfeld, Zugang zu Entscheidern, Mitwirkungsmöglichkeiten an Gesetzgebung und politischen Entscheidungen Politische Entscheidungsträger: Benötigen und profitieren von Expertise und Sachinformationen, Formulierungshilfen juristischer Art, Konfliktvermeidung, Problemlösungs- und Erwartungsdruck seitens der Öffentlichkeit Lobbyismus - ein Problem für die Demokratie? - Die Antworten von Lobbycontrol Lobbyismus gefährdet (kann) einen demokratischen, am Gemeinwohl orientierten Interessenausgleich (gefährden). Übermacht von Unternehmens-/Wirtschaftsverbänden, geringerer Einfluss von Sozialverbänden - neben Verbänden gewinnen einzelne Konzerne/große Unternehmen an Einfluss 5