Aufgaben und Funktionen der Parteien
Artikel 21 des Grundgesetzes definiert die grundlegenden Aufgaben der Parteien in der politischen Willensbildung des Volkes. Die Parteien haben dabei verschiedene demokratische Funktionen zu erfüllen.
Quote: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen."
Die Funktionen demokratischer Parteien lassen sich in drei Hauptbereiche unterteilen:
-
Politikformulierung: Parteien bringen Wünsche und Bedürfnisse der Wähler zum Ausdruck (Interessenartikulation) und bündeln diese (Interessenaggregation).
-
Politikkontrolle: Der politische Prozess muss kontrolliert werden, sowohl rechtlich durch das Bundesverfassungsgericht als auch politisch durch die Parteien selbst.
-
Politikimplementation: Getroffene Entscheidungen müssen durchgeführt werden. Parteien üben hier ihre Herrschaftsfunktion aus.
Vocabulary: Politische Willensbildung bezeichnet den Prozess, durch den politische Meinungen und Entscheidungen in einer Demokratie geformt werden.
Parteien erfüllen zudem wichtige Funktionen wie die Mobilisierung der Bürger, die politische Sozialisation und die Legitimierung des politischen Systems.
Highlight: Die Vermittlungsfunktion der Parteien ist entscheidend für die Verbindung zwischen Bürgern und politischem System.





