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Sozialstaat Deutschland
Maiterosa
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Gerechtigkeitskonzepte, Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes, Grundprinzipien, die drei Säulen der sozialen Sicherung, Finanzierung des Sozialsystems, Sozialversicherungen, Sozialstaat in der Diskussion
Gerechtigkeitskonzepte: Sozialstaat Deutschland Chancengerechtigkeit: - Beim Wettbewerb um Güter oder um Vermeidung von Lasten haben alle die gleichen Chancen Leistung zu entwickeln - bezieht sich nicht auf das Ergebnis sondern auf die Ausgestaltung vom Leistungswettbewerb Bsp.: allgemeiner Zugang zu Bildung Bedarfsgerechtigkeit: - Berücksichtigt den Mindestbedarf von Menschen - Einsicht, dass durch Leistungsgerechtigkeit und Chancengerechtigkeit die nicht Leistungsfähigen nicht erfasst werden können. Bsp.: Hartz IV, Kindergeld Leistungsgerechtigkeit: - jeder bekommt soviel, wie er persönlichen Beitrag oder Aufwand für die Gesellschaft ausmacht - ungleiche Belohnungen für ungleiche Bemühungen bzw. Arbeit - soll für weitere Anstrengung motivieren und so für alle bessere Lebensbedingungen erreichen Bsp.: Schulnoten, unterschiedliche Gehälter Egalitäre Gerechtigkeit: - Güter und Lasten sollen möglichst gleich verteilt werden Bsp.: Kritik an Managergehältern (enormer Unterschied zwischen denen und den zum Lohn Angestellten) Globale Gerechtigkeit: - Gerechtigkeit für alle Menschen, über Alters- und Ländergrenzen hinaus - Maßstabsveränderung bisheriger Gerechtigkeitsverständnisse und keine neue Gerechtigkeitsart Bsp.: Menschen aus Entwicklungsländern dürfen im Welthandel nicht benachteiligt werden Generationen- gerechtigkeit: faire Güter- und Lastenverteilung auf alle Generationen Globale Gerechtigkeit: Gerechtigkeit für alle Menschen der Erde Generationsgerechtigkeit: - Güter- und Lastenverteilung zwischen der derzeit lebenden Generation und der zukünftigen Generation - Maßstabsveränderung bisheriger Gerechtigkeitsverständnisse und keine neue Gerechtigkeitsart Bsp.: Klimaschutz, im Hinblick der jetzigen und der zukünftigen Generation Leistungsgerechtigkeit: Man erhält so viel Lohn, wie man auf Grund seines Aufwandes verdient Soziale Gerechtigkeit ist Gleichheit oder gleiche Behandlung bezüglich... egalitäre Gerechtigkeit: Güter und Lasten sollen möglichst gleich verteilt werden (Start-) Chancengerechtigkeit: im Wettbewerb um die Erlangung von Gütern sollen alle die gleiche Chance haben, Leistungsfähigkeiten zu entwickeln Bedarfsgerechtigkeit: Güter werden hinsichtlich des Bedarfs jedes einzelnen verteilt...
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Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes -Sozialstaat ist ein Komplex aus Rechten und Institutionen, die auf Armutsvermeidung, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und Verringerung sozialer Ungleichheit gerichtet sind Verhältnis von Sozialstaat und Marktwirtschaft: - Traditionell: Der Sozialstaat bezeichnet die Dimension öffentlich-politischer Aktivitäten, die auf den Ausgleich und Abmilderung problematischer Folgewirkungen des Marktes gerichtet sind - Folge: Sozialstaat ~> Gesamtheit aller staatlichen Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen, durch die Lebensrisiken zum Teil versichert werden. Sozialstaatsziel nach Artikel 20 und 28: & Sozialstaatsgedanke in den Artikeln 1, 3, 6, 9: Art. 20 Abs. 1 GG Das Sozialstaatsprinzip wird aufgestellt, indem Deutschland als ein „demokrati- scher und sozialer Bundesstaat" bezeichnet wird. SOZIALSTAATSPRINZIP dem Grundgesetz entsprechende Artikel in den jeweiligen Verfassungen der Bundesländer Art. 1 Abs. 1 GG Verpflichtung der Staatsgewalt auf die Achtung der Menschenwürde. Hieraus wird etwa die Pflicht zur Sicherung eines materiellen Existenzminimums (z. B. Grundversorgung) abgeleitet. Art. 28 Abs. 1 GG „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des [...] sozialen Rechtsstaats im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen." SOZIALE GRUNDWERTE Art. 3 GG Die Gleichheitsgrundsätze schützen vor staatlicher Willkür. Gleichzeitig lässt sich hierdurch das Recht aller Staatsbürger ableiten, in entsprechen- den Lebenssituationen die gleichen staatlichen Leistungen zu erhalten. Ziele: Sozialstaatsziel nach Artikel 20 und 28: • per Grundgesetzartikel ist festgehalten, dass die BRD nicht. nur demokratisch, sondern sich dem Sozialstaatsziel Art. 6 GG Festlegung des besonderen Schutzes der Familie, der Ehe, der Mutterschaft und unehelicher Kinder. Dieser wird etwa zur Begründung von speziellen Leistungen für Kinder (z. B. Kindergeld) oder von Schutzbestimmungen für Schwangere herangezogen. 0 verpflichtet (->Art. 79 66, Ewigkeitsklausel) Auch die Verfassungen der Länder der BRD müssen dieses Prinzip verankert in sich tragen. Art. 14 Abs. 1,2 GG Sozialbindung des Eigentums. Dementsprechend hat sich der Gesetz- geber um die Wahrung bestimmter schutzwürdiger Interessen (z. B. der Sozialstaatsgalanke in den Artikeln 1.3.6&9: Mieter gegenüber ihren Vermietern) zu • Benachteiligung wird verboten, Gleichberechtigung für alle Bürger innen vorgeschrieben bemühen. • Die Würde des Menschen als oberstes Gut muss gesichert werden. Da sie beispielsweise durch Armut gefährdet ist, ist der Sozialstaatsgedanke ein Weg, dieses Gebot einzuhalten. • Schutz der Kinder, um Chancengerechtigkeit sicher zustellen • Zusammenschlüsse von Menschen sind erlaubt, füreinander eintrelen damit gesichert. Sozialer Ausgleich: - Pflicht Unterschiede zwischen sozial schwachen und starken Personen zu verringern ~> z.B. durch progressive Steuersysteme: bei steigenden Einkommen auch höhere Steuersätze Staat soll Zahlungen nutzen, um schwache Gruppen gezielt zu fördern Grundsicherung/ Sozialhilfe & Kinder- sowie Elterngeld aus Steuereinnahmen finanziert Soziale Sicherung: Existenzgrundlagen der Bürger sollen gesichert & gefördert werden konkrete Maßnahmen im Bereich des Bildungs- (Zahlung von BaföG) & Gesundheitswesen (Aufbau & Kontrolle eines Krankenversichereungssystems), in anderen Bereichen der Sozialpolitik (Arbeitszeitreglung, Jugendschutzgesetze, Regelungen zur Einstellung von behinderten Menschen) Grundprinzipien des Sozialstaats Solidaritätsprinzip: - Ein Bürger durch das Solidaritätsprinzip in einer Solidargemeinschaft, also abgesichert durch die anderen Mitmenschen. Beispielsweise durch das Einzahlen in Sozialversicherungen. weniger Verdienende müssen weniger zahlen, sind aber trotzdem gleich versichert = solidar Äquivalenzprinzip: - Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung, Verringerung von Unterschieden z.B. durch ein progressives Steuersystem Subsidiaritätsprinzip: die kleinste soziale Gruppe (Familie) soll Probleme eigenverantwortlich lösen, danach immer die nächst größere Gruppe/ Ebene (letzte Ebene der Staat) Drei Säulen der sozialen Sicherung - Das Versicherungsprinzip finanziert sich durch Beiträge von Versicherten (und Staatszuschüssen) und gibt Leistungen nur an ihre Mitglieder aus. Die Leistungen orientieren sich dabei an deren vorigen Einzahlungen. - Das Versorgungsprinzip und das Fürsorgeprinzip werden komplett aus Steuermitteln finanziert und werden unabhängig von vorigen Leistungen oder Mitgliedschaften ausbezahlt. Die Versorgung gilt dabei bestimmten Gruppen, die Opfer und Leistungen für die Gesellschaft erbracht haben, wie Kriegsopfer und Beamte; die Fürsorge richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die in Not geraten sind und deshalb ihre Bedarfe nicht mehr selbst decken können, wie ALGIl-Empfänger. Die Leistungen richten sich dabei nach festgelegten, gesetzlich geregelten Werten. abgesicherte Personen Leistungs- anspruch Versicherungsprinzip Mitglieder der Sozial- versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls Finanzierung Versicherungsbeiträge und Staatszuschüsse Gegenleistung Versicherungsbeiträge der Leistungs- empfänger Versorgungsprinzip Personen, die Opfer oder Leistungen für die Gemeinschaft erbracht haben (z. B. Kriegsver- sehrte, Kindergeldemp- fänger, Beamte) bei Vorliegen gesetzlich bei Bedürftigkeit bestimmter Merkmale (s.o.) Steuermittel Bereiche der Sozialversicherungen sozialen Sicherung M 113: Grundprinzipien der sozialen Sicherung nichtmaterielle Leistungen für die Gesellschaft Fürsorgeprinzip Personen, die sich in einer Notlage befinden z. B. Beamtenversorgung, Kriegsopferversorgung Steuermittel keine z. B. ALG II, Wohngeld, Sozialhilfe 3 Finanzierung des Sozialsystems Versichertenbeiträge/ Arbeitnehmer- und Arbeitgeberateil: - Bei den Sozialversicherungen ist es so, dass die Finanzierung patrietätischist, also zahlen zu gleichen Teilen Arbeitgeber und Versicherte die Beiträge Steuergeld: Sozialbudget in Mrd. Euro und in Prozent aller Sozialleistungen (Stand: 2018) weitere Leistungen": 57,0 Mrd. C-5,7% Betriebl. Altersversorgung: 28,3 Mrd. € -2,7% Entgeltfortzahlung: 54,0 Mrd. C-5,2% Kindergeld/Familien- leistungsausgleich 46,2 Mrd. C-4,5% Grundsicherung für Arbeitssuchende: 45,0 Mrd. C-4,5% Jugend-u. Sozialhilfe 86,4 Mrd. C-8,4% Pensionen u. Beihilfen: 80,8 Mrd. C-7,8% Sozialbudget insgesamt 995,9 Mrd. € Pflegeversicherung 39,3 Mrd. C- 3,8% Unfallversicherung 13,9 Mrd. C 1,3% Rentenversicherung 313,1 Mrd. C-30,3 % Sozialversicherung 598,8 Mrd. € -60,9 % Krankenversicherung 237,4 Mrd. C-22,9% Arbeitslosenversicherung: 26,4 Mrd. C-2,6% Finanzierungsstruktur der Sozialleistungen: -Mittel der Sozialversicherung für Renten, Arbeitslosigkeit (ALG l: zeitlich begrenzt), Krankheit und Pflege: anteilig finanziert durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. - Steuermittel für Arbeitssuchende: (ALG II, Hartz IV), Kindergeld, Entgeltfortzahlung, Pensionen und Beihilfen für Beamte, betriebliche Altersversorgung, u.a. - Der größere Teil des Sozialbudgets wird durch die Sozialversicherung aufgebracht. Im Jahre 2018 waren das 60,9%. Der grün gekennzeichnete Teil der Grafik stellt die Beiträge zum Sozi- albudget dar, die von den Arbeitneh- mern und Arbeitgebern aufgebracht werden. Der blau gekennzeichnete Teil stellt die Aufwendungen des Staates dar. Geschätzte Werte Sozialbudget insgesamt und all- gemeine Systeme konsolidiert um Beiträge des Staates "Ohne wechselseitige Verrechnung der einzelnen Institutionen. Summenbil- dung deshalb nicht möglich. ua. Wohngeld, BAf6G, Elterngeld, PKV Nack: Sozialpolitik-aktuell/lestitat Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, Struktur der Sozial- leistungen nach Leistungsarten 2018, www.serialpolitik-aktuell.de, Abraf am 21.08.2019, Datenquelle: Bundesministe- rium für Arbeit und Soriales, 2019 Leistungen nach Funktionen (ohne Verwaltungsausgaben) Krankheit und Invalidität Alter und Hinterbliebene • Kinder, Ehegatten und Mutterschaft • Arbeitslosigkeit • Sonstige Finanzierung der Leistungen durch • Sozialbeiträge der Arbeitgeber • Sozialbeiträge der Versicherten • Zuschüsse des Staates Das Sozialbudget nach Sicherungszweigen im Jahr 2018: Anteile an den Gesamtausgaben einschließlich der Beiträge des Staates Sondersysteme Alterssicherung Betriebliche Altersversorgung Arbeitgebersysteme³ Systeme des öffentlichen Dienstes² Unfallversicherung 1,3 4,0 Pflegeversicherung¹. Arbeitslosen- versicherung 2,6 Kranken- versicherung¹ 7,8 25,3 6,6 0,9 2,7 417,9 Mrd. Euro 367,7 Mrd. Euro 110,7 Mrd. Euro 30,6 Mrd. Euro 27,2 Mrd. Euro 4,5 Kindergeld und Familienleistungsausgleich Erziehungs-/Elterngeld alle Angaben in % 34,5% 30,9% 33,0% 0,7 4,4 3,9 Grundsicherung für Arbeitsuchende5 Sozialhilfe 4,5 30,3 Kinder- und Jugendhilfe 0,6-Sonstige Systeme6 Renten- versicherung 1 Gesetzlich und privat 3 Entgeldfortzahlungen, Zusatzversorgung des öffentl. Dienstes u. a. m. 4 Alterssicherung der Landwirte, Versorgungswerke, persönl. Altersvorsorge 5 einschl. sonstige Arbeitsförderung 6 Ausbildungs- und Aufstiegsförderung, Wohngeld und Entschädigungssysteme M 118: Sozialbudget 2018 2 Pensionen, Familienzuschläge, Beihilfen Sozialversicherungen in Deutschland: Pflicht- versicherung Träger Rentenversicherung des Krankenversicherung Pflegeversicherung mit Ausnahmen (zB. geringfügig Beschäf- tigte) alle AN, manche Selbstständige, Eltern in Kinder- erziehung, Pflegeper- sonen Versicherungsanstalten AN bis zu einem Jahreseinkommen von 60750€ (2019) Finanzierung 18,6% des Brutto- verdienstes, je zur Hälfte vom AN und AG Krankenkassen Renten bei vermin- Kosten für Arztbesu- Leistungen derter Erwerbsfähig- che lauch Früherken- heit und im Alter, Hinterbliebenenrente nung und Vorsorge), Krankengeld, Kranken- hauspflege, Rehabilita- tion 6 Ausbildungs- und Aufstiegsförderung, Wohngeld und Entschädigungssysteme M118: Sozialbudget 2018 14,6% des Brutto- verdienstes, je zur Hälfte vom AN und AG, auch ein mögli- cher Zusatzbeitrag wird 50/50 aufge- teilt alle gesetzlich Kran- kenversicherten Geld- und Sachleis- tungen bei Pflegebe- dürftigkeit im Atter, aufgrund von schwerer Krankheit oder Behinderung Arbeitslosenversi cher ung 3,05% des Brutto- verdienstes, jezur Hälfte vom AN und AG (Ausnahme: Sachsen), zzgl. 025% für Kinder- lose ab 24 Jahren mit Ausnahmen (z. B. geringfügig Beschäftigtelalle Pflegekasse der Krankenkasse Bundesagentur für Arbeit AN Arbeitslosengeld, berufliche Aus- und Fortbildung, Arbeitsvermittlung Umschulung 2,4% des Brut toverdienstes je zur Hälfte vom AN und AG alle AN, Kinder in Kindergärten, Schüler, studenten, Landwirte, ehren- amtlich Tätige Berufsgenossenschaften, Unfallkassen Kosten für Behand- lung (evtl. Renten, Entschädigungen) bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin sowie bei Berufskrankheiten Pflichtbeiträge der AG (Höheje nach Gefahren- klasse, Betriebs- größe, Lohnsumme) bzw. Bundländed Gemeinden/ Höhe u. a. je nach Einwoh- nerzahu S
Sozialstaat Deutschland
Maiterosa
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Gerechtigkeitskonzepte, Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes, Grundprinzipien, die drei Säulen der sozialen Sicherung, Finanzierung des Sozialsystems, Sozialversicherungen, Sozialstaat in der Diskussion
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Gerechtigkeitskonzepte: Sozialstaat Deutschland Chancengerechtigkeit: - Beim Wettbewerb um Güter oder um Vermeidung von Lasten haben alle die gleichen Chancen Leistung zu entwickeln - bezieht sich nicht auf das Ergebnis sondern auf die Ausgestaltung vom Leistungswettbewerb Bsp.: allgemeiner Zugang zu Bildung Bedarfsgerechtigkeit: - Berücksichtigt den Mindestbedarf von Menschen - Einsicht, dass durch Leistungsgerechtigkeit und Chancengerechtigkeit die nicht Leistungsfähigen nicht erfasst werden können. Bsp.: Hartz IV, Kindergeld Leistungsgerechtigkeit: - jeder bekommt soviel, wie er persönlichen Beitrag oder Aufwand für die Gesellschaft ausmacht - ungleiche Belohnungen für ungleiche Bemühungen bzw. Arbeit - soll für weitere Anstrengung motivieren und so für alle bessere Lebensbedingungen erreichen Bsp.: Schulnoten, unterschiedliche Gehälter Egalitäre Gerechtigkeit: - Güter und Lasten sollen möglichst gleich verteilt werden Bsp.: Kritik an Managergehältern (enormer Unterschied zwischen denen und den zum Lohn Angestellten) Globale Gerechtigkeit: - Gerechtigkeit für alle Menschen, über Alters- und Ländergrenzen hinaus - Maßstabsveränderung bisheriger Gerechtigkeitsverständnisse und keine neue Gerechtigkeitsart Bsp.: Menschen aus Entwicklungsländern dürfen im Welthandel nicht benachteiligt werden Generationen- gerechtigkeit: faire Güter- und Lastenverteilung auf alle Generationen Globale Gerechtigkeit: Gerechtigkeit für alle Menschen der Erde Generationsgerechtigkeit: - Güter- und Lastenverteilung zwischen der derzeit lebenden Generation und der zukünftigen Generation - Maßstabsveränderung bisheriger Gerechtigkeitsverständnisse und keine neue Gerechtigkeitsart Bsp.: Klimaschutz, im Hinblick der jetzigen und der zukünftigen Generation Leistungsgerechtigkeit: Man erhält so viel Lohn, wie man auf Grund seines Aufwandes verdient Soziale Gerechtigkeit ist Gleichheit oder gleiche Behandlung bezüglich... egalitäre Gerechtigkeit: Güter und Lasten sollen möglichst gleich verteilt werden (Start-) Chancengerechtigkeit: im Wettbewerb um die Erlangung von Gütern sollen alle die gleiche Chance haben, Leistungsfähigkeiten zu entwickeln Bedarfsgerechtigkeit: Güter werden hinsichtlich des Bedarfs jedes einzelnen verteilt...
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Schule. Endlich einfach.
Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes -Sozialstaat ist ein Komplex aus Rechten und Institutionen, die auf Armutsvermeidung, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und Verringerung sozialer Ungleichheit gerichtet sind Verhältnis von Sozialstaat und Marktwirtschaft: - Traditionell: Der Sozialstaat bezeichnet die Dimension öffentlich-politischer Aktivitäten, die auf den Ausgleich und Abmilderung problematischer Folgewirkungen des Marktes gerichtet sind - Folge: Sozialstaat ~> Gesamtheit aller staatlichen Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen, durch die Lebensrisiken zum Teil versichert werden. Sozialstaatsziel nach Artikel 20 und 28: & Sozialstaatsgedanke in den Artikeln 1, 3, 6, 9: Art. 20 Abs. 1 GG Das Sozialstaatsprinzip wird aufgestellt, indem Deutschland als ein „demokrati- scher und sozialer Bundesstaat" bezeichnet wird. SOZIALSTAATSPRINZIP dem Grundgesetz entsprechende Artikel in den jeweiligen Verfassungen der Bundesländer Art. 1 Abs. 1 GG Verpflichtung der Staatsgewalt auf die Achtung der Menschenwürde. Hieraus wird etwa die Pflicht zur Sicherung eines materiellen Existenzminimums (z. B. Grundversorgung) abgeleitet. Art. 28 Abs. 1 GG „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des [...] sozialen Rechtsstaats im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen." SOZIALE GRUNDWERTE Art. 3 GG Die Gleichheitsgrundsätze schützen vor staatlicher Willkür. Gleichzeitig lässt sich hierdurch das Recht aller Staatsbürger ableiten, in entsprechen- den Lebenssituationen die gleichen staatlichen Leistungen zu erhalten. Ziele: Sozialstaatsziel nach Artikel 20 und 28: • per Grundgesetzartikel ist festgehalten, dass die BRD nicht. nur demokratisch, sondern sich dem Sozialstaatsziel Art. 6 GG Festlegung des besonderen Schutzes der Familie, der Ehe, der Mutterschaft und unehelicher Kinder. Dieser wird etwa zur Begründung von speziellen Leistungen für Kinder (z. B. Kindergeld) oder von Schutzbestimmungen für Schwangere herangezogen. 0 verpflichtet (->Art. 79 66, Ewigkeitsklausel) Auch die Verfassungen der Länder der BRD müssen dieses Prinzip verankert in sich tragen. Art. 14 Abs. 1,2 GG Sozialbindung des Eigentums. Dementsprechend hat sich der Gesetz- geber um die Wahrung bestimmter schutzwürdiger Interessen (z. B. der Sozialstaatsgalanke in den Artikeln 1.3.6&9: Mieter gegenüber ihren Vermietern) zu • Benachteiligung wird verboten, Gleichberechtigung für alle Bürger innen vorgeschrieben bemühen. • Die Würde des Menschen als oberstes Gut muss gesichert werden. Da sie beispielsweise durch Armut gefährdet ist, ist der Sozialstaatsgedanke ein Weg, dieses Gebot einzuhalten. • Schutz der Kinder, um Chancengerechtigkeit sicher zustellen • Zusammenschlüsse von Menschen sind erlaubt, füreinander eintrelen damit gesichert. Sozialer Ausgleich: - Pflicht Unterschiede zwischen sozial schwachen und starken Personen zu verringern ~> z.B. durch progressive Steuersysteme: bei steigenden Einkommen auch höhere Steuersätze Staat soll Zahlungen nutzen, um schwache Gruppen gezielt zu fördern Grundsicherung/ Sozialhilfe & Kinder- sowie Elterngeld aus Steuereinnahmen finanziert Soziale Sicherung: Existenzgrundlagen der Bürger sollen gesichert & gefördert werden konkrete Maßnahmen im Bereich des Bildungs- (Zahlung von BaföG) & Gesundheitswesen (Aufbau & Kontrolle eines Krankenversichereungssystems), in anderen Bereichen der Sozialpolitik (Arbeitszeitreglung, Jugendschutzgesetze, Regelungen zur Einstellung von behinderten Menschen) Grundprinzipien des Sozialstaats Solidaritätsprinzip: - Ein Bürger durch das Solidaritätsprinzip in einer Solidargemeinschaft, also abgesichert durch die anderen Mitmenschen. Beispielsweise durch das Einzahlen in Sozialversicherungen. weniger Verdienende müssen weniger zahlen, sind aber trotzdem gleich versichert = solidar Äquivalenzprinzip: - Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung, Verringerung von Unterschieden z.B. durch ein progressives Steuersystem Subsidiaritätsprinzip: die kleinste soziale Gruppe (Familie) soll Probleme eigenverantwortlich lösen, danach immer die nächst größere Gruppe/ Ebene (letzte Ebene der Staat) Drei Säulen der sozialen Sicherung - Das Versicherungsprinzip finanziert sich durch Beiträge von Versicherten (und Staatszuschüssen) und gibt Leistungen nur an ihre Mitglieder aus. Die Leistungen orientieren sich dabei an deren vorigen Einzahlungen. - Das Versorgungsprinzip und das Fürsorgeprinzip werden komplett aus Steuermitteln finanziert und werden unabhängig von vorigen Leistungen oder Mitgliedschaften ausbezahlt. Die Versorgung gilt dabei bestimmten Gruppen, die Opfer und Leistungen für die Gesellschaft erbracht haben, wie Kriegsopfer und Beamte; die Fürsorge richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die in Not geraten sind und deshalb ihre Bedarfe nicht mehr selbst decken können, wie ALGIl-Empfänger. Die Leistungen richten sich dabei nach festgelegten, gesetzlich geregelten Werten. abgesicherte Personen Leistungs- anspruch Versicherungsprinzip Mitglieder der Sozial- versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls Finanzierung Versicherungsbeiträge und Staatszuschüsse Gegenleistung Versicherungsbeiträge der Leistungs- empfänger Versorgungsprinzip Personen, die Opfer oder Leistungen für die Gemeinschaft erbracht haben (z. B. Kriegsver- sehrte, Kindergeldemp- fänger, Beamte) bei Vorliegen gesetzlich bei Bedürftigkeit bestimmter Merkmale (s.o.) Steuermittel Bereiche der Sozialversicherungen sozialen Sicherung M 113: Grundprinzipien der sozialen Sicherung nichtmaterielle Leistungen für die Gesellschaft Fürsorgeprinzip Personen, die sich in einer Notlage befinden z. B. Beamtenversorgung, Kriegsopferversorgung Steuermittel keine z. B. ALG II, Wohngeld, Sozialhilfe 3 Finanzierung des Sozialsystems Versichertenbeiträge/ Arbeitnehmer- und Arbeitgeberateil: - Bei den Sozialversicherungen ist es so, dass die Finanzierung patrietätischist, also zahlen zu gleichen Teilen Arbeitgeber und Versicherte die Beiträge Steuergeld: Sozialbudget in Mrd. Euro und in Prozent aller Sozialleistungen (Stand: 2018) weitere Leistungen": 57,0 Mrd. C-5,7% Betriebl. Altersversorgung: 28,3 Mrd. € -2,7% Entgeltfortzahlung: 54,0 Mrd. C-5,2% Kindergeld/Familien- leistungsausgleich 46,2 Mrd. C-4,5% Grundsicherung für Arbeitssuchende: 45,0 Mrd. C-4,5% Jugend-u. Sozialhilfe 86,4 Mrd. C-8,4% Pensionen u. Beihilfen: 80,8 Mrd. C-7,8% Sozialbudget insgesamt 995,9 Mrd. € Pflegeversicherung 39,3 Mrd. C- 3,8% Unfallversicherung 13,9 Mrd. C 1,3% Rentenversicherung 313,1 Mrd. C-30,3 % Sozialversicherung 598,8 Mrd. € -60,9 % Krankenversicherung 237,4 Mrd. C-22,9% Arbeitslosenversicherung: 26,4 Mrd. C-2,6% Finanzierungsstruktur der Sozialleistungen: -Mittel der Sozialversicherung für Renten, Arbeitslosigkeit (ALG l: zeitlich begrenzt), Krankheit und Pflege: anteilig finanziert durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. - Steuermittel für Arbeitssuchende: (ALG II, Hartz IV), Kindergeld, Entgeltfortzahlung, Pensionen und Beihilfen für Beamte, betriebliche Altersversorgung, u.a. - Der größere Teil des Sozialbudgets wird durch die Sozialversicherung aufgebracht. Im Jahre 2018 waren das 60,9%. Der grün gekennzeichnete Teil der Grafik stellt die Beiträge zum Sozi- albudget dar, die von den Arbeitneh- mern und Arbeitgebern aufgebracht werden. Der blau gekennzeichnete Teil stellt die Aufwendungen des Staates dar. Geschätzte Werte Sozialbudget insgesamt und all- gemeine Systeme konsolidiert um Beiträge des Staates "Ohne wechselseitige Verrechnung der einzelnen Institutionen. Summenbil- dung deshalb nicht möglich. ua. Wohngeld, BAf6G, Elterngeld, PKV Nack: Sozialpolitik-aktuell/lestitat Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, Struktur der Sozial- leistungen nach Leistungsarten 2018, www.serialpolitik-aktuell.de, Abraf am 21.08.2019, Datenquelle: Bundesministe- rium für Arbeit und Soriales, 2019 Leistungen nach Funktionen (ohne Verwaltungsausgaben) Krankheit und Invalidität Alter und Hinterbliebene • Kinder, Ehegatten und Mutterschaft • Arbeitslosigkeit • Sonstige Finanzierung der Leistungen durch • Sozialbeiträge der Arbeitgeber • Sozialbeiträge der Versicherten • Zuschüsse des Staates Das Sozialbudget nach Sicherungszweigen im Jahr 2018: Anteile an den Gesamtausgaben einschließlich der Beiträge des Staates Sondersysteme Alterssicherung Betriebliche Altersversorgung Arbeitgebersysteme³ Systeme des öffentlichen Dienstes² Unfallversicherung 1,3 4,0 Pflegeversicherung¹. Arbeitslosen- versicherung 2,6 Kranken- versicherung¹ 7,8 25,3 6,6 0,9 2,7 417,9 Mrd. Euro 367,7 Mrd. Euro 110,7 Mrd. Euro 30,6 Mrd. Euro 27,2 Mrd. Euro 4,5 Kindergeld und Familienleistungsausgleich Erziehungs-/Elterngeld alle Angaben in % 34,5% 30,9% 33,0% 0,7 4,4 3,9 Grundsicherung für Arbeitsuchende5 Sozialhilfe 4,5 30,3 Kinder- und Jugendhilfe 0,6-Sonstige Systeme6 Renten- versicherung 1 Gesetzlich und privat 3 Entgeldfortzahlungen, Zusatzversorgung des öffentl. Dienstes u. a. m. 4 Alterssicherung der Landwirte, Versorgungswerke, persönl. Altersvorsorge 5 einschl. sonstige Arbeitsförderung 6 Ausbildungs- und Aufstiegsförderung, Wohngeld und Entschädigungssysteme M 118: Sozialbudget 2018 2 Pensionen, Familienzuschläge, Beihilfen Sozialversicherungen in Deutschland: Pflicht- versicherung Träger Rentenversicherung des Krankenversicherung Pflegeversicherung mit Ausnahmen (zB. geringfügig Beschäf- tigte) alle AN, manche Selbstständige, Eltern in Kinder- erziehung, Pflegeper- sonen Versicherungsanstalten AN bis zu einem Jahreseinkommen von 60750€ (2019) Finanzierung 18,6% des Brutto- verdienstes, je zur Hälfte vom AN und AG Krankenkassen Renten bei vermin- Kosten für Arztbesu- Leistungen derter Erwerbsfähig- che lauch Früherken- heit und im Alter, Hinterbliebenenrente nung und Vorsorge), Krankengeld, Kranken- hauspflege, Rehabilita- tion 6 Ausbildungs- und Aufstiegsförderung, Wohngeld und Entschädigungssysteme M118: Sozialbudget 2018 14,6% des Brutto- verdienstes, je zur Hälfte vom AN und AG, auch ein mögli- cher Zusatzbeitrag wird 50/50 aufge- teilt alle gesetzlich Kran- kenversicherten Geld- und Sachleis- tungen bei Pflegebe- dürftigkeit im Atter, aufgrund von schwerer Krankheit oder Behinderung Arbeitslosenversi cher ung 3,05% des Brutto- verdienstes, jezur Hälfte vom AN und AG (Ausnahme: Sachsen), zzgl. 025% für Kinder- lose ab 24 Jahren mit Ausnahmen (z. B. geringfügig Beschäftigtelalle Pflegekasse der Krankenkasse Bundesagentur für Arbeit AN Arbeitslosengeld, berufliche Aus- und Fortbildung, Arbeitsvermittlung Umschulung 2,4% des Brut toverdienstes je zur Hälfte vom AN und AG alle AN, Kinder in Kindergärten, Schüler, studenten, Landwirte, ehren- amtlich Tätige Berufsgenossenschaften, Unfallkassen Kosten für Behand- lung (evtl. Renten, Entschädigungen) bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin sowie bei Berufskrankheiten Pflichtbeiträge der AG (Höheje nach Gefahren- klasse, Betriebs- größe, Lohnsumme) bzw. Bundländed Gemeinden/ Höhe u. a. je nach Einwoh- nerzahu S