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Migrations-und Flüchtlingspolitik in der EU
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- Flüchtlingskonvention, Dublin Verfahren, Rechte von Flüchtlinge Asylverfahren, Fluchursachen…
Die Kernaussagen der Genfer Flüchtlingskonvention • 28. Juli 1951 von der Generalversammlung der VN verabschiedet Definiert, wer ein Flüchtling ist, sowie welcher rechtliche Schutz, Hilfe & sozialen rechte Flüchtlinge zustehe staaten müssen alle Menschen schützen, die einen triftigen Grund zur Flucht haben (verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihre politischen Überzeugung) kein Flüchtling, der diese Kriterien erfüllt, darf zurückgewiesen werden (Art. 33 Non-Refoulement), es muss eine Prüfung erfolgen • es gilt auch für Menschen, die vor unmenschlicher Behandlung, Todesstrafe und willkürlicher Gewalt im Rahmen bewaffneter Konflikte fliehen ● ● • Ausnahme: Flüchtlinge, die eine Gefahr darstellen oder eine schweres verbrechen begangen haben Flucht vor Armut oder Naturkatastrophen Migrations-und Fluchtlingspolitik Rechte von Flüchtlingen Basisversorgung (Unterkunft, Lebensmittel, Kleider, Geld/Gutscheine) bis zum Abschluss des Asylverfahrens • Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche • Anspruch auf Gesundheitsversorgung • Bearbeitung von Anträgen innerhalb von sechs Monaten • Bei Anerkennung des Flüchtlingsstatus = Zugang zum Arbeitsmarkt Dublin-Verordnung • Regelung, nach der ein Asylbewerber in dem EU-Land Asyl beantragen müssen, welches sie als erstes betreten haben. • Dieses Land ist für das Asylverfahren zuständig. • Bei illegaler Weiterreise in einen anderen staat = Möglichkeit, die Person in das Land der ersten einreise zurückzuschicken Asylverfahren in Deutschland ■ Asylverfahren in Deutschland M Ankunft Persönliche Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Überstellung an zuständiges Land A Außerung des Asylbegehrens § Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Nicht zuständig Zuständig X Negativ Positiv Registrierung EU Dublin-Verfahren Aufforderung...
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zur Ausreise/evtl. Abschiebung Verteilung in Deutschland Persönlicher Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge d Asylbewerber kann klagen X Klage abgelehnt Klage stattgegeben Aufenthaltserlaubnis https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/227451/das-asylverfahren-in-deutschland, ( M3A FLUCHT ÜBER DAS MITTELMEER Registrierte Ankünfte insgesamt: 1 032 408 2015 SPANIEN 9270 MAROKKO dpa.101262 373 652 Deutschland Frankreich Spanien Griechenland Großbritannien Italien Schweden Belgien Niederlande Zypern Österreich 2016 Irland 4740 Malta 4000 Slowenien 3615 Polen 2765 Dänemark 2605 Rumänien 2455 Finnland 2445 Luxemburg 2200 Bulgarien 2075 Portugal 1735 Tschechien | 1570 Kroatien | 1265 Litauen 625 Ungarn | 465 Slowakei | 215 M3B ASYLSUCHENDE IN DER EU Rund 657 000 Menschen stellten 2019 einen Erstantrag auf Asyl in einem EU-Staat. So verteilten sich die Asylbewerber auf die Länder: Lettland 180 Estland 100 185 139 12 695 10 775 Mittelmeer ALGERIEN 2017 35 005 23 125 23 105 22 485 44 250 141 472 2018 74 910 MALTA 1838 TUNESIENN ITALIEN 9725 123 663 LIBYEN 115 175 2019 119 915 142 450 32 060 2020* ÄGYPTEN Ankünfte teilweise über den Landweg GRIECHEN LAND 10-705 664 580 1716 1789 BULGARIEN 54 Erstmalige Asylbewerber je eine Million Einwohner 73 1301 2260 2017 1216 967 2454 448 48 G 39 93 Globus 13848 76 | 126 443 1738 296 169 148 311 223 3585 6985 EU-Länder Schengengrenze -Fluchtrouten 2020 8108 Schwarzes Meer TÜRKEI ZYPERN 468 nicture alliance/dpa/dpa-infografik SYRIEN *bis 20. Juli Quelle: UNHCR 14 495 IRAK Quelle: Eurostat - Flucht über das Mittelmeer : - Frontstaaten, · Griechenland Italien Grenzstaaten Spanien Drei Gruppen von Mitgliedstaaten: I verweigerer wie z. B. Ungarn -> wollen niemand aufnehmen (2) Frontstaaten wie z.B. Griechenland -> wollen nicht alle Ankommenden behalten Zielländer wie z.B. Deutschland Beklagen sich über die vielen Asylanträge picture alliance/dpa/dpa-infografik GmbH | dpa-infografik GmbH Bleibtrecht Asylrecht in Deutschland • EU-Bürger • Familienangehörige von Deutschen o. Ausländern, die bereit in Deutschland leben Qualifizierte aus nicht EU-Ländern • Spätaussiedler aus Mittel-o. Osteuropa- & Flüchtlinge Schutzarten 1) GG Art. 16 a Recht auf Asyl L> Menschen, die in ihrer Heimat vom Staat verfolgt werden (nur die wenigsten) 2) Fluchtingsschutz nach Genfer Flüchtlingskonvention Lo alle die in ihrer Heimat wegen Nationalität, politischen überzeugung o. zugehörigkeit einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden. L>z.B. Flüchtlinge aus Syrien, Irak & Eritrea. 3) subsidär schutzberechtigt 2 alle, die in ihrer Heimat von Folter, Todesstrafe o. deren Leben dort individuell bedroht sind 4) Abschiebungsverbot nach L> wenn 1-3 nicht der Fall ist, werden andere Gefahren im Herkunftsland geschaut, dass für ein Abschiebungs verbot stent > abgelehnt, muss DEU verlassen - kann aber vor Verwaltungsgericht Klagen Aufenhaltsdauer annerkannt -> Aufenthaltserlaubnis 3 Jahre -> danach unbefristete Niederlassungserlaubnis , falls Gründe für die Anerkennung nicht wegfallen subsidarer Schutz -> Aufenthaltserlaubnis 1 Jaht L> kann für 2 Jahre verlängert werden. nach 7 Jahre entfristet. Abschiebungsverbot -> Aufer haltserlaubnis 1 Jahr (verlängerbar) Push-Faktoren = sorgen für die Abwanderung, drücken (push) die Menschen von ihrem Heimatland weg (1) Sozio-ökonomische Gründe - Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen, Perspektivlosigkeit - Armut & Hunger Fluchtursachen Ungerecht Besitzverteilung/ soziale Ungerechtigkeit -hohe Steuern und Abgaben (Steuerflucht) - fehlende Infrastruktur Demographische Probleme (Landknappheit/Überbevölkerung) 2) Politische Gründe - Krieg, politische Unruhe Diktatur/staatliche Gewalt - Missachtung der Menschenrechte (z.B. Einschränkung der Meinungs-und Religiosfreiheit - Diskriminierung oder verfolgung (aufgrund von Religion, Hautfarbe, Ethnie, politische Weltanschauung, Geschlecht & sexuelle Orientierung) 3) Ökologische Gründe Natur- Klma- und Umweltkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Erdbebn, vulkanausbrüche, Dürren etc.) - verknappung von Naturressourcen (z.B. Erosion, Überfischung) Pull Faktoren = bewirken eine Zuwanderung, sie ziehen (pull) die Menschen in ein neues Gebiet 1) Ökonimie - Hochkonjunktur - gute verdienstmöglichkeiten/ viele Jobangebote - informelle sektoren in der Stadt (leichter Zugang für illegale Einwanderer - Wirtschaftsförderprogramme - wirtschaftliche Unabhängigkeit Gesellschaft. Sicherheit - gute Wohnmöglichkeiten hohe Toleranz (z.B. Religiöse, sexuelle) gute Bildungsmöglichkeiten - funktionierendes Gesundheitssystem - breites Dienstleistungs,- Kultur- und Freizeitangebot (3) Demographie - ausreichende Flächenangebote - strukturierte Raumplanung durch den demographischen Wandel bedingter Arbeitskräftemangel (4) Politik - günstige Einwanderungsgesetze / Möglichkeiten des Familiennachzugs - Möglichkeit legaler Einwanderung - Anerkennung der Einwanderer als Innovationspotential - Rechtssicherheit Frieden Wichtige Dimensionen und Faktoren für die Migration ઠ Makroebene regional, national, übernational Lu politisch-institutionell Bürgerrechte, mensch- liche Daseinsvorsorge und öffentl. Dienstleistungen, Migrationspolitik Wirtschaft Armut, Wirtschaftskrisen, Arbeitslosigkeit, Teilhabe übernational Globalisierung, geopolitische Verschiebungen Sicherheit innere und äußere Konflikte, Kriege, Gewalt, Regime- wechsel Quelle: International Organization for Migration (IOM) Mesoebene soziokulturell Internationale Herkunftsgemeinschaften und Netzwerke, kulturelle Normen Umwelt Klimawandel, Naturkatastrophen, Demografie Bevölkerungsent- Mikroebene individuell Lebenswünsche und -ziele, finanzielle Möglichkeiten, Migrationserfahrung Stand August 2021 Zerstörung heimischer Ressourcen wicklung, Veränderung I+ der Familiengröße menschliche Entwicklung Lebensstandard, Bildungs- und Gesundheits- system Globus 014916 Opicture alliance/dpa/dpa-infografik GmbH | dpa-infografik Gmt
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Die Kernaussagen der Genfer Flüchtlingskonvention • 28. Juli 1951 von der Generalversammlung der VN verabschiedet Definiert, wer ein Flüchtling ist, sowie welcher rechtliche Schutz, Hilfe & sozialen rechte Flüchtlinge zustehe staaten müssen alle Menschen schützen, die einen triftigen Grund zur Flucht haben (verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihre politischen Überzeugung) kein Flüchtling, der diese Kriterien erfüllt, darf zurückgewiesen werden (Art. 33 Non-Refoulement), es muss eine Prüfung erfolgen • es gilt auch für Menschen, die vor unmenschlicher Behandlung, Todesstrafe und willkürlicher Gewalt im Rahmen bewaffneter Konflikte fliehen ● ● • Ausnahme: Flüchtlinge, die eine Gefahr darstellen oder eine schweres verbrechen begangen haben Flucht vor Armut oder Naturkatastrophen Migrations-und Fluchtlingspolitik Rechte von Flüchtlingen Basisversorgung (Unterkunft, Lebensmittel, Kleider, Geld/Gutscheine) bis zum Abschluss des Asylverfahrens • Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche • Anspruch auf Gesundheitsversorgung • Bearbeitung von Anträgen innerhalb von sechs Monaten • Bei Anerkennung des Flüchtlingsstatus = Zugang zum Arbeitsmarkt Dublin-Verordnung • Regelung, nach der ein Asylbewerber in dem EU-Land Asyl beantragen müssen, welches sie als erstes betreten haben. • Dieses Land ist für das Asylverfahren zuständig. • Bei illegaler Weiterreise in einen anderen staat = Möglichkeit, die Person in das Land der ersten einreise zurückzuschicken Asylverfahren in Deutschland ■ Asylverfahren in Deutschland M Ankunft Persönliche Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Überstellung an zuständiges Land A Außerung des Asylbegehrens § Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Nicht zuständig Zuständig X Negativ Positiv Registrierung EU Dublin-Verfahren Aufforderung...
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zur Ausreise/evtl. Abschiebung Verteilung in Deutschland Persönlicher Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge d Asylbewerber kann klagen X Klage abgelehnt Klage stattgegeben Aufenthaltserlaubnis https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/227451/das-asylverfahren-in-deutschland, ( M3A FLUCHT ÜBER DAS MITTELMEER Registrierte Ankünfte insgesamt: 1 032 408 2015 SPANIEN 9270 MAROKKO dpa.101262 373 652 Deutschland Frankreich Spanien Griechenland Großbritannien Italien Schweden Belgien Niederlande Zypern Österreich 2016 Irland 4740 Malta 4000 Slowenien 3615 Polen 2765 Dänemark 2605 Rumänien 2455 Finnland 2445 Luxemburg 2200 Bulgarien 2075 Portugal 1735 Tschechien | 1570 Kroatien | 1265 Litauen 625 Ungarn | 465 Slowakei | 215 M3B ASYLSUCHENDE IN DER EU Rund 657 000 Menschen stellten 2019 einen Erstantrag auf Asyl in einem EU-Staat. So verteilten sich die Asylbewerber auf die Länder: Lettland 180 Estland 100 185 139 12 695 10 775 Mittelmeer ALGERIEN 2017 35 005 23 125 23 105 22 485 44 250 141 472 2018 74 910 MALTA 1838 TUNESIENN ITALIEN 9725 123 663 LIBYEN 115 175 2019 119 915 142 450 32 060 2020* ÄGYPTEN Ankünfte teilweise über den Landweg GRIECHEN LAND 10-705 664 580 1716 1789 BULGARIEN 54 Erstmalige Asylbewerber je eine Million Einwohner 73 1301 2260 2017 1216 967 2454 448 48 G 39 93 Globus 13848 76 | 126 443 1738 296 169 148 311 223 3585 6985 EU-Länder Schengengrenze -Fluchtrouten 2020 8108 Schwarzes Meer TÜRKEI ZYPERN 468 nicture alliance/dpa/dpa-infografik SYRIEN *bis 20. Juli Quelle: UNHCR 14 495 IRAK Quelle: Eurostat - Flucht über das Mittelmeer : - Frontstaaten, · Griechenland Italien Grenzstaaten Spanien Drei Gruppen von Mitgliedstaaten: I verweigerer wie z. B. Ungarn -> wollen niemand aufnehmen (2) Frontstaaten wie z.B. Griechenland -> wollen nicht alle Ankommenden behalten Zielländer wie z.B. Deutschland Beklagen sich über die vielen Asylanträge picture alliance/dpa/dpa-infografik GmbH | dpa-infografik GmbH Bleibtrecht Asylrecht in Deutschland • EU-Bürger • Familienangehörige von Deutschen o. Ausländern, die bereit in Deutschland leben Qualifizierte aus nicht EU-Ländern • Spätaussiedler aus Mittel-o. Osteuropa- & Flüchtlinge Schutzarten 1) GG Art. 16 a Recht auf Asyl L> Menschen, die in ihrer Heimat vom Staat verfolgt werden (nur die wenigsten) 2) Fluchtingsschutz nach Genfer Flüchtlingskonvention Lo alle die in ihrer Heimat wegen Nationalität, politischen überzeugung o. zugehörigkeit einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden. L>z.B. Flüchtlinge aus Syrien, Irak & Eritrea. 3) subsidär schutzberechtigt 2 alle, die in ihrer Heimat von Folter, Todesstrafe o. deren Leben dort individuell bedroht sind 4) Abschiebungsverbot nach L> wenn 1-3 nicht der Fall ist, werden andere Gefahren im Herkunftsland geschaut, dass für ein Abschiebungs verbot stent > abgelehnt, muss DEU verlassen - kann aber vor Verwaltungsgericht Klagen Aufenhaltsdauer annerkannt -> Aufenthaltserlaubnis 3 Jahre -> danach unbefristete Niederlassungserlaubnis , falls Gründe für die Anerkennung nicht wegfallen subsidarer Schutz -> Aufenthaltserlaubnis 1 Jaht L> kann für 2 Jahre verlängert werden. nach 7 Jahre entfristet. Abschiebungsverbot -> Aufer haltserlaubnis 1 Jahr (verlängerbar) Push-Faktoren = sorgen für die Abwanderung, drücken (push) die Menschen von ihrem Heimatland weg (1) Sozio-ökonomische Gründe - Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen, Perspektivlosigkeit - Armut & Hunger Fluchtursachen Ungerecht Besitzverteilung/ soziale Ungerechtigkeit -hohe Steuern und Abgaben (Steuerflucht) - fehlende Infrastruktur Demographische Probleme (Landknappheit/Überbevölkerung) 2) Politische Gründe - Krieg, politische Unruhe Diktatur/staatliche Gewalt - Missachtung der Menschenrechte (z.B. Einschränkung der Meinungs-und Religiosfreiheit - Diskriminierung oder verfolgung (aufgrund von Religion, Hautfarbe, Ethnie, politische Weltanschauung, Geschlecht & sexuelle Orientierung) 3) Ökologische Gründe Natur- Klma- und Umweltkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Erdbebn, vulkanausbrüche, Dürren etc.) - verknappung von Naturressourcen (z.B. Erosion, Überfischung) Pull Faktoren = bewirken eine Zuwanderung, sie ziehen (pull) die Menschen in ein neues Gebiet 1) Ökonimie - Hochkonjunktur - gute verdienstmöglichkeiten/ viele Jobangebote - informelle sektoren in der Stadt (leichter Zugang für illegale Einwanderer - Wirtschaftsförderprogramme - wirtschaftliche Unabhängigkeit Gesellschaft. Sicherheit - gute Wohnmöglichkeiten hohe Toleranz (z.B. Religiöse, sexuelle) gute Bildungsmöglichkeiten - funktionierendes Gesundheitssystem - breites Dienstleistungs,- Kultur- und Freizeitangebot (3) Demographie - ausreichende Flächenangebote - strukturierte Raumplanung durch den demographischen Wandel bedingter Arbeitskräftemangel (4) Politik - günstige Einwanderungsgesetze / Möglichkeiten des Familiennachzugs - Möglichkeit legaler Einwanderung - Anerkennung der Einwanderer als Innovationspotential - Rechtssicherheit Frieden Wichtige Dimensionen und Faktoren für die Migration ઠ Makroebene regional, national, übernational Lu politisch-institutionell Bürgerrechte, mensch- liche Daseinsvorsorge und öffentl. Dienstleistungen, Migrationspolitik Wirtschaft Armut, Wirtschaftskrisen, Arbeitslosigkeit, Teilhabe übernational Globalisierung, geopolitische Verschiebungen Sicherheit innere und äußere Konflikte, Kriege, Gewalt, Regime- wechsel Quelle: International Organization for Migration (IOM) Mesoebene soziokulturell Internationale Herkunftsgemeinschaften und Netzwerke, kulturelle Normen Umwelt Klimawandel, Naturkatastrophen, Demografie Bevölkerungsent- Mikroebene individuell Lebenswünsche und -ziele, finanzielle Möglichkeiten, Migrationserfahrung Stand August 2021 Zerstörung heimischer Ressourcen wicklung, Veränderung I+ der Familiengröße menschliche Entwicklung Lebensstandard, Bildungs- und Gesundheits- system Globus 014916 Opicture alliance/dpa/dpa-infografik GmbH | dpa-infografik Gmt