Betriebsvereinbarung und Jugend- und Auszubildendenvertretung
Betriebsvereinbarungen sind ein zentrales Element der betrieblichen Mitbestimmung. Sie stellen rechtlich verbindliche Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber dar. Typische Regelungsinhalte umfassen die betriebliche Ordnung und soziale Angelegenheiten wie Arbeitszeiten, Nutzung von Geräten oder Überstundenregelungen.
Highlight: Betriebsvereinbarung Regelungen müssen schriftlich abgeschlossen und den Beschäftigten mitgeteilt werden. Sie gelten unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmer des Betriebs.
Die gesetzliche Grundlage für Betriebsvereinbarungen findet sich im Betriebsverfassungsgesetz (§77 BetrVG). Dabei ist zu beachten, dass Tarifverträge Vorrang vor Betriebsvereinbarungen haben. Im Verhältnis zum Arbeitsvertrag gilt das Günstigkeitsprinzip: Ist eine Regelung im Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer vorteilhafter, geht diese vor.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist ein wichtiges Organ zur Vertretung der Interessen junger Beschäftigter und Auszubildender im Betrieb.
Definition: Die JAV vertritt die Belange von Arbeitnehmern unter 18 Jahren sowie von Auszubildenden bis 25 Jahre.
Voraussetzungen für die Wahl einer JAV sind mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte. Die Größe der JAV kann bis zu 15 Mitglieder umfassen, abhängig von der Anzahl der vertretenen Arbeitnehmer.
Highlight: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung Wahl findet alle zwei Jahre zwischen dem 1. Oktober und 30. November statt.
Zu den Hauptaufgaben der JAV gehören die Förderung der Berufsausbildung, die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie die Vertretung der Anliegen junger Beschäftigter im Betriebsrat.