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SGW Betriebsrat, Tarifverträge, Arbeitssicherheit

23.6.2023

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Klausur 2
Böttcher, Maria-Isabele Inhaltsverzeichnis
Betriebsvereinbarung..
Jugend und Ausbildungsvertretung.
Betriebsrat.......
Betrieb
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SGW Klausur 2 Böttcher, Maria-Isabele Inhaltsverzeichnis Betriebsvereinbarung.. Jugend und Ausbildungsvertretung. Betriebsrat....... Betriebsversammlung. Kurze Übersicht. Arbeitssicherheit Gewerbeaufsichtsamt:. Berufsgenossenschaft: Sicherheitsbeauftragter Arbeitszeitgesetz ArbZG. Mutterschutzgesetz MuSchG. Tarifvertrag.. Sozialpartner. Gewerkschaft Arbeitsverbände.. Tarifautonomie... Arten von Tarifverträgen. Manteltarifvertrag.... Lohn und Gehaltstarifvertrag. Geltung des Tarifvertrags. Tarifbindung Friedenspflicht. Grundsatz der Nachwirkung... Entstehung eines Tarifvertrags. Definition Streik....... Definition Aussperrung Definition Schlichtung Vorteile Tarifverträge. 2 2 4 5 6 .7 .7 7 7 .7 .8 9 .9 .9 .9 9 10 9999 10 10 10 10 10 10 11 12 12 12 12 Betriebsvereinbarung -rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber -geregelt werden zum Beispiel betriebliche Ordnung oder soziale Angelegenheiten -Beginn und Ende der Arbeitszeit -Nutzung mobiler Endgeräte -Rauch verbot -Überstundenregelung -Rufbereitschaft -muss schriftlich abgeschlossen werden -Beschäftigte müssen informiert werden -Vereinbarung gilt unmittelbar und niemand kann sich dem entziehen -Gesetzliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (§77 BertVG 1) -Tarifvertrag hat Vorrang -Die Betriebsvereinbarung hat Vorrang vor dem Arbeitsvertrag -Wenn eine Regelung für den Beschäftigten in Arbeitsvertrag (objektiv gesehen) günstiger ist, geht der Arbeitsvertrag vor (Günstigkeitsprinzip § 4 Abs. 3, TVG2) Jugend und Ausbildungsvertretung Die Jugend und Ausbildungsvertretung ist die Vertretung der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden im Betriebsrat Um eine JAV Wählen zu dürfen müssen gegeben sein: mind 5 Arbeitnehmer Beschäftig die das 18 Lebensjahr noch nicht Vollendet haben oder die in ihrer Berufsausbildung stehen und das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben [§60 §61 BetrVG] Der JAV kann aus bis zu 15 Mitglieder bestehen Jugend und Ausbildungsverter können nur Arbeitnehmer des Betriebs sein, die das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben. §61 (2) BertVG Die Amtszeit beträgt 2 Jahre Die Hauptaufgabe der JAV ist die Förderung der Berufsausbildung zu unterstützen und über die Einhaltung der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regelungen des Tarifvertrags und der Betriebsvereinbarung zu...

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wachen (§70 BetrVG) Beratungsfunktion gegenüber Azubis und Jugendlichen Anregungen von Azubis und Jugendlichen anzunehmen und berücksichtigen Zu Wachen → gleiche Behandlung/ keine Benachteiligung Integration Fördern → Gleichberechtigung Anliegen der Azubis und Jugendlichen im Betriebsrat vertreten Betriebsrat über vorhaben informieren Überprüfungs Funktion → Einhaltung der Gesetze Setzen sich für die Übernahme der Azubis ein Zahl der Jugend und Ausbildungsvertretung §62 BetrVerfG Arbeitnehmer 5-20 21-50 51-150 151-300 301-500 501-700 701-1000 >1000 Vertreter 1 3 5 7 9 11 13 15 Zeitpunkt der Wahl Wahl alle 2 Jahre in der Zeit vom 1 Oktober bis zum 30 November §64 BertVG Betriebsrat Der Betriebsrat ist eine Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigte Belegschaftsmitglieder sind vor allem Arbeit, Angestellte und Auszubildende des Betriebes, sofern sie das 18 Lebensjahr vollendet haben. §7 BetrVG Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören §8 BetrVG Der Betriebsrat bleibt vier Jahre im Amt §21 BetrVG Die Anzahl der Mitglieder im Betriebsrat richtet sich an der Anzahl der wahlberechtigten Mitglieder im Betrieb aus. Anzahl der Mitglieder §9 BetrVG Wahlberechtigte Arbeitnehmer 5-20 21-50 51-100 101-200 201-400 401-700 701-1000 1001-1500 1501-2000 2001-2500 2501-3000 3001-3500 3501-4000 4001-4500 4501-5000 5001-6000 6001-7000 7001-9000 >9000 Mitglieder 1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35 Bei jeden weiteren 3000 erhöht sich die Zahl um 2 Zeitpunkt der Wahlen → Alle 4 Jahre 1 März bis 31 Mai §13 BertVG Der Betriebsrat wird geheim und unmittelbar gewählt §14 BertVG Grundsätzlich gilt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Sie sollen mindestens einmal im Monat zusammentreten, um bei strittigen Fragen eine Lösung zu finden. Dabei verpflichtet das Betriebsverfassungsgesetz die Partner dazu, mit ernstem Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beseitigung von Meinungsverschiedenheiten zu machen §74 (1) BetrVG Rechte des Betriebsrats Informationsrecht → rechtzeitige Information von der Geschäftsleitung geplanten betrieblichen Maßnahmen Beratungsrecht → Der Betriebsrat hat das Recht aufgrund der ihm gegebenen Informationen seine Auffassung gegenüber dem Arbeitgeber darzulegen und Gegenvorschläge zu unterbreiten. Eine Einigung ist jedoch nicht erzwingbar Mitwirkungsrecht → besitzt ein Vetorecht → Neueinstellungen, Eingruppierungen, Lohn und Gehaltsgruppen, Versetzung Von Arbeitskräften und Kündigungen. Volle Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen besteht in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern Mitbestimmungsrecht → Mitbestimmung ist zwingend. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchzuführen kann. Diese eigentliche Mitbestimmung steht dem Betriebsrat vor allem in sogenannten sozialen Angelegenheiten zu, sowie eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Betriebsversammlung Unter Betriebsversammlung versteht man die Versammlung der Arbeitnehmer und des Betriebsrats eines Unternehmens. Zweck der Betriebsversammlung ist es, die Arbeitnehmer über die den Betrieb betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten. Der Betriebsrat hat in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung ein zurufen, die während der Arbeitszeit stattfindet. Aus organisatorischen Gründen sind Teilversammlungen zulässig Der Betriebsrat berichtet über seine Tätigkeiten sowie über die Wirtschaft und Soziallage des Betriebs. Dem Betriebsrat können Anträge unterbreitet werden. Betriebsversammlungen sind nicht öffentlich Vorteil: Mitbestimmung Konflikte können leichter gelöst werden Mehr Interesse am Betrieb Nachteil: Entscheidungen werden verzögert Entscheidungen können 100 mal geändert werden Kurze Übersicht Wahl auf 2 Jahre Rechtzeitige Information in wirtschaftlichen Angelegenheiten Jugend und Auszubildendenvertretung Jugendliche und Auszubildende Arbeitgeber Zusammenarbeit Abschluss von Betriebsvereinbarung Stimmrecht in Jugendfragen Betriebsrat Wahl auf 4 Jahre Vertretung der Arbeitnehmerinteressen Mitwirkung und Mitbestimmung in Sozialen und personellen Angelegenheiten Arbeitnehmer ab 18 Jahren Tätigkeitsbericht Betriebsversammlung Arbeitssicherheit Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Unternehmen verpflichtet, die zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigte bei der Arbeit erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Gefährdung für Leben und Gesundheit müssen möglichst vermieden werden Gefährdungen möglichst geringhalten Gefahren an der Quelle bekämpfen Arbeitsschutzmaßnahmen müssen O Dem Stand der Technik entsprechen O Arbeitsmedizin, Hygiene und spezielle gefahren für schutzbedürftige Personen berücksichtigen Verbotszeichen Beispiel Keine Offene Flamme Gebotszeichen Beispiel Kopfschutz benutzen Warnzeichen Beispiel A Warnung vor Spannung Für die Überwachung der Arbeitsschutzbedingung sind zuständig: Gewerbeaufsichtsamt: Überwacht die Arbeitsschutzvorschriften Sorgt dafür die Missstände beseitigt werden Berufsgenossenschaft: Rettungszeichen Beispiel Rettungsweg rechts Erstellen Unfallverhütungsvorschriften Verpflichtet Unternehmen zur Einführung von Schutzmaßnahmen Die Vorschrift muss im Unternehmen ausgelegt werden. Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft überprüft die Einhaltung der Schutzmaßnahmen Die Mitarbeiter beraten die Unternehmen und verlangen die Beseitigung von Mängeln Wenn die Mängel in einem gewissen Zeitraum nicht beseitigt wurden, können Ordnungsstrafen anfallen. Arbeitszeitgesetz ArbZG Für alle Arbeiter für die keine Sondervorschriften bestehen 8h Arbeit pro Tag darf nicht überschritten werden Sicherheitsbeauftragter Sie überwachen die Einhaltung der Unfallvorschriften. Bei einem Betriebsunfall/Wegunfall ist die zuständige Betriebsgenossenschaft zu informieren, wenn der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt Die zeit kann jedoch auf 10h erhöht werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten im Durchschnitt 8h gearbeitet wurde Nach Der Arbeit muss dem Arbeitnehmer 11 h Freizeit verbleiben Nach mehr als 6 du bis 9 h Arbeitszeit ist eine Ruhepause von min 30 min zu gewähren Mutterschutzgesetz MuSchG Für alle beschäftigten Frauen Sobald der Arzt die Schwangerschaft bestätigt und den errechneten Geburtstermin festlegt, hat ist die Schwangere dazu verpflichtet dem Arbeitgeber Bescheid zu geben. Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, wenn: O Bei schwerer körperlicher Arbeit (tragen über 5kg) O Bei erhöhten Unfallrisiko (stürzen, ausrutschen) O Gesundheitsgefährdende Stoffe im Spiel sind O Bei Nässe, Lärm, oder Erschütterungen O Bei Akkordarbeit mit vorgegeben Tempo O Nach dem 5 Monat bei ständigem Stehen Befreiung von der Arbeit: 6 Wochen vor und mind 8 Wochen nach der Endbindung Während der Schwangerschaft, 4 Monate nach der Endbindung und während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Tarifvertrag Der Tarifvertrag ist ein Kollektivvertrag zwischen den Tarifparteien, in dem die Arbeitsbedingungen für die Berufsgruppen eines Wirtschaftszweigs einheitlich für eine bestimmte Dauer festgelegt werden. Er bedarf der Schriftform [§1 TVG] Sozialpartner Gründung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist ein im Artikel 9 Grundgesetz ausdrücklich verbreitetes Recht. -sind auf einen Interessenausgleich hinzuwirken. -Aufgabe: Sozialen Ausgleich Werden daher auch Soziale Partner genannt. Gewerkschaft Koalitionsfreiheit: Arbeitnehmer haben die Freiheit Gewerkschaften zu bilden, beizutreten oder zu ignorieren. Unabhängigkeit: vom Staat, Arbeitgeber politischen Parteien und Weltanschauungen. Kampfbereitschaft: Förderungen ggf mit Arbeitskampf durchzusetzen Die Ziele sind: Erhöhung der Lohnquote Verbesserung der Arbeitsbedingungen Hebung des Ausbildungsstands Verringerung der Arbeitslosigkeit Arbeitsverbände Interessenverbände der Unternehmen Lohnpolitische und arbeitspolitische Aufgaben und sozial politische Fragen. Berufsausbildung und Fortbildungen Altersvorsorge Vertretung Unternehmerinteresse bei Sozialgesetzgebung Mitwirkung Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger Öffentlichkeitsarbeit Zusammenschluss Fachlicher Ebene: Bundesverband der Deutschen Industrie Zusammenschluss regionaler Ebene: Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e.v. Mitgliedschaft ist freiwillig. Tarifautonomie Das Recht der Tarifpartner, selbstständig und ohne staatliche Einmischung Arbeitsbedingungen (z.b Entgelt, Urlaub, Arbeitszeit) vereinbaren zu können nennt man Tarifautonomie. Tarifpartner auch Tarifparteien genannt sind Sozialpartner (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), sie haben die Tariffähigkeit (Berechtigung zur Verhandlung und Abschluss von Tarifverträgen). Arten von Tarifverträgen Manteltarifvertrag Sie enthalten solche Arbeitsbedingungen, die sich über einen längeren Zeitraum nicht ändert. O Kündigungsfrist O Urlaubsregelung O Arbeitszeiten O Nachtarbeit O Feiertagsarbeit O Lohn und Gehaltsgruppen Sie haben eine Gültigkeit von mehreren Jahren Lohn und Gehaltstarifvertrag In ihnen sind die geforderten Vereinbarungen enthalten Arbeitnehmer werde in lohn und Gehaltsgruppen eingeteilt je nach Tätigkeit (Merkmale sind im Manteltarifvertrag festgelegt) Jeder Gruppe wird ein Lohnsatz bzw ein bestimmtes Gehalt zugeordnet Lohn und Gehaltstarifverträge werden im Abstand von 1-2 Jahren festgeschrieben. Geltung des Tarifvertrags Grundsätzlich gilt der Tarifvertrag nur für organisierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Mitglied der Gewerkschaft bzw. Arbeitgeberverband sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann auf Antrag den Tarifvertrag allgemein verbindlich machen. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung gelten die Bestimmung auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Tarifbindung Mitglieder der Tarifpartner sind an die Vereinbarungen des Tarifvertrags gebunden Inhalt des Tarifvertrags stellen Mindestbedingungen dar Günstigere Arbeitsbedingungen als sie der Tarifverträge Friedenspflicht Während der Gültigkeitsdauer eines Tarifvertrags dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden Grundsatz der Nachwirkung Nach Ablauf des Tarifvertrags gelten seine Vereinbarungen weiter, bis sie durch einen neuen Tarifvertrag ersetzt werden. Entstehung eines Tarifvertrags 1. Forderung der Gewerkschaft Die Gewerkschaft kündigt den Tarifvertrag mit Einhaltung der Kündigungsfrist Sie übermittelt dem zuständigen Arbeitgeberverband ihre Forderung für einen Neuen Tarifvertrag 2. Verhandlung Der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaften bilden eine Verhandlungskommision. Die Verhandlung beginnt 2 Wochen vor Ablauf des alten Tarifvertrags Ein oder beide Parteien können das Scheitern der Verhandlung erklären 3. Friedenspflicht Vier Wochen nach Ablauf des Tarifvertrags endet die Friedespflicht, die während der Laufzeit des Tarifvertrags gilt. 4. Scheitern der Verhandlung Die Gewerkschaft bricht die Verhandlung ab und erklärt das Scheitern. fordert eine Schlichtung. Scheitert die Schlichtung ruft die Gewerkschaft ihre Mitglieder zur Urabstimmung. 5. Urabstimmung, Festlegen des Streikbeginns, Streik, Aussperrung 75% der Mitglieder müssen zu für Einen Streik stimmen, so dass die Gewerkschaft den Streikbeginn festlegt. Die Arbeitgeber könne sich mit einer Aussperrung gegen den Streik wirken Während des Streiks gibt es weitere Tarifgespräche. Es kann zur Schlichtung aufgerufen werden Neues Verhandlungsergebnis → Neue Urabstimmung. Entschieden sich min 25% für die annehme, so steht der neue Tarifvertrag fest 6. Es gilt der neue Tarifvertrag 4. Positives Verhandlungsergebnis Beide Tarifpartner erreichen in Verhandlungen ein Ergebnis und stimmen zu. Die Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband nehmen das Verhandlungsergebnis an 5. Es gilt der neue Tarifvertrag Definition Streik Gemeinsame Arbeitseinstellung mehrerer Arbeitnehmer Ziel: Durchsetzung bestimmter Forderungen Definition Aussperrung Die Arbeitnehmer werden durch den Arbeitgeber gemeinschaftlich daran gehindert zu arbeiten. Definition Schlichtung Verhinderung bzw zur Beendigung von Streiks Vorteile Tarifverträge Für Arbeitnehmer Sicherung Mindestarbeitsbedingungen Gleichstellung der Arbeitnehmer mit gleicher Tätigkeit Gleiche Berufserfahrungen Gleiche Verantwortung Für Arbeitgeber Einheitliche Kalkulationsgrundlage durch einheitliche Lohn- und Gehaltstarifen Einschränkung der Konkurrenz (Personalabwerbung) Geringer Mitarbeiterwechsel