Halogenkohlenwasserstoffe sind organische Verbindungen, bei denen Wasserstoffatome durch Halogene ersetzt wurden.
Diese Stoffgruppe spielt eine wichtige Rolle in der chemischen Industrie und im Alltag. Die Eigenschaften von Halogenkohlenwasserstoffen sind vielfältig: Sie sind meist farblose Flüssigkeiten oder Gase mit charakteristischem Geruch, schwer wasserlöslich aber gut löslich in organischen Lösungsmitteln. Ihre Entstehung erfolgt durch Halogenierung von Kohlenwasserstoffen, wobei Wasserstoffatome durch Halogenatome (Fluor, Chlor, Brom oder Iod) ersetzt werden. Wichtige Beispiele sind Chloroform (CHCl₃), Tetrachlormethan (CCl₄) und die als FCKW bekannten Fluorchlorkohlenwasserstoffe.
Die Verwendung von Halogenkohlenwasserstoffen war früher sehr verbreitet, besonders als Kältemittel in Kühlschränken, als Treibgase in Spraydosen und als Lösungsmittel. Aufgrund ihrer schädlichen Wirkung auf die Ozonschicht wurde die Nutzung von FCKW stark eingeschränkt. Das FCKW-Verbot in Deutschland trat schrittweise in Kraft, wobei die Produktion und Verwendung seit 1995 weitgehend verboten ist. Das weltweite FCKW-Verbot wurde durch das Montreal-Protokoll von 1987 geregelt. Die Gefahren für die Umwelt sind erheblich: FCKW zerstören die Ozonschicht und tragen zum Treibhauseffekt bei. In der Atmosphäre können sie über Jahrzehnte stabil bleiben. Heute werden sie durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt, dennoch bleiben Halogenierte Kohlenwasserstoffe in der Umwelt ein wichtiges Thema, da die bereits freigesetzten Substanzen noch lange nachwirken.