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Abtreibung

26.5.2022

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ABTREIBUNG
Ist Abtreibung moralisch
vertretbar?
Malin, Gesa, Anni DEFINITION
Unter Abtreibung versteht man den
gezielten Abbruch einer
Schwa
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ABTREIBUNG Ist Abtreibung moralisch vertretbar? Malin, Gesa, Anni DEFINITION Unter Abtreibung versteht man den gezielten Abbruch einer Schwangerschaft, Vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft dabei stirbt der Embryo ab ● ● ● Wie? die Frau nimmt eine Tablette, welche wehenfördernd ist und eine Fehlgeburt auslöst (medikamentöser Schwangerschaftsabbruch) Absaugung, ein dünnes Plastik Röhrchen welches das Gewebe und die Schleimhaut absaugt, (chirurgischer Schwangerschaftsabbruch) PROBLEM- DEFINITION Ist Abtreibung legitim und berechtigt oder Mord und überhaupt nicht legitim? • es geht um leben und Tod Endgültige Entscheidung liegt bei der Frau ● JA NEIN • Ungewollte Schwangerschaft Gründe für Schwangerschaftsabbruch: Alter, Erkrankung der Mutter oder des Kindes, finanzielle oder berufliche Lage, Vergewaltigung/Affäre, Stand der Schwangerschaft ● SITUATIONSANALYSE ● die ungeborenen Embryos sind die schwächsten in dieser Situation, da sie keine Mitsprache haben und sich nicht "wehren" können ● Kind behalten und aufziehen Kind zur Adoption freigeben diese Ansichten vertreten: die Politik, verschiedene Länder, Religionen, andere Menschengruppen • für den ungeborenen Embryo geht es um Leben und Tod ● VERHALTENSALTERNATIVEN ● NORMENREFLEXION Überzeugungen: Abtreibung ist Mord und sollte deshalb verboten sein! Abtreibung sollte erlaubt sein, weil das Recht der Frau an erster Stelle steht ! • Humanverträglichkeit :Wahl und Recht der Frau, Mord am Kind Umweltverträglichkeit: nicht belastend auf die Familie bezogen: Situationsbedingt (Alter, Eltern etc.) • Sozialverträglichkeit: Familie ist betroffen, positiv/negativ URTEILSENTSCHIED - die Frau sollte für ihre Entscheidung nicht verurteilt werden, dennoch wenn die Abtreibung "ohne Grund" geschieht, ist es problematisch - Vergewaltigung: sollte das Baby nicht austragen müssen - legitim - Psychische Probleme: könnten den Eltern schaden (legitim) - Finanziell - es sollte eine ertragbare Lage...

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sein und schaffbar für Kind/Eltern MY BODY MY CHOICE DEUTSCHLAND GESETZ ● § 218 Strafgesetzbuch - rechtswidrig Beratungsregelung - unter bestimmten Bedingungen straffrei ● • Auf Grundlage einer medizinischen oder einer Kriminologischen Indikation möglich - dann nicht rechtswidrig KEEP YOUR LAWS OFF MY BODY 5 ● Unter folgenden Bedingungen straffrei: Schwangere muss den Abbruch verlangen ● • Gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftsabbruch- Konfliktberatung durch eine staatliche anerkannte Beratungsstelle - Beratungsschein BERATUNGSREGELUNGEN ● Seit der Befruchtung dürfen nicht mehr als 12 Wochen vergangen sein Abtreiben Geburt Entscheidung DIE INDIKATION Medizinisch: • mit dieser ist eine Abtreibung nicht rechtswidrig Arzt kommt zur Einschätzung, dass die Schwangerschaft eine schwere Gefahr für Mutter und Kind ist ● ● ● diese Einschätzung kann zu einer pränataldiagnostische Untersuchung führen, die kann ergeben, dass das Kind stark gesundheitlich geschädigt ist und die Geburt bei der Frau starke Schäden verursachen kann DIE INDIKATION Kriminologisch: . Keine Beratungspflicht ● ● ● ● Wenn nach ärztlicher Erkenntnis dringende Gründe dafür sprechen die Schwangerschaft abzubrechen z.B. wegen des Alters oder einer Vergewaltigung RELIGIÖSE POSITIONEN ● ● ● JUDENTUM: lehnt Schwangerschaftsabbrüche ab (außer wenn das Leben der Mutter in Gefahr schwebt) Handlet es sich bei dem ungeborenen Kind um einen Menschen ? In Talmud: bis zum 40 Tag ist die Eizelle "bloß Wasser" Nach den talmudischem Recht, gilt der Fötus nicht als eigenständiges Leben, sondern als Eigentum des Mannes RELIGIÖSE POSITIONEN ● ● ● CHRISTENTUM: Katholisch: bis zum 42 Schwangerschaftstag wird das Leben des ungeborenen Kindes nicht sonderlich in Schutz genommen, danach zieht die Seele in das Kind ein heutzutage ein Abtreibungsgegener, wird als "Auftrgasmord zum Problemlösen" bezeichnet Jedes Dasein, hat das unverletzliche Recht auf Leben Abtreibung ist Mord und eine Sünde Evangelisch: möchte Abtreibung vermeiden gerechtfertigt wenn z.B. Die physische oder psychische Gesundheit der Mutter in Gefahr schwebt oder schwere Behinderungbeim Kind oder Vergewaltigung RELIGIÖSE POSITIONEN ● ● ● ● ● ● BUDDHISMUS: jede kleine Form von Lebewesen darf nicht zerstört werden - dies gilt ab der Zeugung des Lebewesens wird als Mord angesehen HINDUISMUS: Leben beginnt im Moment der Zeugung Körper als Hülle für die Seele, die austauschbar ist • Ärzte, welche die Abtreibung durchführen, handeln sich schlechtes Karma ein RELIGIÖSE POSITIONEN ● ● ISLAM: Tötungsverbot (Abtreibung im Ausnahmefall) laut dem Koran eine Sünde 120 oder 40 Tage nach der Befruchtung beseelt Abtreibung ist in allen Weltreligionen inakzeptabel, jedoch wird unterschiedlich argumentiert ● ● ● ETHISCH/MORALISCH VERTRETBAR ? dem Embryo wird das selbe Recht auf leben und der selbe moralische Status wie einem erwachsenen Menschen zugesprochen Jedem Menschen, egal welcher Herkunft, Nationalität, Status oder Fähigkeiten, wird die gleiche Würde zugesprochen Medizinethik: ab wann darf eine Abtreibung Mord genannt werden ? Biologen: Leben beginnt beim Zusammentreffen von Ei und Samenzelle oder Leben beginnt erst nach der Geburt Konservative Position: dem Embryo werden die gleichen Rechte zugewiesen wie einem erwachsenen - Abtreibung nicht moralisch vertretbar Radikalliberaler Standpunkt: Abtreibung moralisch zulässig - dem Embryo werden wenige bis gar keine menschlichen Rechte zugeteilt ETHISCH MORALISCH VERTRETBAR ? ● • Liberale Position: der moralische Status wird zugesprochen- schwierig zu unterscheiden ab wann eine Abtreibung moralisch vertretbar ist • Behinderung/schwere Krankheit beim Embryo: diskriminierend - das Kind nur deswegen abzutreiben wäre allen behinderten oder kranken Menschen gegenüber diskriminierend (Spätabtreibung) ● • Ethische Problem der Abtreibung: das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht auf leben gegeneinander UNSERE MEINUNG/FAZIT ● ● ● ● Ja, moralisch vertretbar, aber trotzdem situationsbedingt z.B.Vergewaltigung und bei gesunder/ finanziell stabiler Beziehung das Wohl der Frau steht im Vordergrund z.B. bei psychischen Problemen Trotzdem wäre Adoption oder Pflegefamilie auch noch ein Thema Wir finden es gut, dass es die Beratungsregelungen gibt • Wir finden es trotzdem problematisch wie mit so etwas in anderen Ländern oder Kulturen gehandhabt wird QUELLEN ● ● ● https://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsa bbruch haeufigste-gruende • https://www.gwi- ● https://www.profemina.org/de-de/abtreibung/4- boell.de/de/2017/07/24/abtreibung-ist-mord- frauenrechte-duerfen-nicht-ueber-das- werdende-leben-gestellt-werden https://www.aerzteblatt.de/archiv/201945/Schw angerschaftsabbruch-Ein-moralphilosophischer- und-rechtlicher-Kompromiss https://www.iptc.org/ • -weitere Bilder von Google/online Bilder VERURTEILUNG BERATUNGSPFLICHT GYNÄKOLOGEN ZEITDRUCK GIBT ES FRAGEN?