Recht: Formale und Materiale Bestimmung
Recht ist eine normative Ordnung unseres Zusammenlebens mit Zwangscharakter, gleichzeitig aber auch ein "Wille zur Gerechtigkeit". Es erfüllt wichtige Funktionen: Es schafft Ordnung, reguliert Verhalten, löst Konflikte und begrenzt Herrschaft.
In der Rechtsphilosophie unterscheiden wir zwischen Naturrecht und positivem Recht. Naturrecht gilt überzeitlich und universell, unabhängig vom geschriebenen Gesetz. Es basiert auf natürlichen, vor- und überstaatlichen Rechten des Menschen und kann kosmologisch (auf Gott bezogen), anthropologisch (im Wesen des Menschen begründet) oder rational (in der Vernunft begründet) sein.
Positives Recht hingegen ist von Menschen gemacht und gilt nur zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten. Der Rechtspositivismus trennt Moral und Recht strikt voneinander. Er behauptet, dass nur vom Gesetzgeber erlassene Gesetze als Recht gelten, unabhängig davon, ob sie moralischen Anforderungen genügen.
💡 Eine wichtige Frage für Prüfungen: Ist ein Gesetz nur dann gültig, wenn es auch gerecht ist? Der Rechtspositivismus sagt nein, während das Naturrecht dies bejaht.
Die Spannung zwischen Naturrecht und positivem Recht zeigt sich auch in unserem Grundgesetz, das sowohl auf gesetzten Normen als auch auf unveräußerlichen Menschenrechten basiert.






