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3.10.2021
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Recht und Gerechtigkeit 1. Was ist Recht? - System von Regeln soll das menschliche Verhaltem bestimmen (Sollens – Aussagen, die sagen, was getan / unterlassen werden sollte) - Recht im ,,objektiven Sinne" als Gesamtheit aller Regeln einer Gesellschaft die keine Ausnahmen zulässt => niemand steht über dem Gesetz 2. Was ist eine Norm? - Aussagen der praktischen Notwendigkeit („muss“, „darf/soll/kann nicht“…..) - man unterscheidet: Vernunftsregeln, Spielregeln, soziale Regeln (legale Regeln, Konventionen, moralische Regeln 3. Eigenschaften von Rechtsnormen - verbunden mit einem „staatlichen Zwangsakt“ (Strafen) <=> Moral: nur innerer Selbstzwang - werden von Mitgliedern der Legislative erlassen - sog, Verfassungsnorm regelt, wer Rechtsnormen erlassen darf - Rechtscharakter von Verfassungsnormen: insgesamt akzeptiert und regelmäßig befolgt - sind gebunden an eine Organisation die innerhalb eines bestimmten Gebietes souverän ist und das Gewaltmonopol hat (z. B. Staat) 4. Funktionen des Rechts - geordnetes Zusammenleben (=soziale Integration) - Konfliktlösung und -vermeidung (=Verhaltenssteuerung und Konfliktbereinigung) - Regulierung existierender Herrschaftsstrukturen (=Legitimation und Organisation sozialer Herrschaft) - Sozialisation der Individuen (=Erziehung) - Begrenzung sozialer Herrschaft, die Einzelnen Freiräumen verschafft (=Sicherung der Freiheit des Einzelnen) 0 Naturrecht vs. positives Recht - auch überpositives Recht" - Normen für das menschliche Zusammenleben deren Verbindlichkeit unabhängig von positiver Setzung ist - Maßstab für die Beurteilung der Güte von Rechtssystemen / für positive Rechtssetzung - ist positivem Recht übergeordnet Naturrechtslehren: - behaupten, dass es ein Naturrecht gibt - versch. Begründungen: göttliche Autorität (z.B. 10 Gebote), die Natur des Menschen, das Vernunftrecht (Norm objektiv...
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richtig, wenn überzeugend begründet und nicht mit guten Gründen zurückweisbar) - innerhalb einer staatlichen Ordnung gesetzt, beschlossen und in Geltung gebrachtes Recht - in geregelten Gesetzgebungsverfahren festgesetzt - nur positives Recht, wenn es vom Gesetzgeber auch durchgesetzt wird Rechtspositivismus: - es gibt kein Naturrecht - Recht ist nur durch positive Setzung gültig - nur positives Recht ist Recht Formen des Naturrechts 1. kosmologisches Naturrecht - Rechtsgrundsätze sind in Gott/ der von ihm gestifteten Weltordnung begründet (Thomas von Aquin) 2. Anthropologisches Naturrecht - Naturrechte werden mit der Natur / dem Wesen des Menschen (anthropos) begründet 3. rationales Naturrecht - Naturrechte werden von der menschlichen Vernunft (ratio) bestimmt (Hugo Grotius ist, das Gebot der Vernunft") Wichtige Begriffe 1. Grundrechte: Rechte des Einzelnen gegenüber der Staatsgewalt; gelten als überstaatliches Recht, sind in der Bundesrepublik im Grundgesetz niedergelegt; Orientierung an den Menschenrechten 2. Menschenrechte: eignen dem Menschen allein durch sein Menschsein, können weder verleihen noch aberkannt werden; 1948: allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 3. Naturzustand: menschliches Zusammenleben in verstaatlichen Gemeinschaften; in der Staatsphilosophie meist gedankenexperiementeller Ausgangspunkt zur Herleitung staatlicher Ordnungsprinzipen 4. Sittengesetz: Regeln des Tuns oder Unterlassens (moralische Normen), deren Befolgung vom allgemeinen Bewusstsein als Pflicht erachtet wird. Moralische, überpositive Grundlage positiven Rechts 5. Völkerrecht: enthält die Rechtsgrundsätze über das gegenseitige Verhalten und Verhältnis der Staaten der zivilisierten Welt