Funktionen des Rechts und Rechtsphilosophie
Das Recht erfüllt in der Gesellschaft mehrere wichtige Funktionen:
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Ordnungsfunktion: Das Recht schafft klare Regeln und Strukturen für das Zusammenleben.
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Gerechtigkeitsfunktion: Es dient der Durchsetzung von Gerechtigkeit auf moralischer und sozialer Ebene.
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Herrschaftsfunktion: Das Recht legt die gesellschaftliche Ordnung fest und setzt sie durch.
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Herrschaftskontrollfunktion: Es kontrolliert die festgelegte Ordnung und Herrschaft.
Der Rechtspositivismus und das Naturrecht stellen zwei gegensätzliche rechtsphilosophische Ansätze dar:
Der Rechtspositivismus trennt Recht und Moral strikt. Er besagt, dass Recht das ist, was der Gesetzgeber als Norm festlegt, unabhängig von moralischen Überlegungen.
Beispiel: In der Weimarer Republik gab es Gesetze, die von vielen als ungerecht empfunden wurden, wie die Judenverfolgung, die aber trotzdem befolgt werden mussten.
Highlight: Der Rechtspositivismus betont die Ordnungsfunktion des Rechts, vernachlässigt aber moralische Aspekte.
Das Naturrecht hingegen geht von universell gültigen moralischen Gesetzen aus, die über den Verfassungen einzelner Staaten stehen.
Beispiel: Die Menschenrechte werden oft als Ausdruck des Naturrechts verstanden.
Highlight: Das Naturrecht betont die Gerechtigkeitsfunktion des Rechts, kann aber zu Rechtsunsicherheit führen.
Nach 1945 kam es zu einer Synthese beider Ansätze, indem naturrechtliche Prinzipien wiedieMenschenwu¨rde in positives Recht überführt wurden, beispielsweise durch die Erklärung der Menschenrechte 1948.