Funktionen des Rechts
Das Recht erfüllt in unserer Gesellschaft vier wesentliche Funktionen. Die Ordnungsfunktion sorgt für klare Regeln – dabei ist weniger wichtig, wie etwas geregelt wird, sondern dass überhaupt eine Regelung besteht. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Festlegung, ob Links- oder Rechtsverkehr gilt.
Die Gerechtigkeitsfunktion dient der Durchsetzung von Gerechtigkeit auf moralischer und sozialer Ebene. Sie betrifft uns alle und versucht, ein Gleichgewicht in der Gesellschaft herzustellen. Die 3 Funktionen des Rechts werden ergänzt durch die Herrschaftsfunktion (Festlegung und Durchsetzung der Ordnung) sowie die Herrschaftskontrollfunktion (Überwachung der festgelegten Ordnung).
💡 Die Schutzfunktion des Rechts ist ein übergreifendes Prinzip: Durch klare Regeln und deren Durchsetzung werden sowohl Individuen als auch die Gesellschaft als Ganzes geschützt.







