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Schule. Endlich einfach.
Ethik /
Gerechtigkeit,(Aristoteles; John Rawls), Straftheorien
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Eine komplette Zusammenfassung zu 12/1 Ethik am gymnasium. Inhalte: Gerechtigkeit bei Aristoteles und John Rawls, Straftheorie, Strafrechtstheorien, moderner Strafvollzug.
Formen der Gerechtigkeit bei Aristoteles kommutative Gerechtigkeit: zielt auf den Ausgleich rechtswidriger Vorteile und ist Sache des Gerichts. -ausgleichende Gerechtigkeit -arithmetische Proportionalität -Restitutionsprinzip (Wiederherstellung) -Ausgleich zw. dem rechtswidrigen Vorteil des Täters und dem Nachteil des Opfers. -Ziel: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Zentrales Kriterium der Gleichheit) -Ort: Zivil- und Strafrecht bei der distributiven (verteilende oder austeilende) Gerechtigkeit geht es darum, nach welchen Kriterien der Staat Rechte und Pflichten (oder Lasten) an seine Bürger verteilt. - geometrische Proportionalität Verteilungsprinzip - Vorgehensweise: Aufteilung von Gütern: -in mind. 2 Teile und auf mind. 2 Personen - nach dem Prinzip der angemessenen Relation - Voraussetzung: Leistung, Bedürftigkeit: Verteilungskriterien, um Gerechtigkeit herzustellen - Ort: Politik und Gesellschaft (Sozialpolitik) John Rawls-Gerechtigkeit als Fairness Grundstruktur einer Gesellschaft nach Rawls - pol. und soz. Institutionen und die Art ihrer Zusammenarbeit in einer Gesellschaft Art und Weise, wie diese politischen und sozialen Institutionen Rechte und Pflichten zuordnen/ verteilen Art und Weise wie Vorteile, die aus der sozialen Zusammenarbeit entstehen, begründet und verteilt werden. Rawls Menschenbild -freie, gleich berechtigte Bürger, die rational, nach vernünftigen Grundsätzen handeln. Kritik an diesem Menschenbild -Menschen handeln nicht immer rational -> von Emotionen bestimmt -Menschen sind keine ahistorischen, freien Individuen, die sich in Gemeinschaft vernünftig verhalten, sondern es gibt vielerlei historische -Bedingtheit familiäre Bindungen und ererbte Positionen spielen eine wichtige Rolle. Bedingung einer fairen Kooperation zwischen freien und gleichen Personen -sollen bestimmt werden...
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durch eine Übereinkunft, auf die sich die die an der Kooperation Beteiligten einigen - Damit die Übereinkunft gerecht ist, müssen sich die freien und gleichen Personen in einer Situation der Fairness befinden. - Die Bedingungen dürfen es also nicht gestatten, dass ungleiche Verhandlungsvorteile vorliegen. -der Blickpunkt, von dem aus eine faire Vereinbarung erreicht werden kann, ist der sog. Urzustand. -Rawls lehnt hingegen Autoritäten ab (Gesetz Gottes) und Bezugnahme auf eine moralische Werteordnung (Naturrecht) vernünftiger Pluralismus -Bürger innerhalb eines Staates berufen sich auf verschiedene moralische und religiöse Autoritäten -haben verschiedene heilige Texte, religiöse Institutionen und Traditionen -trotzdem bejahen sie einen übergreifenden Konsens und eine vernünftige Kooperation Urzustand -imaginärer neutraler Blickpunkt, von dem aus eine faire Übereinkunft zwischen freien und gleichen Personen erreicht werden kann. -darf nicht durch die Umstände der real existierenden gesellschaftlichen Grundstrukturen bestimmt werden. -die Beteiligten abstrahieren von Rasse, ethnischer Gruppenzugehörigkeit, Geschlecht, angeborenen Fähigkeiten, Intelligenz Schleier des Nichtwissens -im Urzustand befinden sich die Beteiligten hinter einem schleier des Nichtwissens. -Da sie bewusst von Gruppenzugehörigkeit, Rasse abstrahieren und so tun, als wäre weder ihre eigene soziale Stellung noch die von ihnen vertretene religiöse oder moralische Global,ehre bekannt. Straftheorien = Aussagen über die Rechtfertigung des Strafrechts Absolute: -Sinn der Strafe besteht allein in der Vergeltung der Unrechtsstaat -Strafe wird durch Gerechtigkeit gefordert und legitimiert -keine Rücksicht auf Täter und gesellschaftlicher Wirkung -Strafe als Sühne, Vergeltung und Ausgleich von Unrecht Vereinigungstheorie Verbindet Elemente der relativen und absoluten Straftheorien miteinander Relative: -verhinderung künftiger Delikte, beziehen sich auf Zweck der Verbrechensvorbeugung -Folgen und Zweck orientiert Strafbedürfnisse des Kollektives: -Strafe als Mittel, um Wiederholung einer Straftat zu verhindern Generalprävention Einwirkung auf die Allgemeinheit -Abschreckung potentieller Täter (negative) -Bestätigung des Rechtsbewusstsein, Abschreckung vor Selbstjustiz! Demonstration der Durchsetzungskraft des Staates (positive) -präventiv: Aufgabe allein Spezial- und Generalprävention -vergeltend: Strafe dient sowohl Vergeltung als auch Spezial- und Generalprävention Der Täter-Opfer Ausgleich Vorteile: -Möglichkeit des Opfers, sein Leid dem Täter direkt mitzuteilen und so die Tat besser zu verarbeiten. -Möglichkeit des Opfers, auf einfache Weise Schadensersatz und Wiedergutmachung zu bekommen -ohne Zivilprozess und ohne die Gefahr, dass der Täter nach einer Strafe nicht mehr zahlungsfähig oder -willig ist. Individualprävention Einwirkung auf den Täter -Abschreckung (negative) -Resozialisierung (positive) Einsatzbereiche: -bei Gewalt- und Körperverletzungsdelikten sowie Sachbeschädigung, im Jugendstrafrecht auch Raub- und Erpressungsdelikte -bei Eigentumsdelikten (selten) -nicht anzuwenden bei schweren Verbrechen (mord, totschlag, vergewaltigung) -wird vornehmlich im Jugendstrafrecht eingesetzt -ohne Strafe fehlt dem Täter diese Möglichkeit -Voraussetzung: Täter verfügt über ein Strafbedürfniss -Verlangen des Gemeinschaftsbewusstseins nach Reaktion auf die Verletzung anerkannter Normen, erkennbar an den nach schweren Straftaten laut geäußerten Wünschen nach Bestrafung der Täter. -Wurzeln der gesellschaftlichen Strafbedürfnisse sind nicht klär bär, Möglichkeiten: "natürliches Empfinden", Erziehung, rationale -Überlegung zum Schutz der Gesellschaft, Mangel an anderen Reaktionsmöglichkeiten, Sadismus, Verringerung der Gefahr von Selbstjustiz -Zweck: Wiederherstellung des Rechtsfriedens, Stärkung des Rechtsbewusstseins, Befriedigung des Genugtuungsbedürfnisses des Opfers des Täters: -Strafe als Möglichkeit für den Täter, die Schuld zu verarbeiten und zu sühnen und damit seine Psyche zu festigen "wohltuender Charakter" der Strafe für den Täter Was soll bei der Strafzumessung im Vordergrund stehen? -Tat und ihre Schwere: Tatstrafrecht -> absolute Straftheorie, Generalprävention -Tätermerkmale: Täterstrafrecht -> Spezialprävention J Deutschland: Mischform Strafrechtstheorien Zielsetzung des modernen Strafvollzugs *Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten -Gefangene befähigen, Leben ohne Straftaten zu führen oder -therapeutische Maßnahmen: Sozialtherapie, Psychotherapie, Drogentherapie -andere Maßnahmen:Aus- und Weiterbildung, Beratung bei Lösung persönlicher und wirtschaftlicher Probleme, Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben der Anstalt -offener Vollzug: Erleichterung der Rückkehr in die Freiheit Voraussetzungen: Eignung für offenen Vollzug, keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr Probleme des derzeitigen Strafvollzugs... spezieller Tätergruppen, die letztlich nur verwahrt werden: -Ausländer, die nach der Strafe ausgewiesen werden:kein Resozialisierungangebot, da dieses die späteren Lebensbedingungen im Herkunftsland nicht berücksichtigen kann -Spätaussiedler (aus Staaten der ehem. Sowjetunion): lehnen Resozialisierungsangebote prinzipiell ab -kurzzeitinhaftierte: kein zugang zu Behandlungsangeboten -Täter aus der organisierten Kriminalität: behandlungsresistent -Täter mit bewusster, utilitaristischer fundierter Entscheidung für kriminelle Handlung: behandlungsresistent Probleme des Vollzugs: -Überfüllung der Gefängnisse -Personalknappheit -Sparzwänge -> Strafvollzug spiegelt gesellschaftliche Probleme wieder
Ethik /
Gerechtigkeit,(Aristoteles; John Rawls), Straftheorien
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Eine komplette Zusammenfassung zu 12/1 Ethik am gymnasium. Inhalte: Gerechtigkeit bei Aristoteles und John Rawls, Straftheorie, Strafrechtstheorien, moderner Strafvollzug.
Straftheorien
231
11/12
12/1 Schuld und Strafe
85
11/12/13
Absolute und Relative Straftheorie
17
8
3
Schuld und Strafe
11
12
Formen der Gerechtigkeit bei Aristoteles kommutative Gerechtigkeit: zielt auf den Ausgleich rechtswidriger Vorteile und ist Sache des Gerichts. -ausgleichende Gerechtigkeit -arithmetische Proportionalität -Restitutionsprinzip (Wiederherstellung) -Ausgleich zw. dem rechtswidrigen Vorteil des Täters und dem Nachteil des Opfers. -Ziel: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Zentrales Kriterium der Gleichheit) -Ort: Zivil- und Strafrecht bei der distributiven (verteilende oder austeilende) Gerechtigkeit geht es darum, nach welchen Kriterien der Staat Rechte und Pflichten (oder Lasten) an seine Bürger verteilt. - geometrische Proportionalität Verteilungsprinzip - Vorgehensweise: Aufteilung von Gütern: -in mind. 2 Teile und auf mind. 2 Personen - nach dem Prinzip der angemessenen Relation - Voraussetzung: Leistung, Bedürftigkeit: Verteilungskriterien, um Gerechtigkeit herzustellen - Ort: Politik und Gesellschaft (Sozialpolitik) John Rawls-Gerechtigkeit als Fairness Grundstruktur einer Gesellschaft nach Rawls - pol. und soz. Institutionen und die Art ihrer Zusammenarbeit in einer Gesellschaft Art und Weise, wie diese politischen und sozialen Institutionen Rechte und Pflichten zuordnen/ verteilen Art und Weise wie Vorteile, die aus der sozialen Zusammenarbeit entstehen, begründet und verteilt werden. Rawls Menschenbild -freie, gleich berechtigte Bürger, die rational, nach vernünftigen Grundsätzen handeln. Kritik an diesem Menschenbild -Menschen handeln nicht immer rational -> von Emotionen bestimmt -Menschen sind keine ahistorischen, freien Individuen, die sich in Gemeinschaft vernünftig verhalten, sondern es gibt vielerlei historische -Bedingtheit familiäre Bindungen und ererbte Positionen spielen eine wichtige Rolle. Bedingung einer fairen Kooperation zwischen freien und gleichen Personen -sollen bestimmt werden...
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Schule. Endlich einfach.
durch eine Übereinkunft, auf die sich die die an der Kooperation Beteiligten einigen - Damit die Übereinkunft gerecht ist, müssen sich die freien und gleichen Personen in einer Situation der Fairness befinden. - Die Bedingungen dürfen es also nicht gestatten, dass ungleiche Verhandlungsvorteile vorliegen. -der Blickpunkt, von dem aus eine faire Vereinbarung erreicht werden kann, ist der sog. Urzustand. -Rawls lehnt hingegen Autoritäten ab (Gesetz Gottes) und Bezugnahme auf eine moralische Werteordnung (Naturrecht) vernünftiger Pluralismus -Bürger innerhalb eines Staates berufen sich auf verschiedene moralische und religiöse Autoritäten -haben verschiedene heilige Texte, religiöse Institutionen und Traditionen -trotzdem bejahen sie einen übergreifenden Konsens und eine vernünftige Kooperation Urzustand -imaginärer neutraler Blickpunkt, von dem aus eine faire Übereinkunft zwischen freien und gleichen Personen erreicht werden kann. -darf nicht durch die Umstände der real existierenden gesellschaftlichen Grundstrukturen bestimmt werden. -die Beteiligten abstrahieren von Rasse, ethnischer Gruppenzugehörigkeit, Geschlecht, angeborenen Fähigkeiten, Intelligenz Schleier des Nichtwissens -im Urzustand befinden sich die Beteiligten hinter einem schleier des Nichtwissens. -Da sie bewusst von Gruppenzugehörigkeit, Rasse abstrahieren und so tun, als wäre weder ihre eigene soziale Stellung noch die von ihnen vertretene religiöse oder moralische Global,ehre bekannt. Straftheorien = Aussagen über die Rechtfertigung des Strafrechts Absolute: -Sinn der Strafe besteht allein in der Vergeltung der Unrechtsstaat -Strafe wird durch Gerechtigkeit gefordert und legitimiert -keine Rücksicht auf Täter und gesellschaftlicher Wirkung -Strafe als Sühne, Vergeltung und Ausgleich von Unrecht Vereinigungstheorie Verbindet Elemente der relativen und absoluten Straftheorien miteinander Relative: -verhinderung künftiger Delikte, beziehen sich auf Zweck der Verbrechensvorbeugung -Folgen und Zweck orientiert Strafbedürfnisse des Kollektives: -Strafe als Mittel, um Wiederholung einer Straftat zu verhindern Generalprävention Einwirkung auf die Allgemeinheit -Abschreckung potentieller Täter (negative) -Bestätigung des Rechtsbewusstsein, Abschreckung vor Selbstjustiz! Demonstration der Durchsetzungskraft des Staates (positive) -präventiv: Aufgabe allein Spezial- und Generalprävention -vergeltend: Strafe dient sowohl Vergeltung als auch Spezial- und Generalprävention Der Täter-Opfer Ausgleich Vorteile: -Möglichkeit des Opfers, sein Leid dem Täter direkt mitzuteilen und so die Tat besser zu verarbeiten. -Möglichkeit des Opfers, auf einfache Weise Schadensersatz und Wiedergutmachung zu bekommen -ohne Zivilprozess und ohne die Gefahr, dass der Täter nach einer Strafe nicht mehr zahlungsfähig oder -willig ist. Individualprävention Einwirkung auf den Täter -Abschreckung (negative) -Resozialisierung (positive) Einsatzbereiche: -bei Gewalt- und Körperverletzungsdelikten sowie Sachbeschädigung, im Jugendstrafrecht auch Raub- und Erpressungsdelikte -bei Eigentumsdelikten (selten) -nicht anzuwenden bei schweren Verbrechen (mord, totschlag, vergewaltigung) -wird vornehmlich im Jugendstrafrecht eingesetzt -ohne Strafe fehlt dem Täter diese Möglichkeit -Voraussetzung: Täter verfügt über ein Strafbedürfniss -Verlangen des Gemeinschaftsbewusstseins nach Reaktion auf die Verletzung anerkannter Normen, erkennbar an den nach schweren Straftaten laut geäußerten Wünschen nach Bestrafung der Täter. -Wurzeln der gesellschaftlichen Strafbedürfnisse sind nicht klär bär, Möglichkeiten: "natürliches Empfinden", Erziehung, rationale -Überlegung zum Schutz der Gesellschaft, Mangel an anderen Reaktionsmöglichkeiten, Sadismus, Verringerung der Gefahr von Selbstjustiz -Zweck: Wiederherstellung des Rechtsfriedens, Stärkung des Rechtsbewusstseins, Befriedigung des Genugtuungsbedürfnisses des Opfers des Täters: -Strafe als Möglichkeit für den Täter, die Schuld zu verarbeiten und zu sühnen und damit seine Psyche zu festigen "wohltuender Charakter" der Strafe für den Täter Was soll bei der Strafzumessung im Vordergrund stehen? -Tat und ihre Schwere: Tatstrafrecht -> absolute Straftheorie, Generalprävention -Tätermerkmale: Täterstrafrecht -> Spezialprävention J Deutschland: Mischform Strafrechtstheorien Zielsetzung des modernen Strafvollzugs *Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten -Gefangene befähigen, Leben ohne Straftaten zu führen oder -therapeutische Maßnahmen: Sozialtherapie, Psychotherapie, Drogentherapie -andere Maßnahmen:Aus- und Weiterbildung, Beratung bei Lösung persönlicher und wirtschaftlicher Probleme, Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben der Anstalt -offener Vollzug: Erleichterung der Rückkehr in die Freiheit Voraussetzungen: Eignung für offenen Vollzug, keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr Probleme des derzeitigen Strafvollzugs... spezieller Tätergruppen, die letztlich nur verwahrt werden: -Ausländer, die nach der Strafe ausgewiesen werden:kein Resozialisierungangebot, da dieses die späteren Lebensbedingungen im Herkunftsland nicht berücksichtigen kann -Spätaussiedler (aus Staaten der ehem. Sowjetunion): lehnen Resozialisierungsangebote prinzipiell ab -kurzzeitinhaftierte: kein zugang zu Behandlungsangeboten -Täter aus der organisierten Kriminalität: behandlungsresistent -Täter mit bewusster, utilitaristischer fundierter Entscheidung für kriminelle Handlung: behandlungsresistent Probleme des Vollzugs: -Überfüllung der Gefängnisse -Personalknappheit -Sparzwänge -> Strafvollzug spiegelt gesellschaftliche Probleme wieder