Relative Straftheorie: Prävention und Systemstabilisierung
Die relative Straftheorie steht im Kontrast zur absoluten Theorie und fokussiert sich auf die Prävention zukünftiger Straftaten. Diese Theorie ist präventiv orientiert und dient sowohl der Verhinderung künftiger Delikte als auch der Stabilisierung des Rechtssystems und dem Schutz von Rechtsgütern.
Definition: Die Relative Straftheorie betrachtet Strafe als Mittel zum Zweck, mit dem Ziel, künftige Straftaten zu verhindern und das Rechtssystem zu stärken.
Die relative Straftheorie unterscheidet zwischen Generalprävention und Spezialprävention:
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Generalprävention:
- Positive Prävention: Stärkung des Vertrauens in das Rechtssystem und Förderung des allgemeinen Rechtsgehorsams.
- Negative Prävention: Abschreckung potenzieller Täter durch Bewusstmachung möglicher Strafen.
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Spezialprävention:
- Positive Prävention: Resozialisierung des Täters und Vorbeugung weiterer Straftaten.
- Negative Prävention: Separation des Täters von der Gesellschaft durch Freiheitsentzug.
Example: Ein Generalprävention Beispiel wäre die mediale Berichterstattung über Verurteilungen, um die Allgemeinheit abzuschrecken und das Rechtsbewusstsein zu stärken.
Die relative Straftheorie berücksichtigt somit sowohl die gesellschaftlichen als auch die individuellen Aspekte der Strafverfolgung und -vollstreckung.





