Absolute Straftheorie: Das Fundament der Vergeltung
Die absolute Straftheorie, auch als Vergeltungstheorie bekannt, hat ihre Wurzeln in der deutschen Rechtsphilosophie und geht auf bedeutende Denker wie Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel zurück. Diese Theorie vertritt den Standpunkt, dass Strafe keinen über sich selbst hinausgehenden Zweck erfüllen muss.
Definition: Die absolute Straftheorie besagt, dass um der Strafe willen gestraft wird, ohne einen gesellschaftlichen Nutzen oder weiterreichenden Zweck zu verfolgen.
Im Gegensatz zu früheren Vorstellungen von persönlicher Rache oder Genugtuung dient die Strafe nach dieser Theorie der Wiederherstellung des Ideals der Gerechtigkeit. Kant argumentierte, dass nur das Wiedervergeltungsrecht die Qualität und Quantität der Strafe bestimmen könne und es keinen Ersatz für die Straftat selbst gebe.
Highlight: Die absolute Straftheorie betrachtet Strafe nicht als politisches Mittel zur Erhaltung der Gesellschaft, sondern als in sich selbst gerecht.
Das Menschenbild dieser Strafzwecktheorie geht vom freien Willen des Straftäters aus. Diese Annahme ist entscheidend, da nur so die Würde des Täters geachtet werden kann. Die absolute Straftheorie stellt somit einen wichtigen Pfeiler im Verständnis von Gerechtigkeit und Menschenwürde im Strafrecht dar.
Example: Ein Absolute Straftheorie Beispiel wäre die Verhängung einer Freiheitsstrafe allein aufgrund der Schwere der Tat, ohne Berücksichtigung möglicher präventiver Wirkungen.