Moderner Strafvollzug: Ziele und Herausforderungen
Bei der Strafzumessung steht im deutschen Rechtssystem eine Mischung aus Tatstrafrecht (Fokus auf die Schwere der Tat) und Täterstrafrecht (Berücksichtigung individueller Tätermerkmale) im Vordergrund. Diese Kombination spiegelt den Einfluss verschiedener Gerechtigkeitstheorien wider.
Der moderne Strafvollzug verfolgt zwei Hauptziele: den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten und die Befähigung der Gefangenen, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen. Um diese Ziele zu erreichen, kommen verschiedene Maßnahmen zum Einsatz: therapeutische Angebote wie Sozial- und Psychotherapie, aber auch Aus- und Weiterbildungsprogramme.
Der offene Vollzug stellt eine besondere Form dar, die die Rückkehr in die Freiheit erleichtern soll. Voraussetzungen sind die Eignung des Gefangenen sowie das Fehlen von Flucht- oder Missbrauchsgefahr.
💡 Rawls' Differenzprinzip lässt sich auf den Strafvollzug übertragen: Ungleichheiten in der Behandlung von Straftätern sind nur dann gerecht, wenn sie den am schlechtesten gestellten Mitgliedern der Gesellschaft zugutekommen – etwa durch verbesserte Resozialisierung und damit weniger Rückfälle.
Der Strafvollzug steht jedoch vor zahlreichen Herausforderungen. Bei bestimmten Tätergruppen – wie Ausländern mit Ausweisungsperspektive oder Tätern der organisierten Kriminalität – stoßen Resozialisierungsbemühungen an Grenzen. Zudem erschweren strukturelle Probleme wie Überfüllung der Gefängnisse, Personalknappheit und finanzielle Einschränkungen die Umsetzung idealer Gerechtigkeitskonzepte.