Das Thema Sterbehilfe wird in Deutschland kontrovers diskutiert und wirft ethische sowie rechtliche Fragen auf. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben wurde 2020 vom Bundesverfassungsgericht gestärkt, indem es den § 217 StGB für verfassungswidrig erklärte. Die verschiedenen Formen der Sterbehilfe - aktiv, passiv, indirekt und Beihilfe zum Suizid - unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Regelungen. Während aktive Sterbehilfe verboten bleibt, sind passive und indirekte Sterbehilfe sowie Suizidbeihilfe unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die ethische Debatte dreht sich um Fragen der Selbstbestimmung, Würde und Leidvermeidung einerseits sowie den Schutz des Lebens andererseits.
• Fallbeispiele wie der angeklagte Hausarzt in Berlin 2018 verdeutlichen die rechtlichen Grauzonen.
• Philosophen wie Kant, Singer und Bentham bieten unterschiedliche ethische Perspektiven auf das Thema.
• Die gesetzliche Lage in Europa variiert, mit einigen Ländern, die aktive Sterbehilfe erlauben.
• Pro-Argumente betonen Selbstbestimmung und Leidvermeidung, Contra-Argumente warnen vor Missbrauch und ethischen Konflikten.