Formen der Sterbehilfe
Es werden verschiedene Formen der Sterbehilfe unterschieden:
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Passive Sterbehilfe: Behandlungsabbruch bei alters- oder krankheitsbedingten Gründen, wobei der Betroffene an seiner Krankheit stirbt.
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Direkte aktive Sterbehilfe: Beabsichtigte Herbeiführung des Todes auf Wunsch des Patienten, entweder gemäß Patientenverfügung oder als Euthanasie ohne vorliegende Verfügung.
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Indirekte aktive Sterbehilfe: Schmerzlinderung bei Patienten im Endstadium, die als Nebenwirkung zu einem früheren Tod führen kann.
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Beihilfe zum Suizid: Ein selbstbestimmungsfähiger Patient hat die "Tatherrschaft", der Helfer besorgt lediglich das todbringende Medikament.
Highlight: Die Unterscheidung dieser Formen ist entscheidend für die ethische und rechtliche Bewertung der Sterbehilfe.
Diese Differenzierung bildet die Grundlage für die Diskussion der rechtlichen und ethischen Aspekte der Sterbehilfe.











































