Menschenwürde als fundamentales Rechtsgut
Die Menschenwürde Definition im rechtlichen Kontext ist im Grundgesetz verankert. Artikel 1 des Grundgesetzes etabliert die Menschenwürde als normativen Satz und absolute Grenze. Sie ist abwägungsfest, was bedeutet, dass kein anderes Grundrecht über die Menschenwürde gestellt werden darf. Bei Abwägungen muss immer zugunsten der Menschenwürde entschieden werden.
Highlight: Jeder Mensch besitzt Menschenwürde, unabhängig von seinen Taten oder Eigenschaften - selbst Mörder, Verstorbene oder Menschen, denen äußerliche Kriterien des Menschseins fehlen.
Der Staat hat die Pflicht, die Menschenwürde zu schützen und Gesetze zu erlassen, die sie bewahren. Dies unterstreicht die Bedeutung der Menschenwürde Definition Jura in der Rechtspraxis.
Philosophische Begründungen der Menschenwürde:
- Pico della Mirandola (1463-1494):
- Basiert auf der biblischen Vorstellung der Ebenbildlichkeit Gottes
- Sieht den Menschen als Geschöpf von unbestimmter Gestalt
- Menschen haben die Freiheit, ihre eigenen Grenzen zu gestalten
Quote: "Menschen sind ihr eigener Bildner und Schöpfer, sie können sich sowohl schlecht (zum Tier) entwickeln oder aber auch gut (die eigene Art erhöhen)"
- Immanuel Kant (1724-1804):
- Entfernt sich von der religiösen Begründung
- Unterscheidet zwischen dem Menschen im Natursystem und als Geisteswesen
- Betont, dass der Mensch nie nur als Mittel, sondern immer auch als Zweck an sich selbst dienen muss
Quote: "Der Mensch hat eine Würde, ist ein Objekt der Achtung, die er von jedem fordern kann"
Vocabulary: Abwägungsfest - Ein Rechtsbegriff, der bedeutet, dass ein Recht oder Prinzip nicht gegen andere Rechte oder Interessen abgewogen werden kann.