Naturrecht und alternative Normenbegründungen
Das Naturrecht bildet ein System rechtlicher Normen, das für alle Menschen aufgrund ihrer gemeinsamen Wesensnatur gültig ist, unabhängig von faktischer Anerkennung. Es zielt auf das Allgemeinwohl durch Vermeidung des Bösen und Verwirklichung des Guten ab.
Definition: Naturrecht ist ein System rechtlicher Normen, das für alle Menschen aufgrund ihrer gemeinsamen Wesensnatur gültig ist, unabhängig von faktischer Anerkennung.
Die Grundlage des Naturrechts geht auf antike Vorstellungen zurück, insbesondere auf Thomas von Aquin, der den Schöpfungsplan Gottes als Fundament einer umfassenden Ordnung sah. Der Mensch soll diese Ordnung mithilfe seiner Vernunft erfassen und durch sein Handeln fördern.
Highlight: Die Schlüsselstellung des Menschen im Naturrecht begründet die Menschenwürde als wichtigsten Grundwert.
Ein zentrales Konzept im Naturrecht ist die "lex aeterna" (das ewige Gesetz), welches das natürliche Sittengesetz darstellt. Die Ethik wird hierbei nicht vom Handeln, sondern vom Wert her begründet und gilt zu jeder Zeit für alle Menschen.
Vocabulary: Lex aeterna bezeichnet im Naturrecht das ewige Gesetz, das als natürliches Sittengesetz verstanden wird.
Allerdings birgt das Naturrecht die Gefahr des naturalistischen Fehlschlusses: Aus den Gegebenheiten des faktischen und normativen Seins kann nicht logisch zwingend auf ein Sollen geschlossen werden.
Im Gegensatz zum Naturrecht steht der Rechtspositivismus, der das positive Recht als Maßstab für Gut und Böse setzt. Positives Recht ist das faktisch gegebene, vom Menschen gesetzte und geltende Recht.
Definition: Rechtspositivismus betrachtet das faktisch gegebene, vom Menschen gesetzte Recht als Maßstab für Gut und Böse.
Die Trennungsthese des Rechtspositivismus besagt, dass Gerechtigkeit kein Gegenstand des Rechts ist. Recht wird als selbstständiges, unabhängiges Wertesystem verstanden.
Example: Die Radbruchsche Formel stellt eine Kritik am strikten Rechtspositivismus dar, indem sie postuliert, dass ungerechte Normen niemals geltendes Recht sein können.
Der Utilitarismus als weiteres Modell der Normenbegründung macht den praktischen Nutzen zum obersten Prinzip sittlichen Handelns. Begründet von Jeremy Bentham und John Stuart Mill, reagiert dieser Ansatz auf die Veränderungen des 19. Jahrhunderts.
Definition: Der Utilitarismus bewertet Handlungen nach ihrem Nutzen und ihren Folgen für das größtmögliche Glück der größtmöglichen Zahl von Menschen.
Zentrale Prinzipien des Utilitarismus sind das Nützlichkeitsprinzip, das Folgenprinzip, das Lustprinzip und das Sozialprinzip. Diese pragmatische Herangehensweise kann jedoch problematisch sein, da übergeordnete Werte nachrangig behandelt werden und Minderheiteninteressen unberücksichtigt bleiben können.
Highlight: Der Utilitarismus strebt nach der quantitativen und qualitativen Verbesserung der Lebensumstände der Menschen.
Abschließend wird die Pflichtethik erwähnt, die die Selbstbehauptung des Menschen als Wesen der Vernunft in den Mittelpunkt stellt. Sie betont die Bedeutung der inneren Überzeugung und des guten Willens im Handeln.
Quote: "Der Mensch ist aufgerufen, in seinem praktischen Handeln immer nur seiner inneren Überzeugung zu folgen (guter Wille), da er nur so dem Anspruch gerecht werden kann, als sein eigener Gesetzgeber zu fungieren."
Diese verschiedenen Ansätze zur Normenbegründung bieten unterschiedliche Perspektiven auf ethisches Handeln und die Grundlagen des Rechts, wobei jeder Ansatz seine eigenen Stärken und Schwächen aufweist.