Positives Recht und Naturrecht bilden die Grundpfeiler der Rechtsphilosophie und Gerechtigkeitstheorien in der Ethik.
• Das positive Recht umfasst alle staatlich gesetzten Normen mit Ordnungs-, Gerechtigkeits- und Herrschaftsfunktion.
• Die Gerechtigkeitstheorien von Platon bis Rawls entwickeln unterschiedliche Perspektiven auf Gerechtigkeit, von der seelischen Harmonie bis zur Verteilungsgerechtigkeit.
• Die Strafzwecktheorien unterscheiden zwischen absoluten und relativen Ansätzen zur Begründung staatlichen Strafens.
• Das Verhältnis von Recht und Moral wird durch verschiedene Modelle erklärt, die deren Überschneidung oder Eigenständigkeit betonen.