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Gemeinschaftskunde/Sozialwesen /
Gesetzgebung
Hanna Kienle
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11/9/10
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Verfahren der Gesetzgebung
Gesetzgebung Initiativrecht Recht neues Gesetz zur Abstimmung vorzulegen. Ministerium erarbeit Gesetzesentwurf -> Bundesregierung stimmt zu - Bundesrat muss Stellungnahme machen (muss mehrheitlich beschlossen werden) →1. Lesung im Bundestag -Abgeordnete beschäftigen sich in Fachausschüssen mit Gesetzesvorlage, diese geprüft, beraten und in der Regel verändert ->2. Lesung: GV wird erneut Bundestag vorgelegt zur Diskussion - Opposition kann nochmal Änderungsanträge einbringen 3. Lesung: Abstimmung über die Gesetzesvorlage nimmt die Mehrheit die GV an wird sie an Bundesrat weitergeleitet. stimmt Bundesrat auch zu ist Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen Gesetz wird Bundespräsident zur Ausfertigung übergeben lehnt Bundesrat ab, wird der Vermittlungsausschuss angerufen - • besteht aus 16. Abgeordneten aus Bundestag und 16 aus Bundesrat —> Ziel: Kompromiss zwischen Bundesrat und Bundestag finden. → Kompromiss wird an Bundestag weitergeleitet nimmt er diesen an wird es an. Bundesrat weitergeleitet ·lehnt Bundesrat ab: Gesetz gescheitert nimmt Bundesrat an: Gesetz verabschiedet → Ausfertigung, Gesetz wird von zuständigen Fachministern, Bundeskanzlerlin (Regierung) unterschrieben Bundespräsident muss unterschreiben, außer wenn er erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat →> er verkündet das Gesetz im Bundesgesetzblatt (er veröffentlicht esl Gesetz tritt nun in kraft. Zustimmungsgesetze erforden Zustimmung des Bundesrates. Einstimmungsgesetze brauchen keine Zustimmung des Bundesrates
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