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Internationale Konflikte und Friedenspolitik

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Internationale Konflikte und Friedenspolitik Begriffsanalyse Konflikt Quellen: Interpretation Interessensgegensätze Missverständnisse Gefühle Wertevorstellung (Ethik, Ideologie, Religion) Ressourcenzugang 1. Gegensätzliche, unvereinbare Interessen und / oder Handlungen 2. Jeder der Konfliktbeteiligten glaubt recht zu haben 3. Die Konfliktbeteiligten hängen in ihren Ressourcen direkt oder indirekt von einander ab. Ein Konflikt ist eine mindestens von einer Seite als emotional belastend und/oder sachlich inakzeptabel empfundene Interaktion, die durch eine Unvereinbarkeit der Verhaltensweisen, der Interessen und Ziele sowie der Annahmen und Haltungen der Beteiligten gekennzeichnet ist. Ursachen Merkmale Definition O https://www.bpb.de/gesellschaft/medien-und-sport/krieg-in-den-medien/130582/kriegsdefinitionen https://www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflikte/54499/konfliktdefinition Krieg ■ ▪ Interessensgegensätze Unvereinbare Ansprüche Machtkonkurrenz Machtvergrößerung O https://www.bundestag.de/resource/blob/494606/1e69675dfb469de68e2ba1d507324395/wd-2-175-07-pdf-data.pdf O https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/ursachen-und-erscheinungsformen-von-kriegen Ablenkung innerer Spannungen Ressourcenzugang a. Kämpfe zwischen zwei oder mehr bewaffneten Streitkräfte (mindestens eine Seite sind reguläre Streitkräfte einer Regierung) b. auf beiden Seiten muss ein Mindestmaß an zentralgelenkter Organisation der Kriegführenden und des Kampfes gegeben sein; c. Kontinuierlichkeit der bewaffneten Operationen (keine gelegentliche, spontane Zusammen-stöße), mit einer planmäßigen Strategie gewaltsamen Massenkonflikt, der alle genannten Merkmale aufweist. [Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF)] Internationale Konflikte und Friedenspolitik Begriffsanalyse Im Hinblick auf den Eintritt in den Kriegszustand hat sich die Staatenpraxis spätestens seit den beiden Weltkriegen entscheidend geändert. So deklarierten einige Staaten militärische Aktionen nicht mehr als Kriege, um das Kriegsverbot des Briand-Kellogg-Paktes von 1928 zu umgehen. Auch waren nur wenige angreifende Staaten seit dem 2. Weltkrieg dazu bereit, ihren Verstoß gegen das in Art. 2 Nr. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot durch eine Kriegserklärung offenkundig zu machen. Der förmliche Eintritt in den Krieg ist damit selten geworden. Seit dem 2. Weltkrieg wird der Kriegsbegriff von den Staaten in Völkerrechtsabkommen und von der Völkerrechtsliteratur seltener verwendet. Stattdessen sprechen sie ,,internationalen bewaffneten Konflikten" und „nicht-internationalen bewaffneten Konflikten". Das überwiegende Schrifttum sieht „Krieg“ heute als Unterfall...

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des ,,internationalen bewaffneten Konfliktes" an oder geht sogar davon aus, dass der Kriegsbegriff durch den neuen Begriff abgelöst worden ist. Als bewaffnete Konflikte werden gewaltsame Auseinandersetzungen bezeichnet, bei denen die Kriterien der Kriegsdefinition nicht in vollem Umfang erfüllt sind. In der Regel handelt es sich dabei um Fälle, in denen eine hinreichende Kontinuität der Kampfhandlungen nicht mehr oder auch noch nicht gegeben ist. Bewaffnete Konflikte werden von der AKUF erst seit 1993 erfasst. Der Sammelbegriff „internationaler bewaffneter Konflikt" umfasst sämtliche Erscheinungsformen zwischenstaatlicher Anwendung von Waffengewalt. Im Unterschied zum klassischen Kriegsbegriff ist also nicht mehr erforderlich, dass die Konfliktparteienihre Kriegsführungsabsicht kundtun. Quellen: Die nicht-internationalen bewaffneten Konflikte" (auch interne bewaffnete Konflikte" genannt) unterscheiden sich von den „internationalen bewaffneten Konflikten" dadurch, dass bei ihnen eine der Konfliktparteien oder beide Konfliktparteien keine Völkerrechtssubjekte sind. Beispiele hierfür sind Bürgerkriege und Auseinandersetzungen mitnationalen Befreiungsbewegungen. https://www.bundestag.de/resource/blob/494606/1e69675dfb469de68e2ba1d507324395/wd-2-175-07-pdf-data.pdf https://www.wiso.uni-hamburg.de/fachbereich-sowi/professuren/jakobeit/forschung/akuf/kriegs definition.html

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des ,,internationalen bewaffneten Konfliktes" an oder geht sogar davon aus, dass der Kriegsbegriff durch den neuen Begriff abgelöst worden ist. Als bewaffnete Konflikte werden gewaltsame Auseinandersetzungen bezeichnet, bei denen die Kriterien der Kriegsdefinition nicht in vollem Umfang erfüllt sind. In der Regel handelt es sich dabei um Fälle, in denen eine hinreichende Kontinuität der Kampfhandlungen nicht mehr oder auch noch nicht gegeben ist. Bewaffnete Konflikte werden von der AKUF erst seit 1993 erfasst. Der Sammelbegriff „internationaler bewaffneter Konflikt" umfasst sämtliche Erscheinungsformen zwischenstaatlicher Anwendung von Waffengewalt. Im Unterschied zum klassischen Kriegsbegriff ist also nicht mehr erforderlich, dass die Konfliktparteienihre Kriegsführungsabsicht kundtun. Quellen: Die nicht-internationalen bewaffneten Konflikte" (auch interne bewaffnete Konflikte" genannt) unterscheiden sich von den „internationalen bewaffneten Konflikten" dadurch, dass bei ihnen eine der Konfliktparteien oder beide Konfliktparteien keine Völkerrechtssubjekte sind. Beispiele hierfür sind Bürgerkriege und Auseinandersetzungen mitnationalen Befreiungsbewegungen. https://www.bundestag.de/resource/blob/494606/1e69675dfb469de68e2ba1d507324395/wd-2-175-07-pdf-data.pdf https://www.wiso.uni-hamburg.de/fachbereich-sowi/professuren/jakobeit/forschung/akuf/kriegs definition.html