Entwicklung des Kriegsbegriffs und moderne Konfliktformen
Dieser Abschnitt behandelt die Veränderung des Kriegsbegriffs im Völkerrecht und die Entstehung neuer Konzepte für bewaffnete Konflikte.
Die Staatenpraxis bezüglich des Eintritts in den Kriegszustand hat sich seit den Weltkriegen grundlegend geändert. Staaten deklarieren militärische Aktionen oft nicht mehr als Kriege, um internationale Abkommen wie den Briand-Kellogg-Pakt von 1928 oder das Gewaltverbot der UN-Charta nicht zu verletzen.
Highlight: Der förmliche Eintritt in den Krieg ist seit dem 2. Weltkrieg selten geworden. Stattdessen sprechen Staaten und die Völkerrechtsliteratur von "internationalen bewaffneten Konflikten" und "nicht-internationalen bewaffneten Konflikten".
Bewaffnete Konflikte werden wie folgt definiert:
Definition: Als bewaffnete Konflikte werden gewaltsame Auseinandersetzungen bezeichnet, bei denen die Kriterien der Kriegsdefinition nicht in vollem Umfang erfüllt sind. In der Regel handelt es sich dabei um Fälle, in denen eine hinreichende Kontinuität der Kampfhandlungen nicht mehr oder auch noch nicht gegeben ist.
Der Begriff "internationaler bewaffneter Konflikt" umfasst alle Formen zwischenstaatlicher Anwendung von Waffengewalt, ohne dass eine explizite Kriegsführungsabsicht erklärt werden muss.
Example: Ein Beispiel für einen bewaffneten Konflikt wäre eine begrenzte militärische Auseinandersetzung zwischen zwei Staaten, die nicht offiziell als Krieg deklariert wird.
"Nicht-internationale bewaffnete Konflikte" (auch "interne bewaffnete Konflikte" genannt) unterscheiden sich dadurch, dass mindestens eine der Konfliktparteien kein Völkerrechtssubjekt ist.
Example: Beispiele für nicht-internationale Konflikte sind Bürgerkriege und Auseinandersetzungen mit nationalen Befreiungsbewegungen.
Diese Entwicklung zeigt, wie sich das Verständnis von Kriegen und Konflikten im internationalen Recht und in der Praxis verändert hat, um den komplexen Realitäten moderner Auseinandersetzungen gerecht zu werden.