Das Reichskonkordat
Das Reichskonkordat von 1933 war ein Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl, der die Rechte und Pflichten der katholischen Kirche im NS-Staat regelte.
Verpflichtungen der Kirche
- Im Religionsunterricht sollte die Erziehung zu sozialem, vaterländischem und staatsbürgerlichem Verhalten gefördert werden.
- Geistliche durften keiner politischen Partei angehören.
- Die Kirche durfte nur religiöse, kulturelle und karitative Zwecke verfolgen.
- Soziale und berufsständische Aufgaben mussten unpolitisch sein.
Verpflichtungen des Staates
- Anerkennung des Rechts der katholischen Kirche, den Glauben zu verbreiten.
- Beibehaltung des Religionsunterrichts und katholischer Bekenntnisschulen.
- Schutz kirchlicher Organisationen mit religiösen, kulturellen und karitativen Zwecken.
- Recht der Kirche auf Selbstverwaltung.
Highlight: Das Reichskonkordat sollte die Stellung der katholischen Kirche in der NS-Zeit sichern, wurde aber vom NS-Regime zunehmend missachtet.
Maßnahmen des Staats gegen die Kirche
Trotz des Konkordats ergriff der NS-Staat repressive Maßnahmen gegen die Kirche:
- Verbot offensichtlicher Zugehörigkeit zur Kirche.
- Zensur religiöser Beilagen in Zeitungen und Zeitschriften.
- Verbot religiöser Druckschriften und Bilder.
- Einschränkung der Religionsfreiheit.
Example: Verstöße gegen diese Verbote konnten mit Haft oder Geldstrafen geahndet werden und wurden als Verbrechen eingestuft.
Diese Maßnahmen drängten die Kirche zunehmend in die Illegalität und erschwerten ihre Arbeit erheblich.