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Menschenrechte, Grundrechte & Kinderrechte

16.2.2021

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Menschenrechte
Die 30 Menschenrechte
Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen, unabhängig davon, wo sich eine Person
befindet
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Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen, unabhängig davon, wo sich eine Person
befindet
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Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen, unabhängig davon, wo sich eine Person
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Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen, unabhängig davon, wo sich eine Person
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Die 30 Menschenrechte
Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen, unabhängig davon, wo sich eine Person
befindet

Menschenrechte Die 30 Menschenrechte Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen, unabhängig davon, wo sich eine Person befindet, welche Staatsangehörigkeit, Religion oder äusseren Merkmale sie hat. Menschenrechte sind Rechte, die jede Person hat. Artikel 1 - Freiheit, Gleichheit, Solidarität - alle Menschen besitzen gleich Würde und Rechte Artikel 2 - Verbot der Diskriminierung Artikel 3 Recht auf Leben und Freiheit Artikel 4 - Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels Artikel 5 - Verbot der Folter Artikel 6 - Anerkennung als Rechtsperson - jeder wird überall als Mensch mit Rechten angesehen Artikel 7 Gleichheit vor dem Gesetz Artikel 8 Anspruch auf Rechtsschutz Artikel 9 - Schutz vor Verhaftung und Ausweisung Artikel 10 - Anspruch auf faires Gerichtsverfahren Artikel 11 - Unschuldsvermutung - jeder ist unschuldig, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde Artikel 12 - Freiheitssphäre des Einzelnen - Recht auf Privatleben Artikel 13 - Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit – jeder darf sich frei bewegen und frei seinen Wohnort wählen Artikel 14 Asylrecht Artikel 15 Artikel 16 - Eheschließung, Familie - Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen Artikel 17 - Recht auf Eigentum Artikel 18 - Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit (besitzen alle Menschen) Recht auf Staatsangehörigkeit Kinderrechte Verpflichtend in 196 Ländern bei Jugendlichen unter 18 Jahren Gleichheit Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2) Gesundheit Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. Kinder dürfen...

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nicht willkürlich von ihrer Familie getrennt werden. Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, muss der Staat dafür sorgen, dass die Kinder einen neuen Lebensplatz bekommen (Artikel 24) Identität Jedes Kind hat ein Recht auf eine Identität und auf Familie. Dazu gehört das Recht auf einen Namen, eine Geburtsurkunde und Nationalität. Bildung Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Kinder haben nicht nur ein Recht auf Bildung, sondern auch die Pflicht zum Schulbesuch. (Artikel 28) Spiel und Freizeit Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. Es muss also auch genügend Platz und Raum dafür zur Verfügung stehen. (Artikel 31) Arbeit Kinder dürfen nicht arbeiten oder ausgebeutet werden. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13) Schutz vor Gewalt Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19, 32 und 34) Zugang zu Medien Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (Artikel 17) Schutz der Privatsphäre und Würde Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16) Schutz im Krieg und auf der Flucht Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 22 und 38) Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23) Grundrechte /die deutschen Bürgerrechte Artikel 1-29 im Grundgesetz Grundrechte sind Bürgerrechte auf die nur Deutsche Anspruch haben können. Menschen die in Deutschland leben, aber keine Deutschen sind haben nur Anspruch auf Menschenrechte. Artikel 1 - Würde des Menschen ist unantastbar, Recht auf Widerspruch - Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt - Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (besitzen nur Deutsche) Artikel 2 - Freiheit des Individuums - Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt - Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - Die Freiheit der Person ist unverletzlich Artikel 3 - Gleichberechtigung, keine Diskriminierung - Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich - Männer und Frauen sind gleichberechtigt - Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden Artikel 4 - Glaubensfreiheit - Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses - ungestörte Religionsausübung Artikel 5 - Meinungsfreiheit, Pressefreiheit - Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern Artikel 6 - Schutz der Ehe und Familie - Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. - Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht Artikel 7 - Schutz der Kinder und des Schulwesen - Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates - Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen Artikel 8 - Demonstrationsrecht/Meinungsfreiheit - Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln Artikel 9 - Vereinsfreiheit - Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden Artikel 10 - Brief- & Postgeheimnis - Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich Artikel 11 - Freizügigkeit der Wohnortwahl - Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet Artikel 12 - freie Berufswahl - Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen - Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht Artikel 12a Zivilschutzverband Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Artikel 13 - Unverletzlichkeit - Die Wohnung ist unverletzlich - Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden Artikel 14 - Eigentums- & Erbrecht - Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt Artikel 15 - Umwelt - Naturschutz - faire Verteilung der natürlichen Güter Artikel 16 - Asylrecht - Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden - Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden Artikel 16a Asylrecht - Politisch Verfolgte genießen Asylrecht Artikel 17 - Petitionsrecht - Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden Artikel 18 - Schutz der Grundrechte - Wer demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Artikel 19 - Schutz der Grundrechte - In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden Artikel 19 Meinungs- und Informationsfreiheit Artikel 20 - Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Artikel 21 - Allgemeines und gleiches Wahlrecht - Recht auf Demokratie und freie Wahlen Artikel 22 Recht auf soziale Sicherheit Artikel 23 Recht auf Arbeit und Schutz der Arbeiter, gleichen Lohn Artikel 24 Recht auf Erholung und Freizeit Artikel 25 Recht auf Wohlfahrt - Recht auf Essen, Unterkunft und ärztliche Versorgung Artikel 26 Recht auf Bildung Artikel 27- Freiheit des Kulturlebens Artikel 28 - Soziale und internationale Ordnung Artikel 29 - Grundpflichten - Wir alle tragen Verantwortung gegenüber anderen Artikel 30-Auslegungsregel - Niemand kann dir die Menschenrechte wegnehmenr