Kinderrechte
Die Kinderrechte sind speziell auf die Bedürfnisse und den Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ausgerichtet. Sie gelten verpflichtend in 196 Ländern und ergänzen die allgemeinen Menschenrechte.
Highlight: Gleichheit Artikel2 ist ein fundamentales Prinzip der Kinderrechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
Gesundheit und Wohlergehen haben einen hohen Stellenwert. Artikel 24 garantiert Kindern das Recht auf ein gesundes Leben und Schutz vor Not. Der Staat ist verpflichtet einzugreifen, wenn Kinder vernachlässigt oder misshandelt werden.
Example: Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen, muss der Staat für einen neuen, sicheren Lebensplatz sorgen.
Bildung ist ein weiteres zentrales Recht. Artikel 28 sichert Kindern das Recht auf Bildung und eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zu. Gleichzeitig besteht auch eine Schulpflicht.
Die Kinderrechte umfassen auch das Recht auf Identität und Familie Artikel7, auf Spiel und Freizeit Artikel31 sowie den Schutz vor Arbeit und Ausbeutung. Besonders wichtig sind zudem die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung Artikel12und13 sowie der Schutz vor Gewalt und Missbrauch Artikel19,32und34.
Quote: "Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken." Artikel12und13
Weitere wichtige Aspekte sind der Zugang zu Medien Artikel17, der Schutz der Privatsphäre Artikel16, besonderer Schutz im Krieg und auf der Flucht Artikel22und38 sowie die Förderung von Kindern mit Behinderungen Artikel23.
Die UN-Kinderrechtskonvention stellt sicher, dass Kinder weltweit diese grundlegenden Rechte genießen und in ihrer Entwicklung bestmöglich unterstützt werden.