Grundlagen des deutschen Sozialstaats
Das Grundgesetz definiert Deutschland als demokratischen und sozialen Bundesstaat. Diese Staatsform beinhaltet mehrere wichtige Elemente:
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Demokratie: Die Bürger wählen Politiker, die Gesetze erlassen. Sie haben auch die Möglichkeit, Politiker abzuwählen.
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Sozialstaat: Der Staat unterstützt Menschen, die sich nicht selbst versorgen können.
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Bundesstaat: Deutschland besteht aus 16 Bundesländern mit eigenen Gesetzen, zusätzlich zu den Bundesgesetzen.
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Rechtsstaat: Jeder Bürger hat das Recht, bei Rechtsverletzungen vor Gericht zu gehen.
Definition: Ein demokratischer Staat zeichnet sich dadurch aus, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und durch Wahlen ausgeübt wird.
Der soziale Rechtsstaat versucht, individuelle Freiheit mit sozialer Gerechtigkeit zu vereinen. Dies führt jedoch oft zu Spannungen, da die Umsetzung sozialer Gerechtigkeit nicht immer eindeutig ist.
Highlight: Während die Prinzipien des Rechtsstaats unveränderlich sind, ist die Definition sozialer Gerechtigkeit als Ziel des Sozialstaats flexibler und kann sich im Laufe der Zeit ändern.
Es gibt verschiedene kritische Stimmen zum Sozialstaat:
Quote: "Was ist denn sozial an unserem Staat, wenn manche Menschen Millionen im Jahr verdienen, während andere von wenigen 100€ leben müssen?"
Befürworter argumentieren, dass Reiche mehr Steuern zahlen und so zum sozialen Ausgleich beitragen. Andere kritisieren die vermeintliche Ungerechtigkeit:
Quote: "Ich verstehe nicht, warum die Faulen auf Kosten der Fleißigen leben sollen. Jeder sollte für sich selbst verantwortlich sein und nicht anderen auf der Tasche liegen."
Dem wird entgegengehalten, dass jeder unverschuldet in eine Notlage geraten kann, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit aufgrund einer Firmenpleite. Der Sozialstaat basiert auf dem Prinzip der Solidarität.