Beihilfe zum Suizid
Die Beihilfe zum Suizid, auch assistierter Suizid genannt, beschreibt die Hilfestellung beim Selbsttötungsvorgang durch eine Person, die ein Mittel zur Selbsttötung bereitstellt.
Der wesentliche Unterschied zwischen Sterbehilfe und Suizidhilfe liegt in der Durchführung: Bei der Suizidhilfe nimmt der sterbewillige Mensch das tödliche Mittel selbst ein, während bei der aktiven Sterbehilfe eine andere Person die tödliche Handlung vollzieht.
Diese Form der Sterbehilfe ist in Deutschland seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 grundsätzlich erlaubt. Das Gericht hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben im Grundgesetz verankert.
Für viele Betroffene ist die Möglichkeit einer Freitodverfügung (ein Formular, das den Wunsch nach assistiertem Suizid dokumentiert) ein wichtiger Baustein der Selbstbestimmung am Lebensende.
Wichtig: Obwohl rechtlich möglich, gibt es bisher keine klaren gesetzlichen Regelungen zur Durchführung der Suizidhilfe in Deutschland.