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Schwangerschaftsabbruch §218 und §219a

22.2.2021

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§ 218
Schwangerschaftsabbruch Inhaltsverzeichnis
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Allgemeines
Vorstellung des Paragraphen
• § 218a Straflosigkeit des Schwangerscha
§ 218
Schwangerschaftsabbruch Inhaltsverzeichnis
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• § 218a Straflosigkeit des Schwangerscha
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Vorstellung des Paragraphen
• § 218a Straflosigkeit des Schwangerscha

§ 218 Schwangerschaftsabbruch Inhaltsverzeichnis ● ● ● ● ● Allgemeines Vorstellung des Paragraphen • § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs ● § 218b Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung; unrichtige ärztliche Feststellung § 218c Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch § 219 Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage ● ● § 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft § 219b Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft Indikationen Wie hoch ist die Strafe? (Möglichkeiten) Komplikation & Folgen Bericht über Kristina Hänel Eigene Meinung / Fazit Quellen Allgemeines ● • Gezielter Abbruch einer Schwangerschaft • Im Strafgesetzbuch geregelt ● ● ● ● Grundsätzlich Rechtswidrig Möglichkeiten als Arzt & als Schwangere Straffrei zu bleiben Verschiedene Indikationen • Medizinisch (nach der zwölften Woche erlaubt) Kriminologisch (nicht mehr als zwölf Wochen erlaubt) Nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein (Beratungsmodell) Kosten tragen Schwangere selbst, wenn keine Medizinische oder Kriminologisch Indikation Vorstellung des Paragraphen (§ 218 a Abs. 1 und § 219 StGB) • Laut §218 des StGB ist es grundsätzlich gesetzwidrig und strafbar unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. ● Voraussetzungen: ▪ Schwangere selbst muss die Abtreibung verlangen. ▪ Frau muss sich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lassen, und zwar mindestens drei Tage vor dem Eingriff. (Pro Familia) ▪ schriftliche Bescheinigung der Beratung der Ärztin/dem Arzt vorlegen, der den Abbruch durchführt. ▪ Beratung darf nicht von der selben Ärztin/vom selben Arzt durchgeführt werden, die/der dann den Abbruch vornimmt. Indikationen Medizinische • Nicht rechtswidrig, wenn für die Schwangere Lebensgefahr ● Gefahr einer schweren Beeinträchtigung des körperlichen o. seelischen Gesundheitszustandes besteht. • diese Gefahr nicht auf andere für die...

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Frau zumutbare Weise abgewendet werden kann. Kriminologische • nicht rechtswidrig, wenn Schwangerschaft durch Sexualdelikt entstanden ist (Vergewaltigung). Eugenische in Pränataldiagnose des Ungeborenen eine schwere Erkrankung bzw. Entwicklungsstörung. Entbindung, wenn Kind min. 500 Gramm wiegt. Unerheblich, ob es lebend oder tot geboren würde. Indikationen (2) ● ● Besteht eine akute medizinische oder kriminologische Indikation weder das Beratungsgespräch nötig für eine schriftliche Bescheinigung ● • die Einhaltung der 3-Tages-Frist zwischen Beratung und Eingriff auch nicht nötig. • Arzt bei festgestellter medizinischer Indikation der Frau eine Bedenkzeit von drei Tagen einräumen, bevor der medizinische Indikation. Möglichkeiten der Bestrafung I. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. II. In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. III. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter: 1. gegen den Willen der Schwangeren handelt 2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht. IV. Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Geldstrafe. Vorstellung des Paragraphen (§ 219a) ● ● Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verbietet Ärzten öffentlich über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs zu unterrichten. ● dürfen "auf die Tatsache hinweisen", dass sie Abtreibungen vornehmen, nicht welche Methoden sie anwenden. Strafe: Wer "anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt, bekommt eine Geldstrafe oder wird mit bis zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Möglichkeiten Medikamentöser Wirkstoff mifepriston bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Menstruation zulässig. ● Hemmt die Wirkung des Hormons Progesteron Macht Muttermund weicher & öffnet ihn. Frau ist 36 bis 48 Stunden nach der Einnahme unter ärztlicher Aufsicht (Zäpfchen oder Tabletten). Hormone wirken wehenfördernd und lösen eine Fehlgeburt aus. (95%) Besteht eine SS noch wird Gebärmutterschleimhaut, Fruchtblase u. Embryo durch chirurgischen Instrumenten abgetragen. Operativer erfolgt unter örtlicher Betäubung des Muttermundes o. Vollnarkose. meist verwendete Methode ist die Saugkürettage ● ● ● Gebärmutterschleimhaut und Embryo über ein Röhrchen abgesaugt. • alternative Methode ist Kürettage, also die Ausschabung mithilfe medizinischer Instrumente. Komplikation & Folgen Komplikation Blutungen ● Entzündungen (z.B. der Eileiter) Gewebeeinriss am Gebärmutterhals Fieber Sepsis Thrombose Schwierigkeiten bei einer späteren Schwangerschaft eine Eileiterschwangerschaft oder Unfruchtbarkeit. Folgen psychischen Beschwerden ● ● Fehlende soziale Unterstützung Druck vom Partner Geheimhalten des Abbruchs Hormonelle Umstellung Bericht Kristing Hänel Fachärztin für Allgemeinmedizin und Notfallmedizinerin. • November 2017 Anzeige von ,,Lebensschützern" ● verurteilt vom Amtsgericht Gießen zur Geldstraffe. Weigerung Infos über Schwangerschaftsabbrüche zu löschen September 2018 findet Berufsverfahren statt, fechtet Urteil an (verliert). ● ● ● ● Januar 2021 (OLG) Frankfurt hat die Verurteilung wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft für rechtskräftig erklärt und die Revision verworfen. Enthalte ausführliche Informationen über das „,wie". Bericht Kristina Hänel (2) Verfassungsbeschwerde eingereicht 62.500 Euro Verfahrenskosten. Keine Infos über Schwangerschaftsabbrüche auf Homepage • Kämpft weiter! ● ● Eigene Meinung Ich finde das ein Schwangerschaftsabbruch unbedingt legalisiert werden sollte, vor allem § 219a (Werbung für den Schwangerschaftsabbruch) sollte komplett abgeschafft werden. Jede Frau sollte das Recht haben Fachlich gute abgesicherte Informationen im Internet oder auf der Homepage ihres/ihrer Gynoklogin zu finden. Kristina Hänel setzt sich schon seid Jahren dafür ein, Informationen auf ihrer Homepage zu veröffentlichen, und wurde deswegen sogar schon verurteilt. Ich bin Pro-Choice, das bedeutet das sind Menschen die sich für Selbstbestimmungsrechte für Frauen einsetzen. Durch die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs kann man viel besser aufklären, betroffene kann man viel besser an die Hand nehmen und aufhören es als ein Tabu Thema abzustempeln. Durch ein Verbot wie Zum Beispiel In Polen kann man Schwangerschaftsabbrüche niemals verhindern, sie werden weiterhin durchgeführt aber dann illegal was sehr gefährlich und unhygienisch für die Frau ist. Das Thema Generell sollte von der Gesellschaft als normal angesehen werden, denn am Ende darf jede Frau selbst um ihren Körper entscheiden und kein anderer hat das Rechf zu urteilen. Außerdem kommt der § 219a aus der Weimarer Republik Und wurde von der NSDAP verfasst, solche Gesetze sollten in der heutigen Zeit unbedingt angepasst/verändert/ oder am besten komplett gestrichen werden. Quellen ● https://www.netdoktor.de/schwangerschaft/abtreibung/ ● https://www.br.de/puls/themen/leben/klinik- schwangerschaftsabbruch-100.html https://www.sueddeutsche.de/politik/abtreibung-219a- • https://flexikon.doccheck.com/de/Schwangerschaftsabbr uch gesetzentwurf-bundestag-1.4339500 ● • https://taz.de/Kristina-Haenel-ueber-ihr-219a- Urteil/15745523/