Philosophische und rechtliche Perspektiven zur Sterbehilfe
Die philosophische Debatte um Sterbehilfe wird stark von Immanuel Kants Gedanken zur Selbstbestimmung und Würde des Menschen geprägt. Kant argumentiert:
Quote: "Was ein Mensch mit seinem Leben macht, ist letztlich etwas, was zu seiner Selbstbestimmung gehört und das zu verletzen, würde seine Würde beeinträchtigen."
Kant betont, dass der Mensch immer als Selbstzweck betrachtet werden muss. Der "leidende Mensch" sollte in erster Linie sein eigenes Wohl und seinen eigenen Willen berücksichtigen. Allerdings richtet sich Kant gegen Selbstmord, da dieser dem Aspekt der Selbstliebe widerspricht, welcher das Leben antreiben soll.
Die rechtliche Situation in Deutschland unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Sterbehilfe:
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Aktive Sterbehilfe ist strafbar und wird als "Tötung auf Verlangen" (§216 StGB) oder bei fehlender Willensäußerung als "Mord" oder "Totschlag" geahndet.
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Passive Sterbehilfe ist straffrei, wenn eine Willensäußerung oder gültige Patientenverfügung vorliegt.
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Indirekte Sterbehilfe ist ebenfalls straffrei unter den gleichen Bedingungen wie passive Sterbehilfe. Die Nichtverabreichung notwendiger Schmerzmittel kann jedoch als "Körperverletzung" (§223-233 StGB) oder "unterlassene Hilfeleistung" (§323c StGB) bestraft werden.
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Beihilfe zum Suizid ist straffrei, wenn der Betroffene das Mittel selbst einnimmt. Seit Anfang 2020 ist die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" (§217 StGB) wieder erlaubt.
Highlight: 2017 wurde in Deutschland der Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital für Sterbewillige erlaubt, was die ethischen Sichtweisen auf Beihilfe zum Suizid erneut in den Fokus rückte.
Die Debatte um die Legalisierung der Sterbehilfe wird von verschiedenen Argumenten geprägt:
Pro:
- Kein Leben um jeden Preis
- Selbstbestimmung
- Absicherung
Contra:
- Falsche Gründe
- Verpasste Chance
- Moderne Medikamente
- Psychische Erkrankungen
Vocabulary: Passive Sterbehilfe Patientenverfügung Vorlagen sind Dokumente, die es ermöglichen, den eigenen Willen bezüglich lebenserhaltender Maßnahmen im Voraus festzulegen.
Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass Sterbehilfe für Neugeborene und sehr junge Babys verboten bleiben soll. Eine wichtige These in der Debatte ist, dass das Sterben nach eigenem Willen aufgrund psychischen Leidens ermöglicht werden sollte.