Tiere im Grundgesetz: Ein ungleicher Schutz
Wie werden Tiere in unserem Grundgesetz eigentlich behandelt? Es gibt nur einen einzigen Artikel (20a), der Tiere erwähnt - und dieser wurde erst 2002 hinzugefügt! Der Staat soll "die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere" schützen.
Im Gegensatz dazu steht der umfassende Schutz des Menschen. Gleich im Artikel 1 heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". In Artikel 2 wird jedem Menschen "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" zugesichert. Für Tiere gibt es diesen Schutz nicht.
Warum behandeln wir Menschen und Tiere so unterschiedlich? Oft wird argumentiert, dass wir Menschen uns als höherrangig empfinden - wegen unserer Intelligenz, Sprache und Kultur. Aber ist das wirklich fair? Ein Schwein hat die geistige Fähigkeit eines dreijährigen Kindes, Delfine haben ihre eigene Sprache und pflegen soziale Bindungen.
Wusstest du? Ein Affe übertrifft ein Baby in fast allen Fähigkeiten, und Delfine unterstützen hilfsbedürftige Artgenossen in ihrem Schwarm. Trotzdem haben diese Tiere nicht annähernd die gleichen Rechte wie wir.






























