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Abitur Lernzettel Sozialwissenschaften - Europäische Union

31.5.2022

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EUROPÄISCHE UNION
EU-NORMEN, INTERVENTIONS- UND REGULATIONSMECHANISMEN SOWIE INSTITUTIONEN
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EUROPÄISCHE UNION EU-NORMEN, INTERVENTIONS- UND REGULATIONSMECHANISMEN SOWIE INSTITUTIONEN EU-NORMEN, INTERVENTIONS- UND REGULATIONSMECHANISMUS Normen: Aufgaben: → 6. regeln z.B. Verbraucherschutz, Sicherheit & Umwelt (mithilfe von Grenzwerten und Kennzeichnungspflichten) Vereinfachen von Handels- und Produktionsprozessen bessere Vergleichbarkeit & Bewertungsmöglichkeit von Produkten > Sicherung des europäischen Wettbewerbs im Binnenmarkt 7. werden etwa alle 5 Jahre geprüft wegen häufiger Überregulierung Instrumente: DER WEG ZUM EU-GESETZ Richtlinien: Umsetzung mit gewissen Handlungsspielräumen & festgesetzte Frist Verordnungen: Durchgriffsrecht > verbindliches Recht und unmittelbar wirksam müssen mit dem Wesensgehalt des Grundgesetzes vereinbar sein 1. Anliegen an die EU wird herangetragen 2. Kommission macht Vorschläge & leitet es an Ministerrat und Parlament weiter 3. Parlament bezieht Standpunkt (+ Kommission übernimmt ggf. Änderungen) & leitet diesen an den Rat 4. erste Lesung: entweder billigt der Rat das Gesetz oder nimmt Änderungen vor 5. zweite Lesung: Kommission bezieht Stellung & entweder billigt das Parlament das Gesetz, schlägt neue Änderungen vor oder lehnt es mit absoluter Mehrheit ab wenn der Rat mit den Änderungen nicht einverstanden ist, wird ein Vermittlungsausschuss aus Rat und Parlament einberufen sollte es im Vermittlungsausschuss zu keiner Einigung kommen, ist der Prozess gescheitert EU-INSTITUTIONEN Europäisches Parlament Gesetzgeber und Vertreter der ,,Union der Bürger" wird alle fünf Jahre als einziges der EU-Organe von den Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt Sitz in Straßburg für jeden Mitgliedsstaat ist eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten festgelegt 704 Mitglieder + Präsident Abgeordnete schließen sich zu politischen Fraktionen zusammen Aufgaben: Wahlfunktion: Bestellung und Abberufung der...

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Regierung (Kommission) →>> Kontrollfunktion: Kontrolle gegenüber Ministerrat und Kommission Gesetzgebungsfunktion: kann EU-Kommission Änderungen vorschlagen; kann Kommission auffordern, Gesetzesvorschlag vorzulegen →> Budgetierungsfunktion: mit Ministerrat der Kommission Änderungen für Hauhaltsentwurf vorschlagen (Beschluss von Parlament und Ministerrat) Europäischer Rat intergouvernementale Institution Mitglieder: 28 Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten, Präsident des Europäischen Rates (für zweieinhalb Jahre) und Kommissionspräsident Aufgaben: → entscheidet über die allgemeine politische Ausrichtung der EU-Politik nominiert Kommissionspräsidenten und ernennt den Hohen Vertreter für gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Europäische Kommission. zentral ausführendes Organ der EU supranationale Institution: jeder EU-Mitgliedsstaat stellt einen Kommissar, der für ein bestimmtes Ressort zuständig ist Sitz in Brüssel Aufgaben: Exekutive: Durchführung von Rechtsakten, Umsetzung und Verwaltung der Unionspolitik, Ausführung des Haushalts ,,Hüterin der Verträge": Überprüfung der Einhaltung von Richtlinien, Verordnungen und Verpflichtungen ,,Motor der Integration": Legislativfunktion > Initiativrecht im Rechtsetzungsprozess → Außenvertretung der EU Rat der EU (Ministerrat) intergouvernementale Institution Sitz in Brüssel (Tagungen auch in Luxemburg) Mitglieder: Fachminister aus den 28 Mitgliedsländern (zehn Gebiete, z.B. Umwelt) Vorsitz wechselt halbjährig nach festgelegter Reihenfolge der EU-Mitgliedsstaaten Teil der Legislative: →>>> verabschiedet EU-Gesetz (mit Parlament) unterzeichnet internationale Übereinkünfte Beschlüsse brauchen eine qualifizierte Mehrheit (mindestens 55% aller Länder müssen zustimmen, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren) Europäischer Gerichtshof Sitz in Luxemburg oberstes rechtsprechendes Organ Sicherstellung der Auslegung des europäischen Rechts zuständig für Klagen gegen Kommission HISTORISCHE ENTWICKLUNG DER EU ALS WIRTSCHAFTLICHE UND POLITISCHE UNION EUROPÄISCHE UNION supranationale Organisation, d.h. Beschlüsse sind nicht nur zwischenstaatlich, sondern auch innerhalb der Mitgliedsstaaten bindend kein eigener Staat, da kein Gewaltenmonopol und keine eigene Verfassung wichtige Eckpunkte der EU: gemeinsamer europäischer Binnenmarkt, nach außen abgestimmte Handelspolitik, teilweise gemeinsame Währung GRÜNDUNGSMOTIVE KOMPETENZVERTEILUNG Wunsch nach einem neuen Selbstverständnis Wunsch nach Sicherheit und Frieden Wunsch nach Freiheit und Mobilität Hoffnung auf wirtschaftlichen Wohlstand Erwartung gemeinsamer Macht begrenzte Einzelermächtigung: EU kann nur innerhalb der Grenzen der von den Mitgliedsstaaten übertragenen Zuständigkeiten agieren Subsidiaritätsprinzip: in Bereichen, in denen die EU nicht die ausschließliche Zuständigkeit besitzt, wird sie nur tätig, wenn die Probleme auf der Ebene der Mitgliedsstaaten nicht bewältigt werden können Verhältnismäßigkeitsprinzip: die von der EU getroffenen Maßnahmen dürfen nur so weit gehen, wie zur Erreichung der gesetzten Ziele notwendig ist ENTSTEHUNG UND ERWEITERUNG DER EU 1951 1957 1959 1962 1967 Montanunion (EGKS): Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Mitglieder: Deutschland, Frankreich, Italien, Benelux-Länder) Vertrag von Rom: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Beginn des Zollabbaus innerhalb der Gemeinschaft Europäischer Agrarfonds nimmt seine Arbeit auf Zusammenschluss zur Europäischen Gemeinschaft (EGKS, EWG, EAG) 1972 Zusammenarbeit in der Außenpolitik 1973 Beitritt Dänemark, Großbritannien und Irland 1975 Lomé: Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern 1979 Europäisches Währungssystem; erste Direktwahl des Europäischen Parlaments 1981 1985 1986 1990 1992 1993 1995 1997 1999 2001 2002 Euro-Bargeld 2003 Vertrag von Nizza in Kraft 2004 Beitritt Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern Beitritt Bulgarien und Rumänien 2007 2009 Vertrag von Lissabon in Kraft (Ziel: EU soll handlungsfähiger, demokratischer und transparenter werden) Beitritt Kroatien 2013 2020 Austritt Großbritannien Beitritt Griechenland Schengener Abkommen: Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen Betritt Spanien und Portugal; Einheitliche Europäische Akte (EEA) Deutsche Einheit Vertrag von Maastricht Binnenmarkt; Europäische Union (Kopenhagener Kriterien) Beitritt Österreich, Finnland und Schweden Vertrag von Amsterdam: Vertiefung der Zusammenarbeit Euro-Einführung; Agenda 2000; Vertrag von Amsterdam in Kraft Vertrag von Nizza unterzeichnet KOPENHAGENER KRITERIEN = politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für EU-Beitritt politisches Kriterium: demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung, Mehrparteiensystem, Sicherung von Grund- und Menschenrechten, plurales gesellschaftliches System wirtschaftliches Kriterium: funktionsfähige und wettbewerbsfähige Marktwirtschaft Acquis-Kriterium: Fähigkeit, sich aus der EU-Mitgliedschaft entstehenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen EU-gemeinschaftliches Kriterium: Anerkennung des Binnenmarktes, Beitritt zur EWWU EUROPÄISCHER BINNENMARKT VIER GRUNDFREIHEITEN Freier Personenverkehr Wegfall von Grenzkontrollen Harmonisierung der Einreise-, Asyl-, Waffen- und Drogengesetze Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit für EG-Bürger verstärkte Kontrollen an den EU-Außengrenzen Freier Warenverkehr Wegfall der Grenzkontrollen Harmonisierung bzw. gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften Steuerharmonisierung Freier Kapitalverkehr größere Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen Schritte für einen gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen Liberalisierung des Wertpapierverkehrs Freier Dienstleistungsverkehr Liberalisierung der Finanzdienste Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht Öffnung der Transport- und Telekommunikationsmärkte SCHENGENER ABKOMMEN 26 Vollanwenderstaaten (ungleich der EU-Länder) primäres Ziel: Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen → Voraussetzung für freien Personenverkehr 1. Abkommen (Schengener Übereinkommen 1985) Deutschland, Frankreich, Benelux-Länder Inhalt: schrittweiser Abbau der Grenzkontrollen 1990: Beschluss konkreter Maßnahmen im Schengener Durchführungseinkommen →>> 1995 in Kraft getreten →Angleichung der Visa- und Asylpolitik; gemeinsame Bekämpfung von Drogenkriminalität; stärkere Kontrolle an den Außengrenzen EUROPÄISCHE INTEGRATIONSMODELLE EU ALS BUNDESSTAAT Leitbild Föderalismus: bundesstaatliche Ordnung weitreichende Abgabe von Kompetenzen der Einzelstaaten an die Organe der EU europäisches Recht über nationalem Recht mit europäischer Regierung, Staatsoberhaupte & Verfassung EU ALS STAATENBUND Leitbild Intergouvernementalismus: Staatenbund Zusammenarbeit einzelner Regierung, aber Souveränitätsbehalt → EU-Organe erhalten weniger Kompetenzen und sind eher ausführend tätig Zusammenarbeit durch Ministerrat & Regierungen EU ALS „EUROPA DER REGIONEN" Leitbild Intergouvernementalismus: Subsidiaritätsprinzip drei Regionen: Europa, Nationen, Regionen möglichst viele Kompetenzen auf den unteren Ebenen (regional & kommunal) EU DER ZWEI GESCHWINDIGKEITEN Leitbild Neofunktionalismus: Staaten sollen sich angleichen Gruppen von EU-Staaten unterliegen nicht denselben Unionsregeln es kommt zu verbindlichen Zielen, aber die Zeitvorgaben variieren EU DER VARIABLEN GEOMETRIE Leitbild Neofunktionalismus: Staaten sollen sich angleichen unterschiedliche EU-Staaten schließen sich in einzelnen Bereichen / Sachgebieten enger zusammen gemeinsamer Kernbestand an Integration STRATEGIEN UND MABNAHMEN EUROPÄISCHER KRISENBWÄLTIGUNG Spannungsfeld: einzelne Politikfelder für alle Staaten einheitlich regeln, aber unterschiedliche nationalstaatliche Interessen großes Krisenpotenzial durch Staatsverschuldung MIGRATION Wanderungsbewegungen innerhalb der EU wurde durch den Binnenmarkt erleichtert durch z. B. demografischen Wandel: Bedarf an qualifizierten Arbeitnehmern aus dem Ausland Gefahr: nicht ausreichend qualifizierte Personen belasten Sozialsysteme > keine Steuern und Abgaben > Verdrängen qualifizierte Personen ➜>> Braindrain: qualifizierte Arbeitskräfte wandern ab; im Herkunftsland zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit Migration aus Drittstaaten Migration wegen Arbeit (qualifizierte Kräfte) oder wegen Flucht Ansatzpunkte: → Bekämpfung der Fluchtursachen: Verbesserung der Lebensumstände durch Sicherheitspolitik, Wirtschaftsbeziehungen, Demokratieförderung, Bildung, Justiz & Gesundheitswesen Steuerung der illegalen Einwanderung: EU kann Bedingungen für Einreise und Anzahl festlegen → Verhinderung der irregulären Einwanderung: Überwachung der EU-Außengrenzen durch Frontex (Grenzkontrollen, Kriminalitätsbekämpfung, ...) → Vereinheitlichung der Asylgesetzgebung: Dublin-Verordnung > Asylantrag muss in dem Land gestellt werden, wo der Asylsuchende als erstes ankam (seit 2015 im Wanken) MABNAHMEN ZUR VERHINDERUNG EINES EU-AUSTRITTS die EU finanziert sich hauptsächlich aus einem Standard-Prozentsatz des Bruttonationaleinkommen der Mitglieder Grexit: für die Finanzkrise wurde durch finanzielle Unterstützung eines Lösung für die Krise gefunden Brexit: weil Austritte z.B. wegen der Finanzierung von Gemeinschaftsausgaben vermieden werden sollten, wurden Großbritannien Zugeständnisse gemacht Britenrabatt: bekommen 66% der Differenz zwischen Beitragszahlungen und erhaltenen Leistungen zurück Großbritannien durfte neu einreisenden EU-Ausländern Sozialleistungen verweigern keine Verpflichtung an weiteren Integrationsschritten teilzunehmen