Gründungsmotive und Entwicklung der EU
Die Gründung der EU basierte auf mehreren Motiven: dem Wunsch nach einem neuen Selbstverständnis, nach Sicherheit und Frieden, nach Freiheit und Mobilität sowie der Hoffnung auf wirtschaftlichen Wohlstand und gemeinsame Macht. Die Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten folgt wichtigen Prinzipien: der begrenzten Einzelermächtigung (EU handelt nur innerhalb übertragener Zuständigkeiten), dem Subsidiaritätsprinzip (EU wird nur tätig, wenn Probleme nicht auf nationaler Ebene lösbar sind) und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (Maßnahmen nur so weit wie nötig).
Die Geschichte der Europäischen Union ist von stetiger Erweiterung geprägt. Nach der Gründung der EGKS 1951 folgten 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und 1967 der Zusammenschluss zur Europäischen Gemeinschaft. Wichtige Meilensteine waren das Schengener Abkommen (1985), der Vertrag von Maastricht (1992), die Einführung des Euro (1999/2002) und der Vertrag von Lissabon (2009).
Deutschland ist seit Beginn in der europäischen Gemeinschaft. Die EU wuchs von anfänglich 6 auf 28 Mitgliedsstaaten, wobei Großbritannien 2020 als erstes Land austrat. Für Beitrittskandidaten gelten die Kopenhagener Kriterien, die politische und wirtschaftliche Voraussetzungen definieren – darunter demokratische Grundordnung, funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, EU-Verpflichtungen zu erfüllen.
Auf dem Zeitstrahl merken: Die Geschichte der EU lässt sich in klare Phasen einteilen: Gründung (1950er), Vertiefung (1970er/80er), politische Union (1990er) und Erweiterung (2000er). Diese Entwicklungsphasen sind ein typisches Thema in Sowi LK Abitur 2024 NRW!