EU-Institutionen und historische Entwicklung
Die Europäische Kommission ist das zentrale ausführende Organ der EU mit Sitz in Brüssel. Sie hat vier Hauptaufgaben: Exekutive (Durchführung von Rechtsakten), "Hüterin der Verträge" (Überprüfung der Einhaltung von Richtlinien), "Motor der Integration" (Initiativrecht im Rechtsetzungsprozess) und Außenvertretung der EU.
Der Rat der EU (Ministerrat) besteht aus Fachministern der Mitgliedsländer und ist Teil der Legislative. Beschlüsse brauchen eine qualifizierte Mehrheit, wobei mindestens 55% aller Länder zustimmen müssen, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der EU und sichert die einheitliche Auslegung des europäischen Rechts.
Die historische Entwicklung der EU begann mit wirtschaftlichen Motiven. Die 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) von Deutschland, Frankreich, Italien und den Benelux-Ländern bildete den Grundstein. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 begann der schrittweise Aufbau eines gemeinsamen Marktes.
Prüfungstipp: Die Entwicklung der EU ist ein Kernthema im Sozialwissenschaften-Abitur! Präge dir besonders die Gründungsmotive ein: Wunsch nach Frieden, Freiheit, wirtschaftlichem Wohlstand und gemeinsamer Macht.